Historie
Die Belastung hessischer Gewässer mit Arzneimitteln ist durch Forschungsprogramme Mitte der 90er Jahre bekannt geworden. Im Zusammenhang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden in den Jahren 2007 bis 2012 bei insgesamt ca. 100 Gewässermessstellen Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel gemäß den Vorgaben der WRRL durchgeführt. Kriterium für die Auswahl der Messstellen für das Monitoringprogramm war die Abschätzung eines erhöhten Risikos, dass es dort zu Überschreitungen der durch die WRRL festgelegten Umweltqualitätsnormen (UQN) für Pflanzenschutzmittel kommt (u.a. landwirtschaftliche Fläche und Abwasseranteil als Kriterium).
Eine Reihe von Arzneimittelwirkstoffen konnte ohne wesentlichen Mehraufwand bei der Untersuchung bestimmter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe miterfasst werden. Vor allem in Wassekörpern mit erhöhtem Abwasseranteil ist zu erwarten, dass hier auch Arzneimittel in erhöhter Konzentration nachgewiesen werden können.
In dem Zeitraum 2007-2009 wurden folgende 15 Arzneimittelwirkstoffe mitbestimmt:
Carbamazepin, Metoprolol, Phenazon, Propranolol, Sulfamethaxazol, Trimethoprim, Bezafibrat, Clofibrinsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Ketoprofen und Naproxen.
Ab 2010 wurden noch Sildenafil, Phenobarbital und Pentobarbital zusätzlich ins Messprogramm aufgenommen.
Die Ergebnisse der ersten zwei Zyklen (2007-2009 und 2010-2012) sind hier zu finden.
Vor allem in Südhessen wurde aufgrund des höheren Abwasseranteils und weiteren Besonderheiten der Region die den Grundwasserschutz betreffen intensivere Untersuchungen an Spurenstoffen und auch Arzneimitteln in Oberflächengewässern und im Grundwasser vorgenommen:
Weiteres auch im Arzneimittelbericht Südhessen 1996 – 2000 aus dem Jahre 2005.
Zu diesem Thema siehe auch: Spurenstoffstrategie im Hessischen Ried, sowie Untersuchungen im Hessischen Ried aus 2016.