Rohstoffsicherung
In seinem Landesplanungsgesetz (HLPG) sowie in dem daraus abgeleiteten Landesentwicklungsplan (LEP) hat das Land Hessen Grundsätze und Ziele zur Rohstoffsicherung formuliert. Danach sollen "die im Lande verfügbaren, mengenmäßig begrenzten, nicht vermehrbaren und vor allem standortgebundenen oberflächennahen und tief liegenden natürlichen Rohstoffreserven nachhaltig und langfristig gesichert werden."
Eine langfristige Rohstoffsicherung dient dem Ziel einer umweltverträglichen und Flächen sparenden, nachhaltigen Bewirtschaftung der heimischen Lagerstätten. Rohstoffe können nur dort abgebaut werden, wo sie von Natur aus vorkommen. Die Standortgebundenheit der Lagerstätte wirft insbesondere in dicht besiedelten Gegenden Flächennutzungskonflikte auf.
So konkurrieren Rohstoffgewinnung und -sicherung nicht selten mit ebenfalls bedeutenden Flächennutzungsansprüchen, wie Grundwasser- oder Naturschutz. Durch engen Kontakt mit den Planungsträgern versucht die Rohstoffgeologie daher bereits in einem frühen Stadium raumbedeutsamer Planungen, die rohstoffwirtschaftlichen Belange im Sinne einer umweltverträglichen Rohstoffsicherung einzubringen.
Regionalplanung
Auf Ebene der Regierungsbezirke werden in den Regionalplänen Rohstoffsicherungsflächen als „Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten Bestand und Planung“ (Abbaugebiete) und „Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Lagerstätten“ (Lagerstätten) im Maßstab 1:100.000 ausgewiesen.
In einem „Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten“ wird der Rohstoffgewinnung Vorrang vor konkurrierenden Flächennutzungsansprüchen eingeräumt. Vorranggebiete Bestand sind genehmigte Gewinnungsstellen mineralischer Rohstoffe. Die Vorranggebiete Planung sind so abzugrenzen, dass sie die Versorgung mit oberflächennahen Rohstoffen für 25 Jahre sichern.
Ein Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten dient der mittel- und langfristigen Sicherung von Lagerstätten für den Rohstoffabbau. Diese Ausweisung stellt grundsätzlich keine Gebiete mit Abbaugenehmigung oder –planung dar, sondern soll bei Überlagerung unterschiedlicher Nutzungsansprüche auch die rohstoffwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit darstellen. Diese Rohstoffsicherungsflächen stehen einer anderweitigen, zwischenzeitlichen Ausweisung oder Nutzung grundsätzlich nicht entgegen, wenn hierdurch potenzieller künftiger Abbau nicht unzumutbar erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Das HLNUG stellt als geowissenschaftliche Fachbehörde und als Träger öffentlicher Belange den am Verfahren beteiligten Parteien rohstoffgeologische Grundlagen zur Verfügung, die eine fachlich fundierte Entscheidungsfindung bei Planungen ermöglichen. Kernelement und wichtige Entscheidungsgrundlage hierbei ist die für Hessen flächendeckend vorliegende und ständig fortgeschriebene Karte Rohstoffsicherung (KRS).