Pestizide
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Biozide
Pestizide bzw. ihre Wirkstoffe sind hochwirksame Chemikalien, die gezielt eingesetzt werden, um bestimmte (Schad-) Organismen wie z. B. Insekten, Pilze oder Pflanzen zu bekämpfen. Bei der Anwendung an Kulturpflanzen in der Landwirtschaft, auf Grünflächen oder in Haus und Kleingärten spricht man von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Daneben können auch Produkte mit denselben Substanzen als Biozid auf dem Markt sein. Dazu gehören zum Beispiel Holzschutzmittel, Fassadenfarben oder Mittel zur Schädlingsbekämpfung im Wohnbereich. Die Zulassungsverfahren für PSM und Biozide sind voneinander unabhängig.
Die eingesetzten Wirkstoffe können zum Teil über einen längeren Zeitraum in der Umwelt verbleiben. Je nach chemischer Struktur und vorliegenden Umweltbedingungen werden sie durch chemische Umwandlung und biologischen Abbau eliminiert oder durch Adsorption immobilisiert. Bei mobilen Stoffen, die nur langsam abgebaut werden, besteht bei unsachgemäßer Anwendung die Gefahr, dass diese Substanzen bis in das Grundwasser verlagert werden. Insbesondere die besonders toxischen Insektizide können in Gewässern zum Absterben von Fischnährtieren führen und in der Folge akute Fischsterben auslösen.
Die (sowohl kommerziellen als auch privaten) Anwender von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden müssen sich bewusst sein, dass auch kleinste Mengen eines PSM-Wirkstoffes einen großen Schaden in Oberflächengewässern verursachen können.
Eines der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist, die Konzentration in den Gewässern soweit zu beschränken, dass diese schädlichen Wirkungen nicht eintreten können. Hierzu werden für Stoffe mit europaweiter Bedeutung Qualitätsnormen (Richtlinie 2013/39/EU) festgelegt, die durch die Mitgliedstaaten in das nationale Recht zu übernehmen sind. Sie sind in Deutschland in der Anlage 8 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2016) geregelt. Für weitere Stoffe, die für die Gewässer einzelner EU-Mitgliedstaaten von Bedeutung sind, sind im nationalen Recht Qualitätsnormen festzulegen. Die Vorgehensweise hierfür ist ebenfalls durch die Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben. Diese sogenannten Flussgebietsspezifischen Stoffe sind in Deutschland in Anlage 6 der OGewV geregelt. Hier findet sich eine Großzahl auch noch zugelassener Pestizide, während in Anlage 8 zum größten Teil Alt-Schadstoffe enthalten sind, die keine Zulassung mehr haben.
Monitoringstrategie
Hessen erfasst eine umfangreiche Stoffliste der Pestizide aufbauend auf einer im Jahr 2007 entworfenen Monitorings-Strategie, welche die Auswahl an zu untersuchenden Oberflächenwasserkörpern und das Beprobungsschema vorgibt.
Die anfängliche Auswahl der Wasserkörper für das Pestizid-Monitoring erfolgte auf Basis der Ergebnisse der orientierenden Messungen 2004/2005 sowie einer Betrachtung des Abwasseranteils und des Anteils landwirtschaftlicher Flächen im Wasserkörper. Im weiteren Verlauf erfolgten graduell weitere Anpassungen der Messstellenauswahl bis zum heutigen Stand. Die ausgewählten Messstellen werden in Reihen unterteilt, die sich jährlich abwechseln, so dass nach drei Jahren ein Zyklus abgeschlossen ist und damit die Messstellen mindestens einmal in drei Jahren beprobt werden. Seit 2021 findet die Probenahme dann in der Regel monatlich, das heißt 12-mal im Jahr statt.
Wenn ein Monat mehr als einmal beprobt wurde, soll dieser im Jahresmittelwert nicht höher gewichtet werden als die übrigen Monate. In diesen Fällen wird daher der Jahresmittelwert statt als arithmetischer Mittelwert als gewichteter Mittelwert berechnet, wobei als Gewichtungsfaktor der Abstand einer Beprobung zu ihrer vorhergehenden und nachfolgenden Beprobung verwendet wird. Im Falle gleicher Beprobungsabstände ergibt sich als Grenzfall wieder exakt der arithmetische Mittelwert.
Die Auswahl der zu überwachenden Parameter erfolgt primär durch die Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Darin sind einige Pestizide mit einer Umweltqualitätsnorm (UQN) in Form eines maximal erlaubten Jahresdurchschnitts (JD-UQN) bzw. einer maximal erlaubten Spitzenkonzentration (ZHK-UQN) geregelt. Des Weiteren nehmen Anforderungen weiterer Messprogramme, z. B. das Rheinmessprogramm Chemie der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), Abstimmungen mit dem hessischen Pflanzenschutzdienst sowie fachliche Erkenntnisse aus dem bisherigen Monitoring Einfluss auf die jeweils aktuelle Parameterliste.
Weitere Informationen, aktuelle und vergangene Ergebnisse der Messprogramme finden Sie hier