Hintergrundwerte in Böden - Warum?
Hintergrundwerte als Referenzwerte
Zur Bewertung von Stoffgehalten in Böden sind die gesetzlichen Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte nach Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) heranzuziehen. Als weitere Bewertungsgrundlage und als Vergleichswerte für verschiedene Fragestellungen des Bodenschutzes dienen darüber hinaus die Hintergrundwerte, die den stofflichen Ist-Zustand von diffus-ubiquitär belasteten Böden beschreiben.
Sie können beispielsweise als Referenzwerte für Parameter herangezogen werden, für die die BBodSchV derzeit keine Grenzwerte beinhaltet (z.B. Co, Sb, V) oder für die Beurteilung von Böden, bei denen die Vorsorgewerte keine Anwendung finden.
Auch wenn in Böden Vorsorgewerte überschritten werden, sollten die Gehalte zusätzlich mit den vorliegenden substratspezifischen Hintergrundwerten abgeglichen werden, da nach § 9 Abs. 2 BBodSchV bei Böden mit naturbedingt erhöhten Schadstoffgehalten die Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung nur besteht, wenn eine erhebliche Freisetzung von Schadstoffen oder zusätzliche Einträge nachteilige Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen.
Hintergrundwerte bei bodenschutzfachlichen Fragestellungen und Planungen
Hilfreich sind Hintergrundwerte auch im Hinblick auf die Verlagerung von Bodenmaterial. Beim Auf- und Einbringen von Materialien nach § 12 BBodSchV gilt der Grundsatz „Gleiches zu Gleichem“. Hintergrundwerte und die zugrunde gelegten Substratkarten können hier eine entsprechende Gebietsabgrenzung unterstützen.
Allerdings muss betont werden, dass die regionale Differenzierung der Substratgruppen Übersichtscharakter besitzt und es sich bei den Hintergrundwerten um eine statistisch abgeleitete Prognose zu erwartender Stoffgehalte handelt.
Daher sollten bei konkreten bodenschutzfachlichen Fragestellungen und Planungen differenzierte Substratansprachen erfolgen sowie ggf. Bodenproben analysiert werden.