Hydrogeologische Beratung
Eine der Hauptaufgaben des Fachgebietes Hydrogeologie ist die fachliche Beratung der hessischen Landesregierung und ihr nachgeordneter Dienststellen (hydrogeologische Kreisbearbeitung). Neben dem Hessischen Umweltministerium sind dies vor allem die Staatlichen Umweltämter der Regierungspräsidien und die Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Darüber hinaus werden auch für Naturschutzbehörden, Gesundheitsämter, die Straßenbauverwaltung und andere Behörden fachliche Bewertungen erstellt. Insgesamt werden im Fachgebiet Hydrogeologie jährlich mehrere Hundert Gutachten und Stellungnahmen erarbeitet.
Die hydrogeologischen Bewertungen liefern den Verwaltungsbehörden die fachlichen Grundlagen für ihre Entscheidungen, wie z. B. für die Erteilung von Wasserrechten, die Festsetzung von Wasserschutzgebieten, die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von Verboten der Schutzgebietsverordnungen, das Abteufen von Erdwärme-Bohrungen, die umweltgerechte Entsorgung der Produktions- und Haldenabwässer der Kaliindustrie oder die Sanierung von Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten, Deponien oder Grundwasserschadensfälle.
Als Träger öffentlicher Belange erfolgen Beurteilungen von Vorhaben der Landesplanung, wie z. B. Planfeststellungsverfahren (Rahmenbetriebspläne, Verkehrsflächen/Schienenverkehr, Leitungsbau, Kraftwerke, Deponien, etc.) sowie Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die regionalen Zuständigkeiten der Kolleginnen und Kollegen aus der hydrogeologische Kreisbearbeitung einschließlich der Kontaktdaten finden Sie hier