Wasserschutzgebiete
Grundwässer müssen vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen geschützt werden, da unser Trinkwasser zum ganz überwiegenden Teil aus dem Grundwasser stammt. Verunreinigungen des Grundwassers lassen sich nur mit einem hohen technischen Aufwand beseitigen. In den Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen sollten mögliche Kontaminationsquellen von vornherein nicht vorhanden sein, was durch die in den Festsetzungsverordnungen aufgeführten Auflagen und Verbote für das jeweilige Schutzgebiet erreicht werden soll. Die vielerorts hohen und zum Teil weiterhin steigenden Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser, überwiegend bedingt durch die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung, zeigen beispielhaft, wie wichtig solche Verordnungen und deren Überwachung sind.
Ein Wasserschutzgebiet wird auf Antrag des Wasserversorgers vom zuständigen Regierungspräsidium durch Rechtsverordnung festgesetzt. Der Verfahrensgang ist durch Verwaltungsvorschriften geregelt, in denen eine listenhafte Aufführung von Gefahrenherden in den einzelnen Schutzzonen und die mögliche Beschränkung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in dem Wasserschutzgebiet enthalten sind.
Bereits seit Mitte der 1960er Jahre werden in Hessen Trinkwassergewinnungsanlagen durch Wasserschutzgebiete geschützt; Heilquellen sogar bereits seit 1880.
Trinkwasserschutzgebiete
Trinkwasserschutzgebiete dienen dem qualitativen Schutz des genutzten Grundwassers. Ein Trinkwasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage. Da die Gefahr schädigender Einflüsse mit der Annäherung an den Fassungsbereich zunimmt, werden in der Regel drei Zonen (I, II und III) unterschieden, in denen die Schutzanforderungen zum Fassungsbereich (Zone I) ansteigen.
Als Grundlage für die Abgrenzung von Trinkwasserschutzgebieten dient das DVGW-Regelwerk W 101 „Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser“ (Juni 2006).
Zone I (Fassungsbereich)
Die Zone I im Nahbereich der Wassergewinnungsanlage soll gewährleisten, dass das Grundwasser in diesem Bereich vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen geschützt ist. Die Zone I ist daher durch eine Einzäunung vor unbefugtem Betreten zu sichern. Die Ausdehnung der Zone I beträgt in der Regel bei Brunnen allseits mindestens 10 m und bei Quellfassungen in Richtung des zuströmenden Grundwassers mindestens 20 m. Eine Flächennutzung, gleich welcher Art, ist in der Zone I nicht zugelassen.
Zone II (Engere Schutzzone)
Die Zone II soll den Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Viren), Parasiten und Wurmeier gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und -strecke zu der Wassergewinnungsanlage gefährlich sind. Daher soll die Zone II den Bereich der Umgebung der Wassergewinnungsanlage abdecken, in dem das Grundwasser 50 Tage oder weniger bis zum Erreichen der Fassung benötigt.
Zone III (Weitere Schutzzone)
Die Zone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten. In der Regel umfasst die Zone III das gesamte Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage.
Einen Anhalt zur Bestimmung der Größe des benötigten Einzugsgebiets lässt sich aus der maximal genehmigten jährlichen Entnahmerate und aus der für das Gebiet anzunehmenden mittleren Grundwasserneubildungsspende ableiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das im Einzugsgebiet neugebildete Grundwasser nicht zu 100 % der Wassergewinnungsanlage zuströmt. Durch diese Ableitung lässt sich die benötigte minimale Größe eines Trinkwasserschutzgebiets abschätzen. Die tatsächliche Größe des Wasserschutzgebietes bzw. des Einzugsgebietes der Wassergewinnungsanlage wird jedoch primär durch die Fließrichtung des die Wassergewinnungsanlage anströmenden Grundwassers bestimmt.
Die Zone III kann in eine Zone III A und eine Zone III B aufgeteilt werden.
Heilquellenschutzgebiete
Heilquellenschutzgebiete sollen den quantitativen und qualitativen Schutz der Heilquellen mit ihren erschlossenen oder natürlich zutage tretenden Grundwässern gewährleisten. Als Grundlage für die Abgrenzung von Heilquellenschutzgebieten dienen die "Richtlinen für Heilquellenschutzgebiete" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (1998).
Quantitative Schutzzonen (Zonen A und B)
Der quantitative Schutz soll sicherstellen, dass das Fließsystem nicht beeinträchtigt und somit Schüttung oder Ergiebigkeit nicht gemindert werden. Darüber hinaus soll der individuelle Charakter der Heilquelle nicht verändert werden. Dabei wird zwischen einer inneren Zone (Zone A) und einer äußeren Zone (Zone B) unterschieden.
Qualitative Schutzzonen (Zone I bis III)
Der qualitative Schutz soll eine chemische und hygienische Verunreinigung verhindern. Die Schutzzonen unterteilen sich entsprechend der Trinkwasserschutzgebiete in die drei Zonen Fassungsbereich (Zone I), engere Schutzzone (Zone II) und weitere Schutzzone (Zone III).
Zone I wird für ein Heilquellenschutzgebiet immer ausgewiesen, die Zonen II und III bei Bedarf.
Bildungstypen der Heilquellenschutzgebiete
Heilquellen werden entsprechend ihrer Entstehung drei bestimmten Bildungstypen zugeordnet, die jeweils unterschiedliche Schutzmaßnahmen erfordern.
Bildungstyp 1
- sehr großes Bildungsgebiet (äußere Einzugsgebietsgrenzen über 10 km)
- sehr tiefliegendes Fließsystem (über 500 m)
- Überdeckung des Fließsystems
- sehr gute Schutzfunktion
- lückenlose Verbreitung
- Tritium ist nicht vorhanden
- sehr lange mittlere Verweilzeit (50 Jahre und mehr)
- deutlich erhöhte bis hohe Temperatur (im Vergleich zu üblichen Grundwassertemperaturen)
- quantitativer Schutz erforderlich
- qualitativer Schutz nicht erforderlich
Bildungstyp 2
- großes Bildungsgebiet (mehrere Kilomenter)
- tiefliegendes Fließsystem (bis 500 m)
- Überdeckung des Fließsystems
- gute Schutzfunktion
- örtlich geminderte Verbreitung
- Tritium ist meist nicht vorhanden
- lange mittlere Verweilzeit (um die 50 Jahre)
- schwach erhöhte Temperatur (im Vergleich zu üblichen Grundwassertemperaturen)
- geringer Anteil an jüngerem Grundwasser
- quantitativer Schutz erforderlich
- qualitativer Schutz im Einzelfall zu prüfen
Bildungstyp 3
- mittelgroßes bis kleines Bildungsgebiet (einige 100 Meter)
- Fließsystem in geringer Tiefe (bis 100 m)
- Überdeckung des Fließsystems
- geringe Schutzfunktion
- lückenhafte Verbreitung
- Tritium ist vorhanden
- kurze mittlere Verweilzeit (50 Jahr und mehr)
- nicht erhöhte bis hohe Temperatur (im Vergleich zu üblichen Grundwassertemperaturen)
- hoher Anteil an jüngerem Grundwasser (max. 30 - 50 Jahre alt)
- quantitativer Schutz erforderlich
- qualitativer Schutz erforderlich
Zwischen den Bildungstypen kann es Übergänge geben, so dass sich einzelne Heilquellen nicht eindeutig einem Bildungstyp zuordnen lassen. In diesen Fällen sind besondere Aussagen zur Abgrenzung der Schutzzonen und zu den Schutzmaßnahmen zu treffen.
Erfassung und Darstellung der Wasserrschutzgebiete
Im HLNUG erfolgt die zentrale Erfassung und Darstellung der festgesetzten und im Verfahren befindlichen Wasserschutzgebiete in enger Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien. Die Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete werden mit Lage und Größe der Schutzzonen in einem geographischen Fachinformationssystem vorgehalten. Dem unterschiedlichen Verfahrensstand von der Beantragung bis zur Festsetzung wird dabei Rechnung getragen.
Wichtig für Planungsmaßnahmen in Wasserschutzgebieten ist die Kenntnis über Lage und Größe des Wasserschutzgebietes und deren Zonen, weil in ihnen Nutzungseinschränkungen und Auflagen gelten. Davon ist auch die land- und forstwirtschaftliche Flächennutzung betroffen. Einschränkungen in Wasserschutzgebieten können jedoch Entschädigungs- und Ausgleichspflichten begründen.
Neben dem ordnungsrechtlichen Instrumentarium der Wasserschutzgebietsverordnungen stellt die Bildung von freiwilligen privatrechtlichen Kooperationen (Kooperationsvertrag) zwischen dem Wasserversorger und den im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten (Kooperationspartner) einen sinnvollen und anzustrebenden Lösungsansatz zur Realisierung einer grundwasserschonenden Landbewirtschaftung dar.
Die Wasserschutzgebiete und die dazugehörigen Informationen werden in Hessen mit dem Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (gruschu.hessen.de). In der GruSchu finden sich weiterhin Recherchemöglichkeiten zu z. B. Grund- und Rohwasserdaten, Messstellen des Landesgrundwasserdienstes und Wassergewinnungsanlagen.
Die aktuellen Karten der Wasserschutzgebiete etc. werden als analoge Karten in den Maßstäben 1:25.000, 1:50.000 und 1:200.000 oder als digitale Karten abgegeben (siehe Publikationen).
Eine Fortbildungsreihe beschäftigt sich in unregelmäßigen Abständen mit dem Thema Wasserschutzgebiete, Grundlagen und Problemfeldern.