Ergebnisse
Die Karten der Lärmkartierung Hessen 2007, 2012, 2017 und 2022 sind im Lärmviewer Hessen veröffentlicht.
Im Infobereich (I-Schaltfläche) des Lärmviewers haben Sie die Möglichkeit, sich über die Schaltfläche Schnelleinstieg starten einen geführten Einstieg bzw. Tutorial in die Funktionen der Fachdatenviewer des HLNUG anzeigen zu lassen.
Im Infobereich finden Sie auch ein ausführliches Anwenderhandbuch zu den Fachdatenviewern des HLNUG.
Datengrundlagen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und © GeoBasis-DE / BKG 2022 (Daten verändert) | © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Karten der EU-Kartierung 2022 über einen WMS-Dienst direkt in ein GIS Programm einzubinden.
Im Abschlussbericht zur Umgebungslärmkartierung 2022, der im Downloadberiech zur Verfügung steht, werden neben der Beschreibung der Methodik und der Eingangsdaten für die Kartierung auch die vielfältigen Ursachen für die möglichen Unterschiede zwischen den Ergebnissen der bisherigen Kartierungen und der Kartierung 2022 beleuchtet.
Im Downloadbereich befinden sich auch die Abschlussberichte der Kartierungen aus den Jahren 2007 bis 2017.
Die aktuellen Belastetenzahlen und sonstigen Statistiken sind als Anhang im Abschlussbericht 2022 sowie als EXCEL-Datei für alle kartierten Gemeinden rechts im Downloadbereich zu finden.
Nach dem Öffnen der Tabelle wählen Sie bitte ganz unten im Tabellen-Fenster die gewünschte Lärmart (Straßen-, Schienen-, Flug- oder Industrielärm) aus.
Wenn Sie eine bestimmte Gemeinde nicht finden, so bedeutet das, dass sich sowohl keine der nach Umgebungslärm-Richtlinie zu kartierenden Lärmquellen auf dem Gebiet der Gemeinde befindet noch solche von außerhalb einwirken – und daher diese Gemeinde nicht kartiert wurde. Die Zahlen zur Anzahl der Belasteten in den jeweiligen Pegelbereichen beziehen sich auf die Umgebungslärmkartierung nach den Kriterien der Umgebungslärmrichtlinie.
Die Umgebungslärmkartierung 2022 des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) wurde auf Basis der Flugbewegungen des Jahres 2019 sowie nach der neuen Berechnungsmethode für die Berechnung von Umgebungslärm an Flugplätzen (BUF) berechnet. Die Ergebnisse werden graphisch in Lärmkarten (https://laerm.hessen.de) und in Statistiken unter anderem über belastete Personen veröffentlicht.
Obwohl sich die in die Kartierung 2022 eingegangene Zahl der Flugbewegungen im Bezugsjahr 2019 gegenüber der letzten Kartierung 2017 mit dem Bezugsjahr 2016 nur geringfügig erhöht hat, haben sich die berechneten Lärmpegel und Belastetenzahlen deutlich verändert.
Weitere Informationen zu den Fluglärmergebnissen finden Sie hier.
Für die Interpretation der Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung und insbesondere beim Vergleich der aktuellen Ergebnisse der Straßenlärmkartierung mit den Ergebnissen der letzten Kartierungen ist es wichtig, die Ursachen für mögliche Differenzen im Lärmraster aber auch in den Belastetenzahlen zu kennen.
Eine wesentliche Ursache für Veränderungen der aktuellen Ergebnisse gegenüber den bisherigen Ergebnissen der Umgebungslärmkartierungen ist der Wechsel der Berechnungsvorschriften im Jahr 2019. Im Abschlussbericht zur Umgebungslärmkartierung 2022 wird ausführlich dargelegt, warum Unterschiede in der Rasterdarstellung der Immissionspegel und in den Belastetenzahlen zwischen den unterschiedlichen Kartierungsjahrgängen nicht zwingend auf eine tatsächliche Veränderung der Straßenlärmbelastung innerhalb der betroffenen Kommune zurückzuführen sind. Im Folgenden werden einige wesentliche Gründe hierfür erläutert.
Die Zuordnung von Immissionspegeln zu den lärmbelasteten Bewohnern erfolgt jeweils über Gruppen von Bewohnern in einem Gebäude zu den Immissionspegeln an der Gebäudefassade. Dazu werden zunächst an der Fassade eines Gebäudes sogenannte Fassadenpunkt gesetzt. Diese Fassadenpunkte verteilen sich nach entsprechenden Vorgaben (Anzahl, Höhe von 4 m, Abstand etc.) entlang der Hausfassade. Für jeden dieser Fassadenpunkte wird ein Lärmpegel berechnet.
Das neue Zuordnungsverfahren der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) unterscheidet sich von der Vorgehensweise nach der bisherigen vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB).
Nach VBEB wurden die Bewohner eines Hauses gleichmäßig den Pegeln der Fassadenpunkte zugeordnet. Die BEB hingegen ordnet sämtliche Bewohner eines Gebäudes ausschließlich der oberen Hälfte (Median) der berechneten Fassadenpegel, also der lautesten Fassade zu. Die untere Hälfte der Pegel bleibt bei diesem Verfahren unberücksichtigt.
Durch diesen methodischen Wechsel der Zuordnung der Bewohner zu den Fassadenpegeln sind die Zahlen lärmbetroffener Bewohner für die Umgebungslärmkartierung 2022 gegenüber den bisherigen Kartierungen deutlich angestiegen.
Diese neue Berechnungsmethode zur Bestimmung der Belastetenzahlen gilt nicht für Fluglärm.
Im § 4 Abs. 4 Nr. 1 der 34. BImSchV sind Vorgaben zur grafischen Darstellung der Lärmkarten vorgegeben. Mit der Änderung der 34. BImSchV im Jahr 2021 wurden auch die die Grenzen der darzustellenden Isophonen-Bänder geändert und an die Umgebungslärm-Richtlinie angepasst. In der folgenden Tabelle sind die beiden Versionen gegenübergestellt.
Gegenüberstellung der Grenzen der Isophonen-Bänder
34. BImSchV (2006) | 34. BImSchV (2021) | ||
LDEN [dB(A)] | LNight [dB(A)] | LDEN [dB(A)] | LNight [dB(A)] |
| über 45 bis 50* |
| ab 45 bis 49* |
| über 50 bis 55 |
| ab 50 bis 54 |
über 55 bis 60 | über 55 bis 60 | ab 55 bis 59 | ab 55 bis 59 |
über 60 bis 65 | über 60 bis 65 | ab 60 bis 64 | ab 60 bis 64 |
über 65 bis 70 | über 65 bis 70 | ab 65 bis 69 | ab 65 bis 69 |
über 70 bis 75 | über 70 | ab 70 bis 74 | ab 70 |
über 75 |
| ab 75 |
|
* optional
Für das Isophonenband ab 55 bis 59 dB(A) umfasst dies beispielsweise die Pegel 54,5 dB(A) ≤ L < 59,5 dB(A).
Durch diese Änderung der Pegelklassen kommt es aufgrund der Rundungsregelung zu einer Verschiebung der Klassengrenzen um 0,5 dB(A).
Auch durch diese methodische Änderung wird es vermutlich insbesondere in den unteren Pegelbereichen zu einer Zunahme der Zahlen lärmbetroffener Bewohner für die Umgebungslärmkartierung 2022 gegenüber den bisherigen Kartierungen geben.
Die Lärmemissionen, also der Lärm an den Entstehungsstellen, bestimmen maßgeblich die im Umfeld der Lärmquelle einwirkenden Lärmimmissionen, also der Lärm, der bei den Betroffenen ankommt. Wurden die Lärmemissionen des Straßenverkehrs bisher in der VBUS nur zwischen Pkw und Lkw differenziert, liegen mit der BUB nun die Lärmemissionen (Summenpegel L´w) für vier Fahrzeugklassen deutlich differenzierter vor.
Summenpegel je Fahrzeug und Fahrzeugklasse nach VBUS
Klasse | L´w [dB(A)]* |
Pkw | 49,8 |
Lkw | 63,4 |
Summenpegel je Fahrzeug und Fahrzeugklasse nach BUB
Klasse | Bezeichnung | Beschreibung | L´w [dB(A)]* |
1 | Leichte Kraftfahrzeuge | PKW, Lieferwagen ≤ 3,5 t, Geländewagen (SUV), Großraumlimousinen, einschließlich Anhänger und Wohnwagen | 53,4 |
2 | Mittelschwere Fahrzeuge | Mittelschwere Fahrzeuge, Lieferwagen > 3,5 t, Busse, Wohnmobile usw. mit zwei Achsen und Doppelbereifung auf der Hinterachse | 58,9 |
3 | Schwere Fahrzeuge | Schwere Nutzfahrzeuge, Reisebusse, Busse, mit drei oder mehr Achsen | 61,7 |
4a | Zweirädrige Kraftfahrzeuge | Zwei-, drei- und vierrädrige Mopeds | 52,3 |
4b | Motorräder mit und ohne Seitenwagen, drei- und vierrädrige Motorräder | 50,6 |
* Längenbezogener Schallleistungspegel für jeweils ein Fahrzeug je Stunde auf Referenzoberfläche mit v = 50 km/h
Weiterhin hat sich die Emissionshöhe verändert. In der VBUS wurden der für die Berechnung des Emissionspegels maßgebende Emissionsort (Quellenlinie) in 0,5 m Höhe über der Mitte der Straße oder des Fahrstreifens angesetzt. In der BUB erfolgt die Darstellung des Verkehrsflusses dagegen durch eine Quellenlinie, die sich 0,05 m über der Straßenoberfläche befindet.