Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“
(Auszug aus der europäischen Wasserrahmenrichtline)
Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 (WRRL) legt einen gesetzlichen Rahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung des Wassers in Europa fest.
Zentraler und langfristiger Ansatz der WRRL ist es, Wasser nur unter Beachtung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen zu nutzen, wodurch die Ressource Wasser langfristig geschützt wird. Über Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen zukünftig die Gewässer durch ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirtschaftet werden. Die Einführung der WRRL ist unter Gesichtspunkten der Wasserwirtschaft und der Umwelt insgesamt ein deutlicher Fortschritt hinsichtlich Transparenz von Maßnahmen, Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in Flussgebieten sowie der Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen (z. B. der Wasserwirtschaft mit der Landwirtschaft und dem Naturschutz). In Deutschland gibt es zehn Flussgebietseinheiten. Hessen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser. In der Konsequenz erfolgt das Flussgebietsmanagement zukünftig über die bestehenden politischen und administrativen Grenzen hinweg.
Die WRRL strebt einen integrierten Gewässerschutz an. Demnach
- sind sowohl Oberflächengewässer als auch das Grundwasser zu schützen,
- wird der Gewässerschutz qualitativ und quantitativ angegangen und
- erfolgt eine ökologische, chemische und eine ökonomische Betrachtungsweise.
Ziele
Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2027. Dies bedeutet:
- für die Bäche, Flüsse und Stehgewässer die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials und des guten chemischen Zustandes,
- für das Grundwasser die Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes,
- eine Verschlechterung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern.
Diese Ziele wurden in wichtigen deutschen Rechtsvorschriften, wie dem Wasserhaushaltsgesetz (2020) WHG, der Oberflächengewässerverordnung (2016) OGewV oder der Grundwasserverordnung (2017) GrwV umgesetzt.
Oberflächengewässer
Bei den Oberflächengewässern werden die Kategorien Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie künstliche und erheblich veränderte Gewässer unterschieden.
Nach Anhang II des Artikels 4 WRRL ergeben sich u. a. die zu absolvierenden Aufgaben:
- Ermittlung der derzeitigen Belastungen
- Beurteilung der Auswirkungen in Hinblick auf die Zielerreichung
Darauf aufbauend sind dann innerhalb der Flussgebietsgemeinschaften die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen integrierter Maßnahmenprogramme festzulegen und in die Praxis umzusetzen.
Weitere Informationen zur Umsetzung der WRRL in hessischen Fließgewässern und die Bewertung des ökologischen Zustands anhand der Flora und Fauna sowie Angaben zur biologischen und chemischen Gewässergüte finden Sie auf unserer Webseite hier
Der ökologische Zustand wird über differenzierte biologische (vorrangig), hydromorphologische (unterstützend) sowie chemisch-physikalische (unterstützend) Qualitätskomponenten beschrieben. Die Bewertung erfolgt in einem fünfstufigen Klassifikationssystem durch Vergleich mit einem gewässertypspezifischen Referenzzustand, welcher weitgehend mit dem potenziell natürlichen Zustand gleichzusetzen ist.
Bei den erheblich veränderten Gewässern (z. B. Schifffahrtsstraßen) kann ein guter Zustand ohne eine signifikante Beeinträchtigung der Nutzung nicht erreicht werden. In diesen Gewässern und in künstlich geschaffenen Gewässern (z. B. Baggerseen) muss ein gutes ökologisches Potenzial erreicht werden. Auch das ökologische Potenzial wird in Fließgewässern vorrangig anhand der (Kiesel-)Algen, Wasserpflanzen, Fischnährtiere und Fische und in Stehgewässern vorrangig anhand der freischwebenden Algen ermittelt.
Weiterhin müssen für einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial auch die Umweltqualitätsnormen der sogenannten „flussgebietsspezifischen Schadstoffe“ eingehalten werden. Ist dies nicht bei allen dieser Stoffe der Fall, können - auch bei guter Biologie - Zustand/Potenzial bestenfalls mäßig sein und würden deshalb dann entsprechend heruntergestuft.
Die aktuelle Bewertung des ökologischen Zustands der hessischen Fließgewässer als Karte finden Sie hier
Einzelheiten zu den Bewertungsverfahren für Seen, Fließ- und Küstengewässer mit biologischen und unterstützenden Qualitätskomponenten werden im Auftrag des Umweltbundesamtes und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser auf der Seite Gewässerbewertung zur Verfügung gestellt.
Der chemische Zustand wird durch eine Liste mit 45 prioritären Stoffen bzw. Stoffgruppen definiert und gilt als erreicht, wenn keiner dieser Schadstoffe in einer höheren Konzentration als den festgelegten Umweltqualitätsnormen vorkommt. Es erfolgt eine einfache Klassifikation in „gut“ oder „nicht gut“ in Abhängigkeit davon, ob alle relevanten Umweltqualitätsnormen eingehalten werden oder nicht.
Die aktuelle Bewertung des chemischen Zustands der hessischen Fließgewässer als Karte finden Sie hier
Grundwasser
Für das Grundwasser gilt es, einen guten mengenmäßigen Zustand und einen guten chemischen Zustand einzuhalten oder zu erreichen. Die Umsetzung der WRRL erfolgt in einzelnen, aufeinander aufbauenden Schritten:
- Charakterisierung und Beschreibung des Grundwassersystems und Abgrenzung von Grundwasserkörpern.
- Einrichtung von Messnetzen zur Berichterstattung.
- Festlegen von Qualitätsanforderungen (Qualitätsnormen) und Schwellenwerte für eine Reihe von relevanten Stoffen, sowie Ermittlung derer Konzentrationen im Grundwasser.
- Benennung von WRRL-Maßnahmenräumen und Umsetzung des Maßnahmenprogramms, falls der "gute Zustand" im Grundwasser nicht erreicht ist.
Nähere Informationen können auf der Website Flussgebiete Hessen eingesehen werden. Zur Einstufung der Grundwasserbeschaffenheit werden 12 Stoffe und Stoffgruppen nach der Anlage 2 der Grundwasserverordnung bewertet, für die ein Schwellenwert festgelegt wurde.
Die meisten Grundwasserkörper wurden aufgrund zu hoher Nitratkonzentrationen im Grundwasser in den schlechten chemischen Zustand eingestuft. Die aktuelle Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper als Karte finden Sie hier
Umsetzung in Hessen
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet die Erstellung bzw. Aktualisierung der Bestandsaufnahme, also welche signifikanten Belastungen noch vorliegen. Darauf aufbauend wurde bzw. wird der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm in einem sechsjährigen Rhythmus erstellt bzw. aktualisiert. Der aktuelle Entwurf sowie die zwei vorangegangenen Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen für Hessen sind hier einsehbar. Der Bewirtschaftungsplan stellt den aktuellen Ist-Zustand der Gewässer und deren Defizite im Hinblick auf das Erreichen der von der Richtlinie geforderten o.g. Ziele dar. Das Maßnahmenprogramm beschreibt die zum Erreichen dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen. Zusätzlich dokumentiert die Webseite Flussgebiete Hessen die Phasen der Bestandsaufnahme bis 2004 und deren Fortschreibung 2013 sowie die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Darüber hinaus werden viele Einzelheiten zur WRRL, Verweise auf Materialen der EU, des Bundes und der Länder sowie sonstiger beteiligter Institutionen bereitgehalten. Eine übersichtliche Zusammenfassung des aktuellen Bewirtschaftungsplans mit Maßnehmenpgramm Hessen 2021-2027 finden Sie in unserem Faltblatt.
Die Gesamtverantwortung für die einwandfreie und fristgerechte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie liegt beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU). Das HLNUG ist vor allem verantwortlich für die Überwachung des Gewässerzustandes und die Datenverarbeitung. So unterstützt das HLNUG in vielen Bereichen die anderen Behörden.
Als weitere Informationsquelle in Form eines Kartendienstes rund um das Thema „Wasserrahmenrichtlinie“ steht der WRRL-Viewer zur Verfügung. Über die Auswahl verschiedener Themen können u. a. Informationen zu den Bereichen Oberirdische Gewässer, Grundwasser, Schutzgebiete und Flächen in öffentlichem Eigentum, Ergebnisse der Gewässerstrukturkartierung, Ergebnisse der Gewässerüberwachung sowie weitere Inhalte des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-WRRL, auch aus den ersten beiden Bewirtschaftungszeiträumen, visualisiert werden.