Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.
Durch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sollen bauliche Entwicklungen aus den Überschwemmungsgebieten herausgehalten werden. Dadurch soll eine Erhöhung des Schadenspotentials sowie ein Verbrauch von Retentionsraum in den natürlichen Überschwemmungsgebieten verhindert werden. Begleitend dazu soll der natürliche Wasserrückhalt durch Reaktivierung von ehemals vorhandenen Überschwemmungsgebieten und ein verbesserter Wasserrückhalt in Gewässer und Aue durch Gewässerrenaturierung erreicht werden.
Die räumliche Lage der hessischen Überschwemmungsgebiete kann im Geoportal Hessen, welches eine Internetanwendung der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) ist, betrachtet werden. Dabei können in einer interaktiven Karte Ausschnitte vergrößert und Informationen zugeschaltet werden.
Auch im Hochwasserrisikomanagement-Viewer (HWRM-Viewer, in der aktuellen Version seit Mai 2021) können die Überschwemmungsgebiete zugeschaltet werden. Der HWRM-Viewer ist vorwiegend eine interaktive Anwendung zu den Ergebnissen der Hochwasserrisikomanagement-Bearbeitung in Hessen.