FAQ zur Erdwärme als Alternative zur Öl- oder Gasheizung
Viele Bürgerinnen und Bürger wollen aufgrund gestiegener und vermutlich weiter steigender Energiepreise in ihrem Neubau oder Bestandsgebäude eine Erdwärme-gekoppelte Wärmepumpe als Alternative zur Öl- oder Gasheizung einsetzen. Mit den nachfolgend zusammengestellten Antworten und Hinweisen sollen die häufigsten Fragen (FAQ) zur Errichtung von Erdwärmesonden beantwortet und Missverständnisse ausgeräumt werden.
Im Neubau ist der Einsatz der Wärmepumpe aufgrund heutiger Anforderungen an die Energieeffizienz grundsätzlich möglich. Im Bestandsbau, in dem die bestehende Heizungsanlage häufig eine hohe Vorlauftemperatur erfordert, muss in jedem Einzelfall durch einen Energieberater oder Heizungsbauer geprüft werden, ob die Wärme- und ggf. auch die Warmwasserversorgung mit einer Wärmepumpe technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Die Kosten für die Wärmeversorgung mittels Wärmepumpe hängen neben dem Wärmebedarf auch von der Vorlauftemperatur der Wärmeverteilungsanlage ab. Häufig wird bei Beispielrechnungen zu möglichen Heizkosteneinsparungen durch den Einsatz einer Wärmepumpe von einer Vorlauftemperatur von 35 °C ausgegangen, die für Fußbodenheizungen typisch ist. Ist aber eine höhere Vorlauftemperatur erforderlich, z. B. in Bestandsgebäuden ohne Fußboden- oder Wandflächenheizung, erhöht sich der Strombedarf für den Wärmepumpenbetrieb. Eine auf das konkrete Gebäude und seine Nutzung bezogene Abschätzung und Bewertung des für den geplanten Wärmepumpenbetrieb erforderlichen Strombedarfs und den hieraus resultierenden Stromkosten ist daher sehr wichtig.
In einer vom FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR SOLARE ENERGIESYSTEME ISE durchgeführten Studie zur Effizienz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden konnte gezeigt werden, dass nicht das Alter eines Gebäudes für die Effizienz der Wärmepumpen-Anlage entscheidend ist, sondern „die individuellen Voraussetzungen bezüglich der erforderlichen Systemtemperaturen“. Deutlich macht die Studie dabei, welche Bedeutung der Flächenanteil vorhandener oder nachgerüsteter Fußboden-/Wandflächenheizungen auf die Effizienz hat.
Für weitergehende haustechnische Frage wenden Sie sich bitte an Ihren Energieberater oder Heizungsbauer. Hilfreich für den Einstieg in das Thema ist der „Ratgeber Modernisieren mit Wärmepumpe“ des Bundesverbands Wärmepumpe.
Das Verständnis von Errichtung und Funktionsweise einer Erdwärmesonden-gekoppelten Wärmepumpen-Anlage ist wichtig, um deren Eignung für das eigene Haus beurteilen zu können und die Anforderungen an Errichtung und Betrieb der Anlagen nachvollziehen zu können.
Informationen zu diesen Themen bieten der „Ratgeber Modernisieren mit Wärmepumpe“ des Bundesverbands Wärmepumpe wie auch der der „Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen“ des HLNUG.
Errichtung und Betrieb geothermischer Anlagen können sich bei bestimmten Gegebenheiten schädlich auf das Grundwasser auswirken, das in Hessen die wichtigste Ressource für das Trinkwasser ist. Geothermische Anlagen dürfen daher nur dann errichtet und betrieben werden, wenn eine schädliche Auswirkung auf das Grundwasser ausgeschlossen ist.
Für Erdwärmesonden, dem häufigsten geothermischen Anlagentyp, ist das Erlaubnisverfahren durch die sog. „Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden“ geregelt. Das Verfahren beurteilt Standorte aufgrund ihrer Lage außerhalb oder innerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten als „günstig“, „ungünstig“ und „unzulässig“. Zusätzlich beurteilt das Verfahren auch den Untergrundaufbau eines Standortes hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der Bohrtätigkeit auf das Grundwasser als „günstig“ und „ungünstig“.
Ob sich ein Grundstück in einem als günstig, ungünstig oder unzulässigen beurteilten Gebiet befindet, kann im Viewer „GruSchu“ ermittelt werden. Hierzu wird auf der rechten Bildschirmseite des Viewer zunächst die „Standortbeurteilung Erdwärme“ unter dem Reiter „Fachdaten“ ausgewählt und dann oben links die Standort-Adresse eingegeben.
Liegt das Grundstück in einem als „unzulässig“ beurteilten Gebiet, darf keine Erdwärmesonde errichtet werden. Ist der Standort als „ungünstig“ im Hinblick auf den Grundwasserschutz beurteilt, wird das Vorhaben nach Antragstellung durch das HLNUG im Einzelfall geprüft. Die Erfahrung zeigt, dass trotz ungünstiger Standortbeurteilung über 90% der Vorhaben umgesetzt werden können. Die häufigste Einschränkung im Falle einer ungünstigen Standortbeurteilung ist die Begrenzung der Bohrtiefe. Im Falle einer günstigen Standortbeurteilung bestehen keine für Erdwärmesonden spezifischen Einschränkungen, d. h. Erdwärmesonden sind grundsätzlich erlaubnisfähig. Eine Einschränkung kann im Falle von Bohrtiefen von mehr als 100 m aus den Regelungen des StandAG resultieren.
In Abhängigkeit von der hydrogeologischen Situation eines Standortes können Eingriffe in den Untergrund, z. B. Bohrungen für Erdwärmesonden, unterschiedliche und auch nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Daher können in Gebieten, die zum Wohl der Allgemeinheit als Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete festgesetzt oder vorgesehen sind, bestimmte Handlungen, wie z. B. Bohrungen, verboten oder nur eingeschränkt zulässig sein. Daneben können auch spezielle hydrogeologische Untergrundgegebenheiten Verbote und Einschränkungen erforderlich machen. Diese standörtlichen Randbedingungen werden im Genehmigungsverfahren für Erdwärmesonden durch die vom HLNUG für Hessen fortlaufend aktualisierte hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung berücksichtigt. Die Standortbeurteilung unterscheidet zwischen hydrogeologisch günstigen und ungünstigen Gebieten sowie wasserwirtschaftlich günstigen, ungünstigen und unzulässigen Gebieten. Sie gilt ausschließlich für Erdwärmesonden. Die Grundlagen für diese Beurteilung sind im Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen detailliert erläutert.
Die Einstufung „wasserwirtschaftlich ungünstig“ dient dem Grundwasserschutz, indem sie in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten wasserwirtschaftlich unzulässige und ungünstige Gebiete abgrenzt. Hydrogeologisch ungünstige Gebiete sind abgegrenzt, wenn z. B. wegen Grundwasserstockwerkstrennung, starker Klüftigkeit, hohem Wasserandrang oder ähnlichen Besonderheiten spezielle technische Vorkehrungen bei der Bohrung und dem Einbau der Erdwärmesonde getroffen werden müssen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist jedoch der Bau von Erdwärmesonden an diesen Standorten nicht. In ungünstigen Gebieten erfolgt in der Regel eine Prüfung des Vorhabens durch das HLNUG, das spezielle Maßnahmen und Auflagen für Bohrung und Ausbau der Erdwärmesonde empfiehlt, um die ungünstigen Verhältnisse besonders zu berücksichtigen. Nur selten wird die Empfehlung ausgesprochen, keine Erlaubnis zu erteilen.
Das HLNUG veröffentlicht die Karten der Standortbeurteilung seit einigen Jahren nur noch mittels Viewer, um die Aktualität zu gewährleisten. PDF-Karten sollten nicht mehr genutzt werden.
Unter https://gruschu.hessen.de oder geologie.hessen.de können Sie einen Viewer aufrufen, in dem Sie unter Angabe Ihrer Adresse und Auswahl des Themenlayers Fachdaten – Standortbeurteilung Erdwärme eine Karte der hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Standortbeurteilung für Erdwärmesonden an Ihrem Standort aufrufen können.
Der Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer geothermischen Anlage ist bei der Wasserbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu stellen.
Eine Zusammenstellung der Adressen der für die Antragstellung zuständigen Wasser- und Bodenschutzbehörden findet sich auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums.
Das Antragsformular für Erdwärmesonden ist auf der Homepage des HLNUG eingestellt.
Eine Beschränkung der Bohrtiefe kann es aufgrund des Standortauswahlgesetzes (StandAG) oder der Beurteilung eines Standortes als „ungünstig“ geben.
Wirtschaftliche Interessen wie Rohstoffgewinnung oder die Nutzung von Erdwärme müssen mit dem Gemeinwohlinteresse an der Suche eines sicheren Endlagerstandortes für radioaktive Abfälle abgewogen werden. Daher hat der Gesetzgeber in § 21 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) Sicherungsvorschriften festgelegt, die "[…] Gebiete, die als bestmöglicher Standort für die Endlagerung in Betracht kommen" vor Veränderungen zu schützen, die ihre Eignung als Endlagerstandort beeinträchtigen können. In diesen Gebieten müssen sämtliche bergbaulichen und sonstige Tätigkeiten ab einer Tiefe von mehr als 100 Metern auf diesen Aspekt geprüft werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bewertet in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden, inwiefern wasser- und bergrechtlich zulassungspflichtige Vorhaben zugelassen oder abgelehnt werden müssen (sog. Einvernehmensregelung).
Ob ein Grundstück innerhalb eines identifizierten Gebietes liegt, kann mit dem Geologie Viewer, dort Kartendarstellung „Fachthemen“ – „GÜK 300“ – „Standortauswahl“ wählen) geprüft werden.
Zu einer Begrenzung der Bohrtiefe kann es durch die Einzelfallprüfung in den als ungünstig beurteilten Gebieten kommen. Wird z. B. ein wichtiges Grund- oder Mineralwasservorkommen durch eine undurchlässige Schicht weiträumig geschützt, sollte diese Schicht nicht durchbohrt werden. Weitere Gründe zur Begrenzung der Bohrtiefe sind z. B. das Vorkommen hoch durchlässiger Karstgrundwasserleiter oder unter hohem Druck stehendes Grundwasser.
Außerhalb der sog. identifizierten oder ungünstigen Gebieten gibt es keine Beschränkung der Bohrtiefe.
Bei der Dimensionierung wird die Anzahl und Tiefe der Erdwärmesonden einer Anlage unter Berücksichtigung der Wärmepumpen-Verdampferleistung und des Heizwärmebedarfs, der hydrogeologischen und geothermischen Gegebenheiten sowie weiterer Randbedingungen (geothermische Kühlung, Abstände der Sonden untereinander, wasserwirtschaftliche Vorgaben etc.) ermittelt.
Da die Leistung einer erdgekoppelten Wärmepumpenanlage wesentlich vom spezifischen Heizwärme- und Heizleistungsbedarf des zu beheizenden Gebäudes, behördliche Anforderungen an Minimal- oder Maximaltemperaturen des Wärmeträgermittels sowie der jeweiligen hydrogeologischen und geothermischen Situation abhängt, muss die Dimensionierung stets auf den Einzelfall abgestimmt werden. Nur bei guter Kenntnis aller Randbedingungen sind die vorgenannten Ziele – die technische Funktionsfähigkeit und die langfristige wirtschaftliche Wärmeversorgung – zu erreichen.
In Deutschland erfolgt die Dimensionierung von Erdwärmesonden überwiegend nach der VDI-Richtlinie 4640-2 (2019).
Mit zunehmender Tiefe steigt die Untergrundtemperatur und damit die Leistungsfähigkeit einer Erdwärmesonde. Mit steigender Bohrtiefe erhöhen sich aber auch die Kosten für eine Bohrung und die Bohrrisiken, wie z. B. das Verstürzen des Bohrlochs.
Die VDI-Richtlinie 4640-2 (2019) empfiehlt einen minimalen Abstand von 6 m zwischen Erdwärmesonden einer Anlage, wenn die Sonden tiefer als 50 m sind. Geringere Abstände sind grundsätzlich möglich, müssen aber bei der Dimensionierung der Anlage berücksichtigt werden. Da sich die Erdwärmesonden einer Anlage untereinander thermisch beeinflussen, steigt die Leistungsfähigkeit der Erdwärmesonden mit Erhöhung des Abstandes und sie verringert sich, wenn der Abstand kleiner wird.
Berücksichtigt werden muss, dass Erdwärmesonden-Bohrungen einen gewissen Abstand zu Gebäuden einhalten sollten und es Vorgaben zum Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. zu Nachbaranlagen gibt. Meist wird ein Abstand von 5 m zur Grundstücksgrenze bzw. 10 m zur nächstgelegenen Erdwärmesonde auf einem anderen Grundstück gefordert. Unterschreitungen dieser Abstände sind im Einzelfall nach Abstimmung der Beteiligten und der Behörde grundsätzlich möglich.
Die Anzahl erforderlicher Erdwärmesonden und damit der Platzbedarf kann durch die Erhöhung der Bohrtiefe verringert werden, allerdings steigt mit größeren Bohrtiefen das Bohrrisiko. Hier müssen Planer und Bauherren gemeinsam abwägen.
Die Dimensionierung von Erdwärmesonden-Anlagen übernehmen Geothermie-Bohrfirmen oder Geothermie-Planer. Die Planung muss sowohl die haustechnischen wie die geothermischen Gegebenheiten berücksichtigen. Nur so kann eine größtmögliche Effizienz erzielt werden.
Die Dimensionierung von Erdwärmesonden-Anlage ist für eine Fachkraft im Prinzip einfach. Dennoch sind fehlerhafte Dimensionierungen möglich, wenn nicht alle hierfür erforderlichen Daten zuvor durch Messungen oder detaillierte Untersuchungen ermittelt werden konnten und daher Schätzungen notwendig sind.
Schätzungen können z. B. bezüglich des Heizwärme- und Heizleistungsbedarfs des zu versorgenden Gebäudes oder der Wärmeleitfähigkeit und Temperatur des von der Erdwärmesonden-Anlage zu erschließenden Untergrundes notwendig sein.
Werden die Wärmeleitfähigkeit und Temperatur des Untergrundes überschätzt, führt dies ebenso wie eine Unterschätzung des Heizwärme- und Heizleistungsbedarfs zur Unterdimensionierung der Erdwärmesonden-Anlage, aus der ein dauerhaft erhöhter Strombedarf folgt.
Sind Schätzungen notwendig, sollten diese daher stets konservativ erfolgen!
Unabhängig hiervon zeigten in den vergangenen Monaten stichprobenartig vom HLNUG durchgeführte Sichtungen von Planungsunterlagen wiederholt, dass die Empfehlungen der für die Dimensionierung von Erdwärmesonden-Anlagen in Deutschland maßgeblichen VDI-Richtlinie 4640 „Thermische Nutzung des Untergrundes“ nicht oder nur ungenügend berücksichtigt wurden. Problematisch ist dies, da die von der Richtlinie abweichende Dimensionierung ohne eine ergänzende Erläuterung nicht bewertet werden kann. Fehlerhafte Dimensionierungen können dann seitens des/der Auftraggeber/in nicht erkannt werden.
Auftraggeber/innen wird daher dringend empfohlen, die Grundlagen der Dimensionierung mit den beauftragten Planern vorab zu klären und festzuschreiben.
Sind, wie zu Frage 12 erläutert, Schätzungen zu Planungsgrößen erforderlich, ist es nicht ungewöhnlich, dass sich die Schätzungen verschiedener Planer oder Firmen unterscheiden. Kann nicht beurteilt werden, welche Planung hinsichtlich der durchgeführten Schätzungen am besten ist, sollte zwischen den Einsparungen bei der Herstellung der Anlage und den Einsparungen im Jahrzehnte langem Betrieb abgewogen werden. Eine kleine Erdwärmesonden-Anlage ist in der Herstellung günstiger als ein eine große Anlage. Die große Erdwärmesonden-Anlage kann der Wärmepumpe hingegen dauerhaft eine höhere Temperatur zur Verfügung bereitstellen, wodurch der Strombedarf der Wärmepumpe kleiner ist.
Informationen zur geologischen und hydrogeologischen Situation können dem vom HLNUG bereitgestellten Geologie Viewer entnommen werden.
Es besteht die Möglichkeit der Standortsuche mittels Adresse oder Katasterdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück).
Die Lage von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, Grundwasserstände und Grundwasserbeschaffenheitsdaten, die im Rahmen des Landesgrundwassermessdienstes erfasst werden, können über den Viewer GruSchu oder den LGD-Viewer des Landesgrundwassermessdienstes recherchiert werden.
Für die Bereiche Hessisches Ried und Untermainebene werden vom HLNUG zudem großflächige Grundwassergleichenpläne bereitgestellt.
Das geothermische Potenzial eines Standortes wird im Wesentlichen durch das Wärmetransportvermögen und die Temperatur des genutzten Untergrundes beschrieben. Der Wärmetransport erfolgt „konduktiv“ als Wärmeleitung im Gestein und „konvektiv“ mit dem strömenden Grundwasser.
Ist die geologische und hydrogeologische Situation bekannt, können Experten für die Planung einer geothermischen Anlage eine Schätzung zum Potenzial vornehmen. Eine messtechnische Bestimmung des Potenzials ist hingegen nur mit Untersuchungen vor Ort möglich. Im Falle von Erdwärmesonden kann eine Probebohrung durchgeführt werden, die zur Bestimmung der ungestörten Untergrundtemperatur und der Wärmeleitfähigkeit mittels eines sog. Thermal-Response-Test dient. Aufgrund der hiermit verbundenen Kosten, wird hierauf im privaten Bereich jedoch in der Regel verzichtet und auf Tabellenwerte der VDI-Richtlinie 4640-2 für verschiedene Gesteine zurückgegriffen.
Um Schätzungen des geothermischen Potenzials zu unterstützen, wurden den im Geologie Viewer verfügbaren Bohrungen Gesteins-Wärmeleitfähigkeiten zugewiesen. Hierbei handelt es sich um mittlere Wärmeleitfähigkeiten des trockenen Gesteins, die vom HLNUG durch Labormessungen und einer Literaturrecherche ermittelt wurden. Aufgrund des in dem Viewer nicht berücksichtigten Wärmetransport mit dem Grundwasser können grundsätzlich als konservativ angesehen werden.
Die in Hessen bisher erhobenen Temperaturdaten erlauben bisher keine sichere Vorhersage, welche mittlere Untergrundtemperatur an einem konkreten Standort angenommen werden kann, zumal die Tiefe einer Erdwärmesonde von Projekt zu Projekt variiert. Möglich ist bereits heute die Aussage, dass im Bereich der Mittelgebirge wie Taunus, Rhön und Vogelsberg von geringeren Untergrundtemperaturen ausgegangen werden kann (Mittelwert bis 100 m meist 10 – 11 °C) als in tiefer liegenden Bereichen wie dem hessischen Ried (Mittelwert bis 100 m meist 11 – 13 °C).
Empfehlung: Schätzungen zum geothermische Potenzial sollten stets konservativ sein, damit die geplante geothermische Anlage nicht unterdimensioniert ist.
Die Standortbeurteilung beurteilt ausdrücklich nicht die technische Eignung des Untergrundes zur Entnahme von Erdwärme mittels Erdwärmesonde(n). Wenn durch einen Planer die Erdwärmesonden-Anlage in Anhängigkeit vom Wärmebedarf des Hauses und den Jahresbetriebsstunden sowie den geologischen Eigenschaften des Untergrundes (prognostizierte Wärmeleitfähigkeit, Untergrundtemperatur) richtig dimensioniert wird, ist ein zuverlässiger, wirtschaftlicher Betrieb möglich.
Frost-Tau-Wechsel im Bohrlochringraum können die mit der Erdwärmesonde in das Bohrloch eingebrachte Abdichtung schädigen. Geschieht dies, kann nicht mehr zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Trennung von Grundwasserstockwerken sichergestellt ist.
Bei einer minimalen Temperatur des in den Erdwärmesonden zirkulierenden Wärmeträgermediums von -3°C wird davon ausgegangen, dass durch den Temperatursprung innerhalb der Wand der Sondenrohre in der Bohrlochabdichtung kein Frost auftritt. In diesem Fall wird von einem in Bezug auf die Bohrlochabdichtung „frostfreien“ Betrieb gesprochen[1].
[1]https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000018149
Die Beeinflussung der eigenen Erdwärmesonden durch die eines Nachbarn ist möglich. Das Ausmaß der Beeinflussung hängt u. a. vom Abstand der Anlagen und deren Größe sowie der geothermischen Standortsituation und Fließrichtung des Grundwassers ab.
Bei den für private Wohngebäude typischen Erdwärmesonden-Anlagen mit einer Heizleistung bis ca. 15 kW ist der im Erlaubnisverfahren geforderte Abstand von 10 m zwischen den Anlagen in der Regel ausreichend, um einen spürbaren Effizienzverlust zu verhindern.
Ein absoluter Schutz vor der thermischen Beeinflussung der eigenen Erdwärmesonden durch benachbarte Anlagen ist nicht möglich. Durch einen größtmöglichen Abstand der Erdwärmesonden zur Grundstücksgrenze und damit zu (möglichen) Nachbaranlagen sowie eine konservative Dimensionierung (= größere Bohrtiefe), kann man das Maß der möglichen Beeinflussung mindern.
Das HLNUG darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen darüber geben, wo es Erdwärmesonden-Anlagen gibt. Auf Grundlage der vom HLNUG im Geologie Viewer veröffentlichten Positionen von Bohrungen ist jedoch eine erste Annahme zum Vorhandensein von Erdwärmesonden-Bohrungen möglich: Haben Bohrungen innerhalb von bebauten Ortslagen oder Baugebieten Tiefen von meist mehr als 50 m bzw. typischerweise um 100 m, handelt es sich erfahrungsgemäß meist um Erdwärmebohrungen. Wichtig: Werden auf einem Grundstück mehrere Erdwärmesonden-Bohrungen niedergebracht, erfasst das HLNUG in der Regel nur eine Bohrung, deren Position durch Dritte mitgeteilt wird. Das HLNUG kennt zudem nicht alle Bohrungen.
Welche Wärmepumpe die bessere Wahl bzw. im Hinblick auf Errichtungs- und Betriebskosten wirtschaftlicher ist, kann nur im Einzelfall bewertet und entschieden werden. Ohne Detailkenntnisse der haustechnischen Daten ist dies nicht möglich.
Ein Vorteil der Erdwärmesonden-gekoppelten Wärmepumpe gegenüber der Luftwärmepumpe ist die hohe Effizienz im Kühlfall.
Bohrunternehmen zur Errichtung der Erdwärmesonden müssen gemäß den Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden die Qualifikationskriterien des DVGW-Arbeitsblattes W 120-2 (Gruppe G100 bis 100 m, G200 bis 200 m oder G400 bis 400 m Teufe) erfüllen. Ein Nachweis hierfür ist z. B. ein akkreditiertes Zertifikat nach dem Arbeitsblatt W 120-2.
Listen der nach dem Arbeitsblatt W120-2 zertifizierten Bohrfirmen finden Sie auf den Internetseiten der Zertifizierungsstellen DVGW CERT GmbH oder Zertifizierung Bau GmbH. Durch die Möglichkeit der Recherche nach Postleitzahl-Bereichen können regionale Firmen gefunden werden.
Leider finden sich bis heute bei Anbietern und Herstellern aller Teilgewerke von EWS-Anlagen missverständliche Aussagen, die bei Bauherren bzw. Betreibern zu falschen Vorstellungen bezüglich der Anforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb von EWS-Anlagen führen können.
Beispiele solcher Missverständnisse wurden in einem Beitrag der Zeitschrift Geowissenschaftliche Mitteilungen (GMIT Nr. 94) zusammengefasst.
Der Beitrag verdeutlicht, dass die Errichtung einer dauerhaft effizienten EWS-Anlage eine gründliche Planung erfordert und der Parameter „Temperatur“ eine zentrale Rolle spielt.