Nitrataustragsgefährdung
Wenn der Nitratgehalt im Rohwasser eines Wasserschutzgebietes einen gewissen Wert überschreitet, ordnet die zuständige Behörde in der Regel Maßnahmen zur Reduzierung der Nitrateinträge an. Wenn landwirtschaftliche Flächen oder Sonderkulturflächen im Wasserschutzgebiet liegen, wird der Wasserversorger aufgefordert, ein Gutachten zur Nitrataustragsgefährdung durchführen zu lassen, mit dessen Hilfe die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft durch sinnvolle Bewirtschaftungsmaßnahmen verringert werden können.
Die Bewertung der Nitrataustragsgefährdung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Wasserschutzgebieten erfolgte bislang auf Basis bodenkundlicher Kartierungen und wurde seit 1996 nach einem im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlichten Merkblatt des ehemaligen Hessischen Landesamtes für Bodenforschung im Rahmen der Muster-Wasserschutzgebietsverordnung geregelt (HLfB 1996, HMUJFG 1996).
Infolge der Verfügbarkeit hochauflösender Bodendaten in Form der "Bodenflächendaten 1: 5.000, landwirtschaftliche Nutzfläche" (BFD5L) wird seit 2018 die Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung landwirtschaftlich genutzter Flächen neu geregelt, nachdem in einem Vergleich beider Verfahren festgestellt wurde, dass sich die Daten der BFD5L grundsätzlich für die Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung in Wasserschutzgebieten eignen.
Mit diesem neuen Verfahren kann die Nitrataustragsgefährdung nun in vielen Fällen kostengünstiger und mit hoher Qualitätskonstanz durchgeführt werden.