Gute fachliche Praxis
Als "Gute fachliche Praxis" (GfP) wird „in unterschiedlichen Regelungszusammenhängen das von den Landwirten bei ihrer Landnutzung zwingend – und auf eigene Kosten/ohne Entschädigung – einzuhaltende ökologische und sicherheitstechnische Schutzniveau bezeichnet“. (1)
Die Gute fachliche Praxis schließt neben umweltrechtlichen (Immissionsschutz-, Abfall-, Dünge-, Pflanzenschutz-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht) u.a. auch arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen ein.
Für die landwirtschaftliche Bodennutzung sind neben den o. g. Bestimmungen vor allem die Vorgaben des § 17 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie des § 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von Bedeutung.
Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG wird die GfP der landwirtschaftlichen Bodennutzung durch zwei Grundsätze definiert: die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource. Darüber hinaus beschreiben die in § 17 Abs. 2 Satz 2 BBodSchG genannten nicht abschließenden sieben Unterpunkte die Anforderungen der GfP, die im Wesentlichen bodenstrukturelle und biologische Eigenschaften beinhalten.
Bei Einhaltung der Grundsätze der GfP gelten nach § 17 Abs. 1 BBodSchG die Anforderungen der Vorsorge nach § 7 BBodSchG als erfüllt.
Es existieren eine Vielzahl von Leitfäden und Arbeitshilfen der Bundesländer für die Umsetzung der GfP in der praktischen Landwirtschaft. Eine aktuelle Zusammenstellung findet sich im „Positionspapier der LABO zur „Guten fachlichen Praxis“ der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ auf der Homepage der LABO.
Weitere Informationen sind der Broschüre "Gute Fachliche Praxis - Bodenbewirtschaftung und Bodenschutz" zu entnehmen.
Arbeitshilfen für Hessen:
Friedrich, K., Heyn, J., Hüther, J., Mollenhauer, K., Schaumberg, G., Vorderbrügge, T. & Zerr, W. (2006): Bodenerosion in Hessen – Einschätzung und Vorsorge; Kassel (Landesbetrieb Landwirtsch. Hessen).
Harrach, T., Heyn, J., Vorderbrügge, T. & Schneider, M. (2012): Angepasste Bodenbearbeitung, Förderung der Regenwurmaktivität und anzustrebendes Bodengefüge zum Schutz der Ackerböden vor Verdichtung und Erosion. – LLH Fachinformation Pflanzenproduktion, 05/12; Kassel.
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (Hrsg.) (2007): Pilotprojekt –Umstellung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zur Verminderung des erosiven Nährstoffeintrages in den Antrift-Stausee. LLH Fachinformation Pflanzenproduktion, 02/2007; Kassel.
(1) Sachverständigenrat für Umweltfragen, 2002, BT-Drs. 14/9852 [https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2000_2004/2002_SG_Staerkung_Naturschutz.html]