Lagerstättenerhebung des HLNUG
Das HLNUG führt im Rahmen der Erkundung und Ausweisung mineralischer Rohstoffpotentiale des Bundeslandes Lagerstättenerhebungen durch, die ein wichtiger Bestandteil der Rohstoffsicherung gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen sind.
Zusammen mit den Kenntnissen aus der rohstoffgeologischen und petrographischen Landesaufnahme bildet die Lagerstättenerhebung die Basis für Vorschläge des HLNUG an die Regionalplanungsbehörden zu Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalplänen.
Da man nur sichern kann, was man gut kennt, besteht die Notwendigkeit, dass das HLNUG u.a. durch Befragung der Abbaunternehmen ein realistisches Bild von der Situation der Rohstoffgewinnung erhält.
Diesem Ziel dient die Lagerstättenerhebung.
Mit den hierzu konzipierten Online-Erhebungsformularen befragt das HLNUG Firmen der Steine und Erden-Industrie und Kommunen in regelmäßigen Abständen sowohl über bereits genehmigte Gewinnungsstellen als auch über konkrete Neuaufschluss- oder Erweiterungsplanungen oder über Rohstoffinformationen zu noch nicht konkretisierten Rohstoffinteressensflächen.
Der Erhebungsbogen „Lagerstättenerhebung (für genehmigte Betriebsflächen)“ richtet sich an Betreiber von Gewinnungsstellen mit einer Abbaugenehmigung unabhängig davon, ob die Lagerstätte bereits in Abbau steht oder nicht.
Der Erhebungsbogen „Lagerstättenerhebung (für Planungsflächen)“ richtet sich an Betreiber von Gewinnungsstellen, die entweder eine Erweiterung oder/und Vertiefung ihrer genehmigten Gewinnungsstelle oder eine neue Gewinnungsstelle (Neuaufschluss) planen, die von einem bereits bestehenden Aufschluss räumlich getrennt ist. Zudem richtet sich dieser Erhebungsbogen an solche Unternehmen oder öffentliche Körperschaften, die für bestimmte Flächen ein potenzielles Abbauinteresse oder ein Rohstoffsicherungsinteresse für die Zukunft sehen und hierfür dem HLNUG Rohstoffinformationen zukommen lassen wollen. Insbesondere Planungsflächen mit Planungszeitraum = 25 Jahre können in der Regionalplanung berücksichtigt werden.
Die Lagerstättenerhebung verfolgt drei Ziele:
- Die vom HLNUG verifizierten Informationen der Erhebung verbessern den lokalen bis überregionalen Kenntnisstand der Rohstoffsituation in Hessen und unterstützen so das HLNUG bei seinen Aufgaben zur Rohstoffsicherung. Rohstoffsicherung ist ein wichtiges Standbein der Daseinsvorsorge unserer Gesellschaft. Rohstoffvorkommen sind standortgebunden, d. h. nicht verlagerbar. Um diese vor Überbauung oder anderen konkurrierenden Flächennutzungen schützen zu können, ist die möglichst vollständige Erfassung aller Vorkommen und die Darstellung in den öffentlichen Planungsinstrumenten (Regionalplan) im Sinne potenzieller Abbauinteressenten notwendig.
- Die erhobenen Daten dienen in erster Linie der Abgrenzung von Vorranggebieten oberflächennaher Lagerstätten (Bestand und Planung) im Rahmen der kommenden Neuaufstellung der Regionalpläne.
- Die Lagerstättenerhebung kann bei Genehmigungsverfahren den Informations- und Kommunikationsfluss zwischen Fach- und Genehmigungsbehörden sowie Antragstellern verbessern, Missverständnissen vorbeugen und die Bewertung von Vorhaben erleichtern. Dies wirkt sich positiv auf die Verfahren aus.
Ihre Angaben werden im Dezernat Rohstoffgeologie und Geoenergien des HLNUG intern erfasst und ausgewertet.
Der Datenschutz ist auf der Grundlage des Hessischen Datenschutzgesetzes gewährleistet. Ihre Angaben werden nur behördenintern verwendet. Auswertungen werden ausschließlich anonymisiert erstellt.
Für die Erfassung der aktuellen Daten zu Bestands- und Planungsflächen stehen Ihnen im Kasten rechts oben zwei Online-Erhebungsbögen zur Verfügung, die vom HLNUG in seiner Funktion als geologischer Landesdienst in Zusammenarbeit mit den oberen Landesplanungsbehörden (Regierungspräsidien) erstellt wurden.
Zusätzlich zur Online-Erhebung ist es notwendig dem HLNUG eine Karte mit der Lokalität der Fläche zu übermitteln, wie z.B. Risswerke. Zur Kartendarstellung dient eine Legende, die als PDF heruntergeladen werden kann (siehe Kasten). Melden Sie sich bitte, wenn Sie Kartenmaterial benötigen. Das HLNUG übermittelt gerne topographische Kartenausschnitte im Maßstab 1 : 25.000 als PDF.
Bitte skizzieren Sie in diesem die Position der zum Fragebogen gehörenden Fläche.
Nutzen Sie bitte hierfür die in der Legende dargestellte Symbolik.
Besteht bereits eine Abbaugenehmigung, so bitten wir Sie die Seite des Bescheides dem HLNUG zu übermitteln, der die Genehmigung bezeugt.
Email: Dr. Karen Porr, Dr. Wolfgang Liedmann
FAX: 0611-6939 941
Postanschrift:
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustr. 186
65203 Wiesbaden
Falls Sie Felder des Fragebogens wegen Unklarheiten nicht ausfüllen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem HLNUG auf. Sie erhalten hier jede mögliche Hilfe.
Ihre Ansprechpartner für Fragen, Anregungen und Hinweise zur Lagerstättenerhebung beim HLNUG sind:
Dr. Wolfgang Liedmann (Rohstoffsicherung in Hessen)
Tel.: 0611-6939 914, Fax -941
E-Mail: Dr. Wolfgang Liedmann
Dr. Karen Porr (Rohstoffsicherung im Regierungspräsidium Giessen)
Tel.: 0611-6939 104, Fax -941
E-Mail: Dr. Karen Porr
Nordhessen:
- Marianne Burck (Tel.: 0561/1063225/E-Mail: marianne.burck[at]rpks.hessen.de)
Mittelhessen:
- Simone Philippi (Tel.: 0641/3032418/E-Mail: simone.philippi[at]rpgi.hessen.de)
Südhessen:
- Udo Hennig (Tel.: 06151/128916/E-Mail: udo.hennig[at]rpda.hessen.de)