Bodenschutz in der Planung
Bodenversiegelungen infolge der steigenden Flächenansprüche für Siedlungs- und Verkehrszwecke sowie Bodenveränderungen z.B. durch Nutzungsumwidmung stellen eine der größten Belastungen für den Boden und seine Funktion in der Natur dar. Um einen nachhaltigen Bodenschutz im Spannungsfeld zwischen der Bewahrung der natürlichen Funktionen und der Inanspruchnahme durch die Nutzung durchsetzen zu können, bedarf es einer umfassenden Bodenfunktionsbewertung sowie der Ermittlung des bodenbezogenen Kompensationsbedarfs. Erst sie ermöglichen eine qualifizierte und rechtlich belastbare Abwägung im Planungsverfahren.
Seit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) 2004 ist die Durchführung einer Umweltprüfung bei Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) vorgeschrieben, in der die voraussichtlichen Auswirkungen eines Planes auf die Umwelt beschreiben werden. Für die Bewertung des Schutzgutes Boden im Rahmen der Umweltprüfung ist die Verzahnung von BauGB und einer Beurteilung der im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) verankerten Bodenfunktionen notwendig.
Hierfür steht auf Grundlage der Bodenflächendaten Hessen 1:5.000, landwirtschaftliche Nutzfläche (BFD5L) eine bodenfunktionale Gesamtbewertung für die Raum- und Bauleitplanung zur Verfügung, in die folgende einzelne Bodenfunktionsbewertungen eingehen:
- Bodenfunktion Lebensraum für Pflanzen:
- Standorttypisierung für die Biotopentwicklung
- Ertragspotenzial des Bodens
- Funktion des Bodens im Wasserhaushalt: Wasserspeicherfähigkeit des Bodens
- Funktion des Bodens als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium: Nitratrückhaltevermögen des Bodens
Die Bodenfunktionsbewertung kann direkt im BodenViewer Hessen eingesehen und als Karten und Raumdaten bezogen werden.
Details zur Durchführung der Umweltprüfung aus Sicht des Schutzguts Boden finden sich in der "Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen" (HMUELV 2011).
Vorhaben der Bauleitplanung und die damit verbundene Flächeninanspruchnahme, führen i.d.R. zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust an Boden bzw. Bodenfunktionen. Gemäß BauGB sind die Auswirkungen solcher Vorhaben auf die Umwelt, damit auch auf den Boden, zu ermitteln und zu bewerten. Die Vermeidung und der Ausgleich von Beeinträchtigungen auf die Bodenfunktionen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
Verfahrensweisen zur Ermittlung und Umsetzung des entsprechenden bodenbezogenen Kompensationsbedarfs finden sich in der Arbeitshilfe "Kompensation des Schutzguts Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren" (HLNUG 2023).