Kompensationsflächen Naturschutz
Auswertung von Kompensationsflächen im Offenland gemäß der Kompensationsverordnung
Nach §2 Abs. 7 der Kompensationsverordnung sollen Kompensationsmaßnahmen nur dann auf ackerbaulich nutzbaren Flächen durchgeführt werden, wenn sie die ackerbauliche Nutzung nicht beeinträchtigen oder wenn sie auf einer Fläche durchgeführt werden sollen, die für die ackerbauliche Nutzung nur von untergeordneter Bedeutung ist. Eine untergeordnete Bedeutung kann nach der KV u.a. bei Flächen angenommen werden, deren Ertragsmesszahl pro Ar den Durchschnittswert der jeweiligen Gemarkung nicht übersteigt und höchstens 45 beträgt, soweit es sich nicht um Sonderkulturen handelt. Sonderkulturflächen sollen möglichst grundsätzlich geschont werden. Abweichungen sind ferner denkbar, wenn eine höherwertige Fläche wegen eines ungünstigen Zuschnitts nur von untergeordneter Bedeutung ist oder - umgekehrt - wenn eine geringerwertige Fläche mitten in einem höherwertigen Schlag liegt. Damit ist die EMZ nicht das alleinige Kriterium, aber gleichwohl ein wichtiges. Im Rahmen der Auswertungen der Bodenschätzungsdaten für Hessen wurde in Abstimmung mit dem HMUKLV und den Regierungspräsidien eine automatisierte Methodik zur
- Ermittlung der Schwellenwerte für die jeweilige Gemarkung und
- zur Bereitstellung von Flächennachweisen der potenziellen Kompensationsflächen im Offenland
erarbeitet. Grundlage der Auswertungen sind die Bodenschätzungsdaten aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) (vormals Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Folie 042) mit einer Verfügbarkeit von >99% der Gemarkungen oder alternativ, bei nicht vorliegender digitaler Bodenschätzungskarte, ALK Folie 001 und das Automatische Liegenschaftsbuch (ALB) Folie 32 und 21 (<1% der Gemarkungen) mit Stand vom 21. Februar 2006.
24.10.2012: Wichtige Änderung!
Für die Auswertung auf Basis der digitalen Bodenschätzungskarte heißt sie "Potenzielle Kompensationsflächen im Offenland (Bodenschätzungskarte ALK)", bei der Auswertung der Folie 32 dagegen "Potenzielle Kompensationsflächen im Offenland (Flurstücksinformation ALB)". Zudem unterscheiden sich Kartenbild und Legende der beiden Auswertungsvarianten deutlich.
Als Ergebnis der Auswertungen stehen folgende Produkte bereit:
- Tabelle mit der durchschnittlichen EMZ/Ar und festgesetztem Schwellenwert für die hessischen Gemarkungen
- Übersichtskarten der wichtigsten Auswertungen für Hessen
- Karten der potenziellen Kompensationsflächen im Offenland im Maßstab 1:7.500
Auf den PDF-Dateien unter "Karten der potenziellen Kompensationsflächen im Offenland gemäß der KV" kann die jeweilige Datengrundlage aus der Überschrift abgelesen werden:
Die Übersichtskarten beinhalten Auswertungen der ALB-Daten auf Gemarkungsebene zum Stand Februar 2006
- Potenzielle Kompensationsfläche im Offenland in ha
- Potenzielle Kompensationsfläche im Offenland in Prozent der Gemarkungsfläche
- Mittlere Ertragsmesszahl pro Ar für die Gemarkungen Hessens
- Schwellenwert für die Ausweisung von Kompensationsflächen im Offenland
- Gemarkungen ohne LNF sowie mit eingeschränkter oder nicht möglicher Bewertung
Neben den Übersichtskarten für Hessen stehen für jede Gemarkung hochauflösende "Karten der potenziellen Kompensationsflächen im Offenland" gemäß Kompensationsverordnung zur Verfügung. Diese sind als PDF-Datei aus der folgenden Auswahlbox ladbar. Eine umfassende Dokumentation zur Ableitung der Karten finden Sie hier.
Karten der potenziellen Kompensationsflächen im Offenland gemäß der KV | Bitte in der Listbox eine Gemarkung durch Mausklick auswählen! |