Mineral- und Heilwässer in Hessen
Der Begriff Mineralwasser wurde ursprünglich (nach den „Nauheimer Beschlüssen“ aus dem Jahr 1911) für Grundwässer mit einem erhöhten Gehalt an gelösten Feststoffen (Salzen) und Gasen verwendet (Massenanteil > 1.000 mg/kg).
Mit der EG-Mineralwasserrichtlinie aus dem Jahr 1980 und der daran anschließenden Mineral- und Tafelwasserverordnung aus dem Jahr 1984 Min/TafelWV 1984 wurde der Begriff „natürliches Mineralwasser“ wie folgt definiert:
- Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen.
- Es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen.
- Seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant; durch Schwankungen in der Schüttung werden sie nicht verändert.
Eine Mindestkonzentration an gelösten Inhaltsstoffen ist für natürliche Mineralwässer nicht vorgegeben. Es darf Eisen, Mangan, Arsen und Schwefel entzogen, sowie Kohlensäure entzogen oder zugesetzt werden, weitere Aufbereitungen sind nicht zulässig. Natürliche Mineralwässer müssen in Deutschland amtlich anerkannt werden. Als Heilwässer werden natürliche Mineralwässer bezeichnet deren heilende Wirkung nachgewiesen und staatlich anerkannt ist.
Die so definierten natürlichen Mineral- und Heilwässer werden im Wesentlichen aus Niederschlägen gebildet, welche teilweise mehrere hundert Meter tief in den Untergrund sickern. Lange Sicker- und Fließzeiten im Grundwasser sind dabei eine Voraussetzung für eine konstante Beschaffenheit.
Hohe Mineralgehalte werden durch Kontakt mit lösungsfähigen Mineralen im Untergrund bedingt.
Wässer, die einen NaCl-Gehalt größer 1.400 mg/l enthalten, werden als „Solen“ bezeichnet. Solevorkommen sind in der Regel an das Vorkommen von salzhaltigen Gesteinen gebunden. Ein großer Teil der in Hessen und insbesondere im Nordosten und Norden Hessens auftretenden Solen stammen aus den Gesteinen des Zechsteins (bspw. Bad Sooden-Allendorf). In der Karte sind Beispiele für Vorkommen von stärker mineralisierten Wässern und Solen in den hydrogeologischen Teilräumen Hessens dargestellt.
Wässer mit mehr als 1.000 mg/l freiem gelöstem Kohlenstoffdioxid (CO2) werden als Säuerlinge bezeichnet. Ein Beispiel für das Auftreten von kohlensäurehaltigen Wässern sind die Heilquellen von Bad Wildungen. Der Aufstiegsmechanismus wird auf den sog. „Gaslift“ zurückgeführt, bei dem die mit vulkanischem Kohlendioxid (Kohlensäure) angereicherten Wässer aufgrund ihrer geringeren Dichte bis zur Erdoberfläche aufsteigen.
Thermalwässer sind durch eine Temperatur von mindestens 20 °C am Austrittsort definiert und stellen, wie die o. g. Säuerlinge, lokale Phänomene dar, da sie nicht an bestimmte Gesteinsformationen, sondern in der Regel an das Auftreten von Vulkanismus geknüpft sind.
Mehr Informationen zum Thema Mineral- und Heilwässer finden Sie in Kapitel 7 im Grundwasserbeschaffenheitsbericht 2017.