Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
Die hessische Bodenschutzverwaltung gliedert sich in verschiedene Bereiche:
Das HLNUG als Fachbehörde unterstützt die Bodenschutzbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und erfasst, bewertet und veröffentlicht fallweise die für den Bodenschutz erforderlichen Daten. Es erarbeitet fachliche Vollzugshilfen und nimmt übergeordnete wissenschaftlich-fachliche Aufgaben im Bereich Bodenschutz wahr. (§ 17 Abs. 1 HAltBodSchG)
Gesetzliche Grundlagen sind im wesentlichen das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) und das Hessische Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG).
Eine ausführliche Übersicht gibt es auf den Seiten des HMLU.
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) kann die zuständige Behörde verlangen, dass bestimmte Aufgaben der Erfassung, Erkundung, Beurteilung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen durch Sachverständige erfüllt werden, die nach § 18 BBodSchG zugelassen sind.
Das HLNUG wirkt bei der Anerkennung von Sachverständigen mit.