Vorsorge
Das Prinzip der Vorsorge ist ein wesentlicher Grundsatz des Bodenschutzes. Die Aufgaben umfassen u.a.
- Vorsorge gegenüber Einträgen von Schadstoffen
- Schutz vor Verdichtung und Erosion
- Ressourcenschonender Umgang mit Böden und Bodenmaterial bei Baumaßnahmen oder Rekultivierungen
- Umsetzung der Prinzipien einer vorsorgeorientierten Bodennutzung
- Optimierung einer raumwirksamen Bodennutzung, Entsiegelung, Ausweisung von Flächen mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz
- Hinweise zu einer Boden schonenden Bewirtschaftung in der Landwirtschaft und im Forstbetrieb sowie bei der Anlage von Flächen für Freizeit, Siedlung und Erholung
Bodenschutz in der Planung
Insbesondere bei allen flächenwirksamen Planungen sind die Belange des“ Bodenschutzes in der Planung“, d.h. vor allem die Ziele der Vorsorge umfassend zu berücksichtigen. Hierzu wurden für Hessen umfangreiche Grundlagen und Arbeitshilfen entwickelt.
Kompensationsflächen Naturschutz
Für die Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen sind nur ein Teil der landwirtschaftlich genutzten Standorte verwendbar. Gemäß der Kompensationsverordnung wurde hierzu vom HLNUG ein Flächennachweis zu potenziellen Kompensationsflächen im Offenland auf Grundlage der Bodenbewertung erarbeitet.
Gute fachliche Praxis
Hinweise zu einer Boden schonenden Bewirtschaftung in der Landwirtschaft und im Forstbetrieb.