Messnetze
Die hessischen Grund- und Rohwässer stehen unter kontinuierlicher Überwachung. Dazu stehen verschiedene Messnetze zur Verfügung, die hier im Anschluss erklärt werden.
Die gewonnenen Daten (Qualität und Quantität) stehen neben den Wasserbehörden auch Ingenieurbüros, Wasserversorgungsunternehmen und der interessierten Öffentlichkeit im Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz GruSchu zur Verfügung.
Grundwasser-Messnetz
Das Messnetz des Landesgrundwasserdienstes (LGD) überwacht sowohl den mengenmäßigen Zustand als auch die Qualität des Grundwassers.
An über 900 Messstellen werden regelmäßig Grundwasserstände und Quellschüttungen gemessen. Die ersten Messungen gehen zurück auf das Jahr 1912, damals noch von der Preussischen Geologischen Landesanstalt genommen. Die Grundwasserbeschaffenheit wird seit 1987 an über 400 Messstellen überwacht.
Bei der Konzeptionierung des Messnetzes wurde die Lage der Messstellen überwiegend so gewählt, dass sie möglichst naturgemäße und damit weitgehend anthropogen unbeeinflusste Grundwässer erschließen. Weiterhin schließen die Grundwassermessstellen und Quellen räumliche Lücken zwischen den Messstellen der Wasserversorgungsunternehmen. Durch die Notwendigkeit der mengenmäßigen Grundwasserüberwachung bei der Gewinnung von Grundwasser, ist z. B. in dem für die Grundwassergewinnung wichtigen Hessischen Ried eine höhere Messstellendichte anzutreffen, die auch anthropogen beeinflusste Grundwässer erfasst.
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage des Landesgrundwasserdienstes (LGD) ergibt sich aus der Durchführungsverordnung des Hessischen Ministers für Umwelt und Energie vom 06.02.1987 (DA-GR 1987). Hier wurden Grundwasserrichtlinien für Beobachtung und Auswertung der Grundwasserqualität und -quantität verbindlich für den Landesgrundwasserdienst in Hessen eingeführt St.Anz. 9/1987, S. 501.
Rohwasser-Messnetz
Rohwasser ist Grundwasser, das zur Wasserversorgung gewonnnen wird, vor der Aufbereitung zu Trinkwasser.
Um die Qualität des (zur Trinkwassersgewinnung geförderten) Rohwassers zu überwachen, werden diese Rohwässer nach Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) analysiert. Untersuchungspflichtig sind die Betreiber der Wassergewinnungsanlagen; untersucht wird bei allen genutzten Einzelgewinnungsanlagen. Mischproben aus mehreren Zuflüssen sind nur in gesonderten Fällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig.
Standardmäßig sind einmal im Jahr Rohwasserproben zu nehmen und zu analysieren. Nitrat ist in der Regel viermal im Jahr zu untersuchen. In begründeten Ausnahmefällen kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde vom Umfang der Untersuchungspflicht oder den vorgeschriebenen Abständen zwischen den Untersuchungen abgewichen werden.
Das Messnetz der RUV umfasst rund 4.780 Messstellen, davon sind etwa 2.890 Brunnen und 1.890 Stollen, Quellen und Schürfungen (Stand März 2020).
Gesetzliche Grundlagen
Die Verordnung über die Untersuchung des Rohwassers von Wasserversorgungsanlagen vom 19.05.1991 RUV GVbl, I, S.200 und die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Rohwasseruntersuchungsverordnung VV-RUV St.Anz. 48/995 S. 3883.
Zusätzliche Messnetze
Die nun folgenden Messnetze setzen sich aus Messstellen der Grundwasser- und Rohwasser-Messnetze zusammen. In der GruSchu können diese Messstellen in der Fachsuche über die "Beschaffenheit" unterschieden werden.
EUA-Messnetz
Für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umwelt Agentur (EUA) über den Zustand des Grundwassers in Deutschland wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zu einem EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Vorgabe bei der Messstellenauswahl war eine repräsentative Verteilung der Landnutzungen Siedlung, Wald, Acker, Grünland und Sonderkulturen über ganz Hessen.
Von den bundesweit etwa 1.200 Messstellen liegen 71 in Hessen.
EU-Nitratmessnetz
Dieses Messnetz ist für die Nitratbelastung des überwiegend landwirtschaftlich beeinflussten Grundwassers repräsentativ. Dazu wurden in Hessen 35 Messstellen aus dem EUA-Messnetz ausgewählt, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse von Acker, Grünland und Sonderkulturen auf das Grundwasser dominieren.
Gesetzliche Grundlagen
Die EU-Nitratrichtlinie (91/676-EWG) zur "Bekämpfung der Gewässerverunreinigung durch Nitrate aus der Landwirtschaft" sieht vor, Gewässerverunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu verringern. Die Beschreibung des Grundwasserzustands basiert auf den Daten des EU-Nitratmessnetzes.
WRRL-Messnetz
Bei dem Messnetz zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) handelt es sich um ein weiteres hessisches Grundwasseruntersuchungsprogramm, das aus den bestehenden Messnetzen zusammengestellt wurde. Rund 440 Messstellen, deren Grundwässer in ihrer Beschaffenheit repräsentativ für die jeweiligen Grundwasserkörper sind, wurden dazu ausgewählt (WRRL-Monitoring).
Die Messstellendichte richtet sich nach den lokalen Gegebenheiten. In Grundwasserkörpern, die im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht im „guten chemischen Zustand“ sind, werden mehrere Messstellen zur Überwachung des qualitativen Grundwasserzustands herangezogen, während in überwiegend anthropogen unbeeinflussten Grundwasserkörpern in der Regel zwei bis drei Messstellen zur Überwachung ausgewählt wurden.
Gesetzliche Grundlage ist die europäischen Wasserrahmenrichtlinie