Bergbaubezogene Gefährdungspotenziale - Rechtliche und technische Hinweise
Das Internet-Auskunftssystem liefert Ihnen kostenlos Anhaltspunkte, in welchen Bereichen von Hessen mit bergbaulich bedingten Untergrundgefährdungen zu rechnen ist. Informationen zu weiteren bergbaulich bedingten Gefährdungspotenzialen sind in Vorbereitung und werden zu einem späteren Zeitpunkt in das Internet-Auskunftssystem eingepflegt.
Wollen Sie sicher bauen, sollten Sie die Gefährdungen, die vom Untergrund ausgehen, kennen. Das vorliegende Internet-Auskunftssystem zeigt Ihnen, ob und wenn ja, welche Gefährdungen in einem Kilometerquadrat bekannt oder nicht auszuschließen sind.
Die auf das Kilometerquadrat bezogene Darstellung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Sie gewährleistet, dass ein konkreter Lagebezug zwischen den Gefährdungspotenzialen und einem einzelnen Grundstück nicht möglich ist. Die Darstellung eines Gefährdungspotenzials in einem Kilometerquadrat bedeutet nicht, dass dieses flächendeckend vorhanden sein muss. Etwaige, den Wert mindernde Rückschlüsse auf die tatsächlichen Verhältnisse im Bereich eines bestimmten Grundstücks und somit auf die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse natürlicher Personen sind somit ausgeschlossen.
Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen erhalten von den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel auf Antrag auch grundstücksbezogene Auskünfte. Voraussetzung ist ein Nachweis über das Grundeigentum bzw. bei Einholen der Daten durch Dritte eine Bevollmächtigung durch den Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin. Die Auskünfte beziehen sich nicht nur auf die eingangs aufgeführten Gefährdungspotenziale. Im Zuge der Antragsbearbeitung wird auch überprüft, ob und inwieweit das jeweilige Grundstück von weiteren bergbaulichen Gefährdungspotenzialen tangiert wird, welche gegenwärtig noch nicht Gegenstand des Internet-Auskunftssystems Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Hessen sind. Außerdem erhalten Sie ggf. weitere Informationen, die nicht als Gefährdungspotenzial zu klassifizieren sind, jedoch bei der Planung eines Bauvorhabens berücksichtigt werden sollten (z. B. Angaben zu Ansprechpartnern für die Abstimmung evtl. erforderlicher Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen).
Grundstücksbezogene Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Bearbeitungsgebühren bzw. -entgelte richtet sich nach der Anzahl der auf einem Grundstück auftretenden Gefährdungspotenziale. Die Auskunft, wonach ein Planungsvorhaben nicht von Gefährdungspotenzialen tangiert ist, ist kostenpflichtig.
Sollten die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen oder Kassel aus rechtlichen Gründen nicht selbst über die Untergrundverhältnisse informieren und ausschließlich an Dritte verweisen, ist diese Auskunft der Regierungspräsidien gebührenfrei. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn im Bereich des zu betrachtenden Grundstücks Bergbau umgegangen ist und ein dafür haftungspflichtiger Bergbauunternehmer oder -eigentümer noch vorhanden und erreichbar ist.
Aktualität und Vollständigkeit der Datenbasis, Haftungsausschluss
Die dem Internet-Auskunftssystem „Anthropogene Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Hessen" zu Grunde liegende Datenbasis spiegelt den aktuellen Kenntnisstand über die Gefährdungspotenziale wieder. Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel haben die Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die Auswertung der vorhandenen Unterlagen dauert jedoch noch an. Neu gewonnene Erkenntnisse werden in die Datenbasis des Internet-Auskunftssystems eingepflegt und veröffentlicht. Aufgrund dieses Sachverhalts können die vom Internet-Auskunftssystem bereitgestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Der aktuelle Stand der Datenerfassung zu den bergbaubedingten Gefährdungspotenzialen lässt sich nachvollziehen anhand einer von den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel gemeinsam veröffentlichten Übersichtskarte.
Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel erteilen aus haftungsrechtlichen Gründen auf der Grundlage der ihr vorliegenden Unterlagen lediglich Auskünfte über die bergbaulichen Verhältnisse in tatsächlicher Hinsicht und über die nach allgemeiner Lehrmeinung aus diesen Verhältnissen resultierenden Gefahren. Die Auskünfte ersetzen nicht eine ggf. erforderliche gutachterliche Untersuchung der Untergrundverhältnisse oder deren Einschätzung im Hinblick auf das Erfordernis von Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezogen auf die bestehende oder geplante Nutzung des Grundstücks.
Datenschutzerklärung
Bei jedem Zugriff auf allgemeine Inhalte dieses Internetangebots werden folgende, ausschließlich technische, nicht personenbezogene Daten zu statistischen Zwecken gespeichert:
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