Kohlenwasserstoffe aus unkonventionellen Lagerstätten
Von unkonventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten spricht man, wenn Kohlenwasserstoffe nicht wie bislang üblich aus im Regelfall gut durchlässigen Speichergesteinen in Fallenstrukturen gefördert werden können. Seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat die Förderung aus unkonventionellen Lagerstätten insbesondere in den USA zu einem Boom in der Erdgasproduktion geführt.
Schiefergaslagerstätten
Hierzu zählen Kohlenwasserstoffe, die in den winzigen Poren ihrer Bildungs- und Trägergesteine, den sogenannten Muttergesteinen, verblieben sind. Es handelt sich um sehr schlecht durchlässige Tongesteine, aus denen eine Förderung nur über eine künstliche Herstellung von Durchlässigkeiten erfolgen kann. Die Vorkommen werden als Schiefergaslagerstätten (engl. „shale gas“) bezeichnet. Durch Einpressen von großen Wassermengen unter hohem Druck und unter Einsatz von Stützmitteln wie Sand und Chemikalien zur Konditionierung benötigter physikalischer, chemischer und biologischer Eigenschaften des Wassers werden die Reservoirgesteine hydraulisch aufgebrochen. Der Vorgang wird als „hydraulic fracturing“, kurz „Fracking“, bezeichnet.
Kohleflözgas
Zu den unkonventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten zählt auch Kohleflözgas (eng. „coalbed methane“). Das Methan, das in Kohleflözen vorhanden ist, kann über Bohrungen frei gesetzt werden. Es entstand entweder durch mikrobielle Umwandlungsprozesse oder wie Schiefergas über einen thermischen Prozess als Resultat zunehmender Drücke und Temperaturen infolge mächtiger Überdeckung. In wassergesättigten Kohlenflözen verbleibt das Methan meist durch den natürlichen hydrostratischen Druck und entweicht erst, wenn dieser durch Förderung herabgesetzt wird.
Tight-Gas-Lagerstätten
Als unkonventionelle Lagerstätten werden oft auch die sogenannten Tight-Gas-Lagerstätten bezeichnet. Es handelt sich um schlecht durchlässige Sand-oder Kalksteine, in die wie bei konventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten Erdgas aus Muttergesteinen migriert ist. Eine Erdgasförderung ist auch hier nur nach künstlicher Erhöhung der Durchlässigkeiten durch Fracking möglich. Nach Darstellung der staatlichen geologischen Dienste Deutschlands findet die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus Tight Gas-Lagerstätten in Deutschland (vornehmlich im Norddeutschen Becken) bereits seit vier Jahrzehnten mithilfe von bisher etwa 300 Einzel-Fracs statt. Da bei diesen Vorhaben umfangreiche Erfahrungen vorliegen, rechnen die SGD die Tight-Gas Lagerstätten nicht zu den unkonventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten.
Nähere Erläuterungen zu unkonventionellen Kohlenwasserstofflagerstätten, zu Fracking und zu den Risiken können Gutachten und Studien unter den Links entnommen werden.
Situation in Hessen
Anfang 2012 stellte die Firma BNK Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, einen Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt auf eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe im Feld „Adler South“. Das Feld bedeckt ein großes Gebiet von Nordhessen und hat eine Fläche von 5.212 km². Als Ziel der Aufsuchung wurden Schiefergasvorkommen in Tonsteinen des Karbons und des Zechsteins genannt. Daraufhin wurde das HLUG vom Hessischen Umweltministerium beauftragt, die drei in Deutschland erarbeiteten Gutachten zu den Umweltauswirkungen der Aufsuchung und Erschließung sogenannter unkonventioneller Kohlenwasserstofflagerstätten auszuwerten. Hierbei sollten unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten in Hessen im Hinblick auf die im vorliegenden Antrag der BNK Deutschland GmbH beschriebenen geplanten Aufsuchungstätigkeiten Handlungsempfehlungen aus geologischer und hydrogeologischer Sicht unterbreitet werden. Das Gutachten wurde durch den Präsidenten des HLUG dem Umweltausschuss des Landtages vorgestellt. Die Kurz- und Langfassung dieses Gutachtens stehen unter den nachfolgenden Links:
- Download Kurzfassung,
- Download Langfassung des HLUG-Gutachtens
Im Juni 2013 wurde der Aufsuchungsantrag auf unkonventionelle Kohlenwasserstoffe in Nordhessen durch die zuständige Bergbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt abgelehnt.