Geologiedatengesetz (GeolDG)
Das Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG) vom 19.06.2020 trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 30, am 30.06.2020 in Kraft und löst das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab.
In einer Pressemitteilung weist das Bundeswirtschaftsministeriums darauf hin, dass nun erstmalig die Pflicht der zuständigen Landesbehörden (in Hessen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie) geologische Daten zu sichern, geregelt wird. Weiterhin ergeben sich Pflichten der Behörden zur Übermittlung geologischer Daten sowie zur öffentlichen Bereitstellung aller geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell.
Daten der Länder sowie Firmendaten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Für Firmen ergeben sich aus dem neuen Gesetz Pflichten zur lückenlosen Übermittlung von Daten geologischer Untersuchungen an die zuständigen Behörden. Diese Daten werden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt. Der nachhaltige Umgang mit dem geologischen Untergrund wird mit den Daten gewährleistet. Sie geben den Behörden außerdem die Möglichkeit Geogefahren besser zu erkennen, einzugrenzen und zu bewerten.
Rechtssicherheit für das Handeln der Behörden
Mit dem Gesetz erhalten die zuständigen Behörden Rechtssicherheit in ihrem Handeln. Die rechtliche Grundlage sorgt für einen angemessenen Ausgleich zwischen dem berechtigten Schutz von Unternehmerinteressen und den Interessen der Öffentlichkeit an den geologischen Daten. Beispiel für diesen Interessenkonflikt ist das Anliegen der Bundesregierung an einer transparenten Standortauswahl für eine Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Dies findet im Gesetz daher auch besondere Berücksichtigung.
Geologische Daten für Aufgaben von Bund und Land
Daten zum flachen und tiefen Untergrund sind Grundlage für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder. Dies betrifft z.B. die nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung des Untergrundes bei der Gewinnung von flacher und tiefer Geothermie, dem Abbau von Rohstoffen, der Einrichtung von Untergrundspeichern und vielen weiteren Aufgaben. Zurzeit werden geologische Untergrunddaten aller Bundesländer für die Suche und Auswahl eines Standortes für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle zusammengetragen und bewertet. Der Transparenz von entscheidungserheblichen Daten wird eine große Bedeutung beigemessen, aber auch der verfassungsrechtlich gebotene Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Wirtschaft bleibt gewahrt.
Fragen und Antworten (FAQs)
Fragen und Antworten zum Geologiedatengesetz
Anzeigeportal Hessen
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen sind angehalten, geplante geologische Untersuchungen anzuzeigen und dem HLNUG zu übermitteln sowie die gewonnenen Untersuchungsergebnisse nach Abschluss der Untersuchung zu übersenden.
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Festsetzung von Datenkategorien
Das HLNUG ist verpflichtet, vorhandene geologische Daten in bundesgesetzlich vorgegebene Datenkategorien einzustufen und sie öffentlich bereitzustellen.
Hier können Sie einsehen, welche Kategorisierung Ihrer Daten abschließend getroffen wurde.
Inhaberlose Daten
Für alle geologische Daten, deren Inhaber vom HLNUG nicht ermittelt werden können, wird ein Aufgebotsverfahren eingeleitet. Die maßgeblichen Nachweisdaten werden daher mit einer Aufgebotsfrist von einem Jahr bekannt gegeben.
Hier können Sie einsehen, welche Daten vom HLNUG als inhaberlose Daten eingestuft worden sind.