Festsetzung von Datenkategorien
Am 30. Juni 2020 ist das Geologiedatengesetz (GeolDG) in Kraft getreten und hat das Lagerstättengesetz abgelöst.
Mit Inkrafttreten des GeolDG ist das HLNUG als zuständige Behörde verpflichtet, vorhandene geologische Daten in bundesgesetzlich vorgegebene Datenkategorien einzustufen und sie öffentlich bereit zu stellen.
Die Festsetzung der Datenkategorien gemäß §§ 29 Abs.5 S.1 i.V.m. 33 Abs. 8 S. 1 GeolDG erfolgt seitens des HLNUG als Verwaltungsakt gemäß § 35 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HessVwVfG) durch eine Einordnung der nichtstaatlichen Daten in gesetzlich vorgegebene Datenkategorien als Nachweis-, Fach- oder Bewertungsdaten (§ 29 Abs.1 bis 3 i.V.m. § 3 Abs.3 GeolDG i.V.m. §§ 8 S. 2, 9 Abs.1, 10 GeolDG).
Das HLNUG setzt auf der Grundlage von §§ 29 Abs. 5, 33 Abs. 8, 37 Abs.1 des Geologiedatengesetzes (GeolDG) vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) die Datenkategorie nichtstaatlicher geologischer Daten fest und gibt diese hier öffentlich bekannt.
Die öffentliche Bereitstellung hat unter Beachtung des Schutzes öffentlicher und sonstiger Belange bei verbundenen Daten (§§ 31, 32 GeolDG) zu erfolgen.
Download | Datum der Festsetzung | Aktenzeichen | Kenn-ID | Datenart | Kategorisierung | Ergebnisse der Prüfung nach § 31 GeolDG | Ergebnisse der Prüfung nach § 32 GeolDG | Rechtswert | Hochwert | Datum der Untersuchung | Gewerblicher Bezug |
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Download | Datum der Festsetzung | Aktenzeichen | Kenn-ID | Datenart | Kategorisierung | Ergebnisse der Prüfung nach § 31 GeolDG | Ergebnisse der Prüfung nach § 32 GeolDG | Rechtswert | Hochwert | Datum der Untersuchung | Gewerblicher Bezug |