Verkauf gebrauchter Gegenstände
Wir setzen für unsere Aufgaben eine Vielzahl von Geräten und Ausstattungsgegenständen ein, die regelmäßig an die Anforderungen an eine moderne wissenschaftlich-technische Behörde und an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Auf diese Weise sind wir in der Lage, qualitativ hochwertige Informationen zu erhalten, die inhaltlich und technisch den wissenschaftlichen Fortschritt widerspiegeln und zukunftsweisende Erkenntnisse ermöglichen.
Unter Bezug auf die geltenden Verwertungsrichtlinien des Landes Hessen (Ziff. 4.2) bieten wir nachstehende landeseigene bewegliche Sachen zum Kauf an, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt werden.
Sollten Sie Interesse am Erwerb einer oder mehrerer Positionen haben, senden Sie bitte Ihr Gebot bis zur angegebenen Frist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an das
Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Frau Christine Hikade
Dezernat Z1
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
Bitte beachten Sie, dass Teile einer Position nicht einzeln abgegeben werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt der Zuschlag an den Meistbietenden. Der geschätzte Zeitwert soll dabei als Anhaltspunkt für Ihr Angebot dienen und stellt kein Mindestgebot dar. Der Meistbietende wird unverzüglich informiert und um Überweisung der gebotenen Summe gebeten. Der Eingang des Betrages wird schriftlich bestätigt. Unter Vorlage dieser Bestätigung können die Sachen im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache am bezeichneten Lagerort abgeholt werden – ein Versand erfolgt nicht.
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