Hochwasserwarn- und -meldedienst
Der Hochwasserwarn- und -meldedienst informiert über die aktuelle Hochwasserlage, deren Entwicklung und den mutmaßlichen weiteren Verlauf. Die zeitnahe Bereitstellung von Wasserstands- und Niederschlagsdaten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Hochwasservorhersage und die Ergreifung von Schutzmaßnahmen. Ziel dabei ist es, die Zeit zwischen dem Anlaufen des Hochwassers und dem Eintritt kritischer Hochwasserstände zur Schadensvorbeugung und Schadensminderung zu nutzen.
In WISKI-Web werden vom HLNUG für die hessischen Hochwasserpegel stündlich aktualisierte Werte bereitgestellt, um über diesen Weg die Öffentlichkeit zu warnen und zu informieren.
Die Wahrnehmung des Hochwasserwarn- und -meldedienstes obliegt den Wasserbehörden. Die Melde- und Warnsysteme, durch die die zuständigen Behörden und die gefährdeten Anlieger so früh wie möglich über drohende Hochwassergefahren unterrichtet werden, sind in Hochwasserdienstordnungen (HWDO) festgelegt. Zurzeit bestehen in Hessen 6 zentrale HWDO für größere Gewässer (Kinzig, Lahn, Main, Niddagebiet, Rhein, hessisches Wesergebiet) und 21 dezentrale HWDO für kleinere Gewässer.
Übersicht über die Hochwasserdienstordnungen in Hessen
Zentraler & Dezentraler Hochwasserdienst
Zentraler Hochwasserdienst
Zuständig für den zentralen Hochwasserdienst sind die Regierungspräsidien. Die zentralen Hochwasserdienstordnungen enthalten die Standorte von ausgewählten Niederschlagsmessstationen und von Hochwassermeldepegeln. Bei Erreichen oder Überschreiten der im Meldeplan der jeweiligen zentralen Hochwasserdienstordnung festgelegten Meldegrenzen bzw. Meldestufen (siehe unten) wird dies dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich automatisch per Datenfernübertragung oder von Beobachtern gemeldet.
Die Hochwasserwarnungen werden von der Hochwasserwarnzentrale entsprechend dem Hochwasserwarnplan an die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte gemeldet. Diese leiten die Warnmeldungen gemäß den in den zentralen Hochwasserdienstordnungen enthaltenen Warnplänen den örtlich betroffenen Städten und Gemeinden zu und an betroffene Anlieger weiter, die dann geeignete Maßnahmen zur Abwendung möglicher Hochwasserschäden veranlassen.
Aktuelle Meldungen finden Sie im Hochwasserportal Hessen
Dezentraler Hochwasserdienst
Der dezentrale Hochwasserdienst ist für kleinere Gewässer eingerichtet, für die wegen der zumeist kurzen Laufzeiten der Hochwasserwellen keine Hochwasservorhersage möglich ist. Hier werden die Meldungen von den Hochwasserwarnpegeln und den Niederschlagsmessstationen direkt vom der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde an die Gemeinden weitergeleitet, die dann falls erforderlich Maßnahmen zur Abwendung von Hochwasserschäden ergreifen.
Hochwassermeldestufen
Meldestufe I
Diese ist erreicht, wenn bordvoller Durchfluss im Gewässer herrscht. Es kann hierbei schon zu stellenweisen Ausuferungen kommen. Die Meldestufe I gibt den Meldebeginn an.
Meldestufe II
Entspricht einem größeren Hochwasser. Flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke, leichte Verkehrsbehinderungen auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen, Gefährdung einzelner Gebäude sowie Überflutung von Kellern sind zu erwarten.
Meldestufe III
Entspricht einem außergewöhnlichem Hochwasser. Bebaute Gebiete sind im größerem Umfang überflutet, Sperrung von überörtlichen Verkehrsanbindungen ist möglich sowie der Einsatz von Deich- und Wasserwehr ist erforderlich.
Jeder Meldestufe ist im WISKI-Web, wo die aktuellen Wasserstände und Durchflüsse eines Pegels dargestellt sind, eine Farbe zugeordnet. Bei einem grünen Punkt liegt keine Meldestufenüberschreitung vor. Ein gelber Punkt signalisiert, dass die Medlestufe I überschritten wurde. Ein orangfarbener Punkt steht für die Überschreitung der Meldestufe II und ein lilaner Punkt für die Meldestufe III.