Technischer Hochwasserschutz, Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren
Für den Begriff „Hochwasser“ existieren unterschiedliche Definitionen. Entsprechend der DIN 4049 bezeichnet Hochwasser den „Zustand in einem oberirdischen Gewässer, bei dem der Wasserstand oder der Durchfluss einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschritten hat“. In der Praxis werden Wasserstände als Hochwasser bezeichnet, ab denen Ausuferungen eintreten. Die Richtlinie der Europäischen Union definiert Hochwasser als „zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist“.
Hochwasserereignisse sind ein natürlicher Bestandteil des Wasserkreislaufs und als solche nicht vermeidbar, sowie die Folgen des Klimawandels. Die zunehmende Inanspruchnahme der Talauen und Niederungen mit ihren natürlichen Überschwemmungsgebieten durch landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung führt bei Hochwasser zu einem Anwachsen des Schadenpotenzials.
Die Schaffung eines natürlichen Wasserrückhaltes in der Fläche durch standortgerechte Landbewirtschaftung, Flächenentsiegelung sowie Wasserrückhalt in Gewässern und Auen durch Renaturierungsmaßnahmen und Wiederanbindung von ehemaligen Überschwemmungsgebieten führen zu einem gleichmäßigeren Wasserabfluss mit gedämpften Abflussspitzen.
Eine weitere wirksame Maßnahme zum Hochwasserschutz ist der Bau von Deichen, Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken (Abb. 1-4). Talsperren mit ihren Dämmen und Auen stellen hohe Anforderungen an die Tragfähigkeit und Dichtigkeit des Untergrundes. Um die Sicherheit der Stauanlagen jederzeit gewährleisten zu können, müssen die Talsperren und die Hochwasserrückhaltebecken regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
Durch die in einer Verwaltungsvorschrift (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz III 6-79h 12.05.2017) geregelte hessische Talsperrenaufsicht werden größere Anlagen mit einem Volumen von über 100.000 m³ bis zum Stauziel und einer Höhe des Absperrbauwerks bis zur Krone von mehr als 5 m regelmäßig vom HLNUG überwacht und gutachterlich bewertet. Momentan zählen hierzu etwa 74 Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken. Je nach Gefährdungsgrad werden auch zahlreiche kleinere Anlagen begutachtet. Darüber hinaus ist das HLNUG beratend bei der Planung, Bau und Betrieb von Stauanlagen tätig.