Geometrie-Metadaten: Nutzungs-/Bedeckungsklassen 1:25.000
Die Nutzungs-/Bedeckungsklassen sind integraler Bestandteil der BFD25 und basieren auf einer aus ATKIS-Daten abgeleiteten Raumdatengeometrie.
Datengrundlage
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Wiesbaden, ATKIS DLM 25, Datenstand 2010
Bearbeitungsschritte
Inhaltliche Generalisierung (vereinfacht)
Da die in Frage kommenden Nutzungs- und Bedeckungsklassen in ATKIS nicht überschneidungsfrei vorliegen, werden die gewünschten Inhalte nach einem festgelegten Schema selektiert.
Hierbei werden die folgende Inhalte in der dargestellten Priorisierung nacheinander ausgewählt. Ist eine Fläche bereits selektiert, wird sie im jeweils nächsten Auswahlschritt nicht mehr berücksichtigt.
Schritt | Inhalt | Objektart(en) |
---|---|---|
1 | Vegetationsflächen | 4* |
2 | Gewässer | 5* |
3 | Siedlungsflächen | 2* |
4 | Verkehrsflächen | 3* |
5 | Verwaltungseinheit | 7101 |
Die Berücksichtigung der Objektart 7101 dient einer garantiert flächendeckenden Abbildung der Landesfläche.
Geometrische Bereinigung (vereinfacht)
Nach der Auswahl der obigen ATKIS-Objekte bleiben sehr schmale, langgestreckte Flächen der Objektarten 4199 (Fläche, z.Z. unbestimmbar) und 7101 (Verwaltungseinheit) übrig, die aufgrund ihrer Geometrie und ihres Inhaltes speziell behandelt werden. Diese Flächen werden in einem relativ aufwändigen, teilautomatisierten Prozess ggf. unterteilt und den angrenzenden Flächen zugeordnet.
Nutzungs- und Bedeckungsklassen
Die aus der ATKIS-Auswahl resultierenden 50 Nutzungsklassen werden zu 8 Nutzungs- und Bedeckungsklassen zusammengeführt.
- 1 = Standorte mit Umbruchsböden und meist einjährigen Pflanzen (Acker-, Gartenland),
- 2 = Standorte mit unverholzter Dauervegetation (Wiese, Weide)
- 3 = Standorte mit verholzter Dauervegetation und Streuauflage (Forst, Gehölz)
- 4 = Standorte mit verholzter Dauervegetation auf Umbruchsböden (Weinbau)
- 5 = Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen
- 6 = Aufschüttungsflächen
- 7 = Abgrabungsflächen
- 8 = Wasserflächen/Gewässer
Geometrische Generalisierung (vereinfacht)
Die geometrische Generalisierung erfolgt nach den folgenden Regeln:
- Wasserflächen werden grundsätzlich nicht generalisiert.
- Siedlungsflächen bis zu einer Größe von 2 ha werden aufgelöst.
- Alle anderen Flächen bis zu einer Größe von 0,4 ha oder
bis zu einer Größe von 1 ha und einem Verhältnis von Umfang zur Wurzel der Fläche von > 12 werden aufgelöst. - Siedlungs- und Gewässerflächen sind nie Ziel eines Generalisierungsschrittes von Nicht-Siedlungs- und Gewässerflächen.
Aufbereitung und Übernahme der Autobahnen
Die Autobahnen werden aus den ATKIS-Liniengeometrien separat aufbereitet und in einem letzten Schritt in die Nutzungsgeometrie "eingebrannt", überschreiben also alle bis dahin vorhandenen Informationen.