Beobachtungslisten
Seitens verschiedener nationaler und internationaler Gremien werden Untersuchungen unternommen, um die Bewertung von Medikamenten in Neufassungen der Umweltqualitätsnorm(UQN)-Richtlinie der EU bzw. der Oberflächengewässerverordnung mit einzubeziehen. Daher finden sich Arzneimittel sowohl auf der EU-Watchlist als auch auf der nationalen Beobachtungsliste wieder.
EU-Watchlist
Im Rahmen der sogenannten „EU-Watchlist“ sammelt die EU-Kommission Daten zu Substanzen, die europaweit relevant sind und bei denen potentiell Überschreitungen der UQN-Vorschläge vorliegen könnten, um daraus ggf. Umweltqualitätsnormen (UQN) abzuleiten und diese in die entsprechende Rechtsnorm aufzunehmen. Auf dieser Liste standen in den vergangenen Jahren folgende Arzneimittel:
- 17-beta-Estradiol (hormonell wirksame Chemikalie)
- 17-aplha-ethinyl-Estradiol (hormonell wirksame Chemikalie)
- Estron (hormonell wirksame Chemikalie)
- Diclofenac (Schmerzmittel)
- Erythromycin (Antibiotikum)
- Clarithromycin (Antibiotikum)
- Amoxicillin (Antibiotikum)
- Ciprofloxacin (Antibiotikum)
- Azithromycin (Antibiotikum)
- Sulfamethoxazol (Antibiotikum)
- Trimethoprim (Antibiotikum)
- Venlafaxin (Antidepressivum)
- O-Desmethylvenlafaxin (Metabolit von Venlafaxin)
- Azol- Verbindungen wie Clotrimazol, Fluconazol, Miconazol insgesamt 10 Verbindungen (Antimykotika)
Substanzen der EU-Beobachtungsliste sind in den Auswertungen gekennzeichnet. Die Messung dieser Substanzen ist an den beiden Messstellen Main (Bischofsheim) und Schwarzbach (Trebur) verbindlich für Hessen.
Seitens der EU existieren mehrere Strategien zum Umgang mit Arzneimitteln in der Umwelt:
Die Aufnahme von Arzneimitteln in die EU-Watchlist wird auch mit diesen Strategien verbunden.
Nationale Beobachtungsliste
Auch die nationale Beobachtungsliste enthält u.a. Arzneimittelwirkstoffe, wie Carbamazepin, Ciprofloxaxin, Sulfamethoxazol und Ibuprofen. Hier liefert Hessen Daten von vier Messstellen: Main (Bischofheim), Schwarzbach (Trebur), Nidda (Nied) und Werra (Blickershausen).
Es werden Substanzen betrachtet welche als Kandidaten für die national geregelte Stoffe im Anhang 6 der Oberflächenverordnung 2016 gelten.
Weiterführende Literatur
Bericht des Deutschen Bundestages zu Arzneimittelrückständen (Januar 2020)
Umweltbundesamt informiert über zu Arzneimitteln in der Umwelt