Erstellung der Jahresberichte nach hessischer Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)
Die regelmäßige Überwachung von Abwasseranlagen hinsichtlich des ordnungsgemäßen Betriebes und der Einhaltung der Anforderungen hat der Unternehmer der Abwasseranlage (entsprechend § 61 WHG in Verbindung mit § 40 HWG und der EKVO) eigenverantwortlich sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in jährlichen Eigenkontrollberichten zu dokumentieren und den zuständigen Wasserbehörden bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen.
Im Eigenkontrollbericht müssen, soweit im Erlaubnisbescheid oder Genehmigungsbescheid nichts anderes bestimmt ist, die in den Anhängen 1 bis 5 der EKVO jeweils geforderten Angaben enthalten sein. Der Bericht besteht in der Regel aus der Wiedergabe der Daten und Messwerte der Eigenkontrolle und aus einem Erläuterungsbericht.
Für die Darstellung und die Vorlage der Daten und Messwerte der Eigenkontrolle nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (Anhang 1 – 4) ist das vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zur Verfügung gestellte Datenverarbeitungsprogramm „EKVO-Client“ zu verwenden.
- Anhang 1 - Eigenkontrolle von Abwasserkanälen und –leitungen
- Anhang 2 - Eigenkontrolle von Regenentlastungsanlagen, Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken
- Anhang 3 - Eigenkontrolle von direkt in das Gewässer einleitenden Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Reinigungsstufen (ohne Kleinkläranlagen), für deren Einleitung gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung Anforderungen festgelegt sind (häusliches und kommunales Abwasser)
- Anhang 4 - Eigenkontrolle von Kleinkläranlagen
Die Form der Vorlage der Daten, Messwerte der Eigenkontrolle und der Erläuterungsberichte (in schriftlicher oder elektronischer Form) für Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 (Anhang 5 EKVO) ist mit der zuständigen Wasserbehörde abzusprechen. Der vom HLNUG zur Verfügung gestellte EKVO-Client kann für die Erstellung des Jahresberichtes nach Anhang 5 EKVO nicht genutzt werden.
- Anhang 5 - Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen mit chemischen, physikalischen oder chemisch-physikalischen Reinigungsstufen und von indirekt einleitenden Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Reinigungsstufen
Programm zur Erstellung der Jahresberichte nach EKVO (EKVO-Client)
Für die Erstellung der Jahresberichte nach § 1 Abs. 1 und 2 EKVO (für Anlagen, die nach Anhang 1, 2, 3 und 4 der EKVO berichtspflichtig sind) ist das Datenverarbeitungsprogramm „EKVO-Client“ zu verwenden.
Die im EKVO-Client erfassten Daten werden in einer Datenbank abgelegt, können als Bericht abgespeichert und per E-Mail direkt der zuständigen Behörde zugesandt werden. Programmupdates können aus dem Menü (Administration) heraus automatisch angefordert werden. Weiterhin sind sogenannte EKVO-Kenndaten im Programm hinterlegt. Hierbei handelt es sich um die „Stammdaten“ der Anlagen, wie Adressen, Betreiber, zuständige Behörde, Kleinkläranlagen-Codes etc. Es ist empfehlenswert, jedes Jahr vor der Berichtserstellung diese Kenndaten zu aktualisieren, damit eventuell erfolgte Änderungen an diesen Stammdaten auch im EKVO-Client umgesetzt werden. Änderungen bei Adressen, Zuständigkeiten, Zuordnung von Kanalnetzen und deren Teilbereichen sind der zuständigen Wasserbehörde mitzuteilen bzw. mit dieser abzustimmen. Diese Änderungen an den Kenndaten werden dann durch das HLNUG durchgeführt und als „aktuelle EKVO-Kenndaten“ auf der Homepage des HLNUG zum Download bereitgestellt.
Neben einer Import-Schnittstelle zu anderen Programmen, steht ein Import- / Exportmenü zum Austausch von Dateien zur Verfügung (z.B. zwischen Kommune / Ingenieurbüro oder Betreiber der Abwasseranlagen und Fachunternehmen).
Für eine stabile Nutzung des EKVO-Clients wird Windows 10 empfohlen. Für die Nutzung unter früheren Windows-Versionen kann keine Unterstützung gegeben werden.
Aktuelle EKVO-Client-Version 4.6.8 steht zur Verfügung!
Die Aktualisierung auf die aktuelle EKVO-Client-Version 4.6.8 sollte über einen Download und Neu-Installation der Setup.exe-Datei erfolgen (siehe Schritt 2). Für die Installation werden Administrationsrechte benötigt.
Da das automatische Programmupdate im Programm EKVO-Client über das Menü „Administration / Software aktualisieren“ derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wurde diese Funktion von uns deaktiviert!
Deshalb ist die Aktualisierung des Programms derzeit nur über das Herunterladen der Installationsdatei und einer Neuinstallation über die Setup.exe möglich (siehe Schritt 2)!
Alte Berichte können in den aktuellen EKVO-Client nur übernommen werden, wenn diese mit der Version 3.3.1 erstellt worden sind. Berichte aus älteren EKVO-Client-Versionen sind nicht mehr kompatibel!
Vor der Installation lesen Sie bitte die Installations- und Bedienungsanleitung.
Schritt 1
Vor der Installation einer neueren Programmversion oder eines Updates sind grundsätzlich die vorhandenen Daten (z.B. bereits erstellte EKVO-Berichte) über das Menü „Administration/Datensicherung“ zu sichern und in einem separaten Verzeichnis abzulegen!
Schritt 2
Danach laden Sie die Setup.exe Datei des EKVO-Clients über den grau hinterlegten Download-Button herunter.
Starten Sie die Installation per Doppelklick auf die heruntergeladene Datei. Unter Windows 10 wird die Installation von Programmen standardmäßig nur Benutzern erlaubt, die Administrationsrechte besitzen.
Standardmäßig sollte nach der Installation auf dem Desktop ein Icon zum Starten der Anwendung (Hessen-Wappen) vorhanden sein. Das Starten der Anwendung kann in Abhängigkeit der Anzahl bereits vorhandener EKVO-Berichte längere Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte geben Sie für den Download Ihre Kontaktdaten ein:
Schritt 3
aktuelle
EKVO-Kenndaten vom 20.12.2024 15:11 Uhr als Zip-Datei zum Download
Diese Datei "Speichern", nicht "Öffnen" oder "Entpacken".
(Der Import von Kenndaten ist nur ab der Version 4.6.4 möglich.)
Speichern Sie von hier die aktuellen Kenndaten auf Ihrem Rechner.
Danach wählen Sie bitte im Programm „EKVO-Client“ das Menü „Administration / Kenndaten manuell importieren“ aus und folgen Sie den weiteren Schritten.
Der Datenimport kann einige Zeit dauern.
Nach erfolgreichem Import startet das Programm selbstständig neu. Dann können Sie Ihren EKVO-Bericht erstellen und die entsprechenden Daten eingeben.
Bereitstellung über HessenDrive
Zusätzlich zum Download (Schritt 2) über diese Seite, besteht die Möglichkeit Ihnen auf Anforderung, die Installationsdatei (Setup.exe) über HessenDrive (Austauschplattform des Landes Hessen) zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann für Administratoren für eine manuelle, nicht geführte oder für eine automatisierte Installation eine zip.Datei zum Auspacken über HessenDrive auf Anforderung bereitgestellt werden.
Im Einzelfall können Sie eine Programm-CD unentgeltlich über nachfolgende Adresse bzw. über den E-Mail Kontakt anfordern:
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Dezernat W2
Rheingaustraße 186
D-65203 Wiesbaden
Telefon: 0611-6939-560 oder -793
Anhang 4 der EKVO regelt die Eigenkontrolle von Kleinkläranlagen und Sammelbehältern.
Die Eigenkontrolle von Kleinkläranlagen erfolgt nach Maßgabe des Anhangs 4 der EKVO und besteht aus der
- Eigenüberwachung durch die Unternehmerin oder den Unternehmer der Kleinkläranlage,
- Überwachung durch beauftragte Fachunternehmen nach Anhang 4 Nr. 2.3 (Fachkundigenüberwachung) und
- Dichtheitsprüfung durch beauftragte Sachkundige nach Maßgabe des Anhangs 4 Nr. 2.1 Abs. 6.
Die Fachkundigenüberwachung umfasst die
- regelmäßige Überwachung nach Anhang 4 Nr. 2.1 Abs. 3 bis 5,
- Überprüfung der Eigenüberwachung, insbesondere die Überprüfung des nach § 6 Abs. 1 zu führenden Betriebstagebuchs und der Vollständigkeit der von der Unternehmerin oder dem Unternehmer der Kleinkläranlage nach Anhang 4 Nr. 2.2 Abs. 1 vorzuhaltenden Unterlagen, und
- Erstellung des Eigenkontrollberichts nach § 7 Abs. 2.
Für die Überwachung von Kleinkläranlagen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EKVO) hat die Unternehmerin oder der Unternehmer der Anlage ein Fachunternehmen zu beauftragen, welches die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit bei ihrer Prüftätigkeit nachgewiesen hat. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn das Fachunternehmen, der Betrieb oder die Stelle über eine Zertifizierung verfügt, die den Anforderungen (Qualifikation des Wartungspersonals, Fortbildung, technische Mindestausstattung) der „Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen“ der Landesverbände der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) entspricht.
Die Anforderungen sind ebenfalls erfüllt, wenn das Fachunternehmen, der Betrieb oder die Stelle die Einhaltung der dem Zertifikat zu Grunde liegenden Anforderungen nachweist (Anhang 4 Nr. 2.3 EKVO).
Nähere Informationen erhalten Sie beim:
DWA Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
Frauenlobplatz 2
55118 Mainz
E-Mail-Kontakt
Hier finden Sie Eine Liste der von der DWA Hessen /Rheinland-Pfalz/Saarland zertifizierten Fachunternehmen.
Weitere Listen anderer DWA-Landesverbände (als Ersatz für die "bundesweite Liste"):
Sachsen / Thüringen und Bayern