Umgebungslärmkartierung 2022
Nach den ersten Kartierungen in den Jahren 2007, 2012 und 2017 wurden vom HLNUG im November 2022 die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 vorgelegt.
Zentraler Baustein dieser Kartierung des Umgebungslärms ist ein Web-Service Lärm mit dem Namen ODEN, mit dem die Umgebungslärmkartierung 2022 auf der Grundlage von hessenweit einheitlichen Basisdaten erstellt worden ist und die durch lokal erhobene Daten ergänzt wurde.
In den folgenden Abschnitten finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen.
ODEN steht für online pollution modelling day evening night und ist im Wesentlichen ein browserbasiertes, relativ einfaches Geografisches Informationssystem (GIS). Mit diesem System besteht die Möglichkeit, Modelldaten online zu prüfen und zu editieren sowie Lärmberechnungen durchzuführen.
Mit ODEN wird eine zeitgemäße und effiziente Möglichkeit geschaffen, die Arbeitsabläufe von der Erhebung der Eingangsdaten über die Pegelberechnungen bis zur Lärmkartierung sowie zur Lärmaktionsplanung zu optimieren. Durch die Verwendung eines zentralen Basisdatensatzes greifen alle Anwender auf einen einheitlichen Datensatz zu. Anwender sind vor allem das HLNUG, die Regierungspräsidien und die hessischen Kommunen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Funktionen an den Web-Service Lärm aufgeführt:
- Bereitstellung eines einheitlichen zentralen Basisdatensatz (Modelldaten, Ergebnisdaten etc.), auf den alle Beteiligten online Zugriff haben, durch das HLNUG.
- Die einzige technische Voraussetzung auf der Anwenderseite ist ein Rechner und ein Internetzugang mit HTML5-fähigem Browser. Eine spezielle Software bzw. Lizenzen sind dazu nicht erforderlich.
- Der Web-Service Lärm stellt dem Benutzer Werkzeuge zur Überprüfung von Daten (-modellen) zur Verfügung (z. B. Visualisierung von Daten zur Überprüfung der räumlichen Lage von Objekten).
- Der Web-Service Lärm dient dazu, Modelldaten und Kartierungsergebnisse darzustellen und entsprechende Karten zu generieren.
- Da auch für andere Anwendungsgebiete z. T. die gleichen Modelldaten benötigt werden, ist das System ausbaufähig und ermöglicht die Integration anderer Fachanwendungen, z. B. ein Modul zur Luftschadstoffberechnung.
ODEN wird vom HLNUG als Dienstleistung allen an der Umgebungslärmkartierung und an der Lärmaktionsplanung beteiligten hessischen Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Nutzung von ODEN wird auf der Anwenderseite lediglich ein Rechner mit Internetzugang sowie die Zugangsdaten (Benutzername und Password) benötigt.
Diese Zugangsdaten können von den oben beschriebenen Nutzern beim HLNUG über dieses Kontaktformular angefordert werden.
Das HLNUG hat, als die für die Lärmkartierung zuständige Fachbehörde, ein hessenweites Basismodell zur Lärmkartierung aufgebaut. Dieses besteht im Wesentlichen aus einem Verkehrsmodell, einem Geländemodell, einem Gebäudemodell und Bevölkerungszahlen. Für dieses Basismodell wurden zunächst zentrale, hessenweit vorliegende Datenbestände verwendet. Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Umgebungslärmkartierung 2022 wurden diese Basisdaten z. T. von den Kommunen ergänzt bzw. durch eigene Daten ersetzt. So wurden z. B. aktuelle lokale Verkehrszählungen eingepflegt sowie neue Gebäude hinzugefügt oder nicht mehr vorhandene Gebäude entfernt. Darüber hinaus wurde z. T. die Geometrie von Objekten wie Straßen, Gebäude und Lärmschutzwände angepasst.
Nach Abschluss der Umgebungslärmkartierung 2022 steht nun landesweit einheitlicher und weitgehend aktueller Datensatz, der durch lokal erhobene Daten ergänzt wurde, für weitere Lärmberechnungen zur Verfügung. Anwender können mit Hilfe von ODEN online auf diese Datensätze zugreifen und mit ihnen arbeiten.
Auf Basis der Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 werden die für die Lärmaktionsplanung zuständigen Regierungspräsidien die Lärmaktionsplanung durchführen. Geplante Maßnahmen wie z. B. der Bau einer Lärmschutzwand oder eine Geschwindigkeitsreduzierung können innerhalb von ODEN mit den implementierten GIS-Werkzeugen relativ einfach in das Modell eingebaut bzw. simuliert werden. Durch die in ODEN integrierte Lärmberechnungssoftware LimA können die Auswirkungen dieser Maßnahmen online berechnet werden.
Darüber hinaus gibt es für Ergebniskarten Exportmöglichkeiten z. B. als Word- oder pdf-Datei.
Die für die Anwender erforderlichen Arbeitsabläufe innerhalb von ODEN werden in E Learning Videos dargestellt und allen Beteiligten auf einer separaten HLNUG Internetseite, deren Adresse zusammen mit den Zugangsdaten versendet wird, zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise können sich die Anwender zeitlich und örtlich unabhängig mit den wesentlichen Werkzeugen in ODEN vertraut machen.
Selbstverständlich stehen auch Ansprechpartner im HLNUG für Rückfragen zur Verfügung. Kontaktformular
1 Welche konkreten Verkehrsdaten/Verkehrsmesszahlen sind bis wann für welche Bereiche von den Kommunen zu erheben?
Die Kommunen sind nicht verpflichtet, Daten für die Umgebungslärmkartierung zu erheben. Mit ODEN wird ihnen ein so genanntes Basismodell (Verkehrs-, Gelände-und Gebäudedaten) zur Verfügung gestellt. Das bedeutet z. B. für den Verkehrsbereich, dass alle wesentlichen Straßen mit den erforderlichen Daten versehen sind. Dies gilt auch für das Gebäude- und Geländemodell. Die Kommunen haben aber die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, eigene, ggf. bessere Daten einzupflegen und das Basismodell zu verbessern oder zu aktualisieren. Die Daten des Basismodells sowie die Ergebnisse von Lärmberechnungen können in Zukunft mit Hilfe von ODEN auch einfach nur angeschaut und geprüft werden.
2 Wie bzw. von wem können die Kommunen kurzfristig die notwendigen Verkehrszahlen erhalten?
Da fast alle erforderlichen Daten in dem Basismodell von Hessen Mobil bereits enthalten sind, müssen die Kommunen keinen zusätzlichen Erhebungsaufwand betreiben (siehe auch Antwort zu Frage 1). Einige Kommunen haben für den Aufbau des Rechenmodells bereits eigene Verkehrsmengen zur Verfügung gestellt.
3 Was bedeutet es für eine Kommune in der praktischen Anwendung (permanente Datenpflege etc.), dass ODEN über das Internet bereitgestellt wird?
Im Vorfeld der Kartierung können die Kommunen die Modelldaten in ihrer Zuständigkeit prüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Wenn eine Kommune das Angebot, mit ODEN zu arbeiten, wahrnehmen will, sollte ein zuständiger Mitarbeiter der Kommune bereit sein, sich in diese Software einzuarbeiten.
Nach Abschluss der jeweiligen Umgebungslärmkartierungen haben die Kommunen die Möglichkeit, mit diesem System auch aktiv Lärmberechnungen durchzuführen. So können im Rahmen der Lärmaktionsplanung z. B. der Einfluss von Lärmschutzwänden oder die Auswirkungen von Geschwindigkeitsreduzierungen auf die Lärmsituation berechnet werden.
4 Wer schult die Mitarbeiter der Kommunen hinsichtlich der Anwendung des Programms?
Die Schulung wird durch das HLNUG organisiert. Der Schulungsbedarf wird über Schulungsvideos (E-Learning Videos), die das HLNUG auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt, abgedeckt.
Die Internetadresse mit den Schulungsvideos wird auf Anfrage über dieses Kontaktformular zusammen mit den Zugangsdaten zu ODEN verschickt.
5 Welche EDV - Kenntnisse, insbesondere im Hinblick auf ODEN, sind als Grundlage für die Anwendung notwendig?
Spezielle EDV-Kenntnisse sind zunächst nicht erforderlich, aber hilfreich. Mitarbeiter, die z. B. mit MS-Office-Anwendungen vertraut sind, werden auch die grundlegenden Funktionen von ODEN nach einer Schulung beherrschen können. Kenntnisse mit geographischen Informationssystemen (GIS) sind dabei von Vorteil.
6 Wie intensiv (Stunden, Tage) muss die Schulung erfolgen?
Die Intensität der Schulung kann individuell sehr unterschiedlich sein und hängt u. a. von den EDV-Vorkenntnissen ab. Ein Mitarbeiter ohne spezielle GIS-Kenntnisse sollte innerhalb von einem Tag die Grundlagen der Bedienung von ODEN beherrschen können.
7 Entstehen durch die Nutzung von ODEN Kosten?
Wenn ein Rechner mit Internetzugang und Lautsprecher zur Verfügung stehen, entstehen für den Anwender keine Kosten.
8 Wer stellt die dauerhafte Datenpflege sicher?
Die Daten werden primär für die Umgebungslärmkartierung verwendet. Hierfür und damit auch für die Datenpflege ist das HLNUG zuständig. Wie aus den vorangegangen Antworten ersichtlich wurde, haben die Kommunen aber die Möglichkeit, das HLNUG bei der Datenpflege zu unterstützen, indem sie ggf. aktuellere Daten einarbeiten.
9 Wer gewährleistet die Datensicherung?
Die Datensicherung erfolgt nicht lokal bei den Kommunen, sondern zentral auf einem externen Server. Über entsprechende Verträge mit einem Partnerunternehmen stellt das HLNUG sicher, dass auf diesem Server regelmäßige Datensicherungen durchgeführt werden.