Freizeit
Auch durch unser Freizeitverhalten und durch sportliche Aktivitäten können wir zum Lärmemittenten werden. Insbesondere in Gemengelagen mit Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft zu Sport- und Freizeitanlagen sollten alle unnötigen Geräusche im Sinne der Rücksichtnahme vermieden werden. Dabei sollten insbesondere die Ruhe- und Nachtzeiten, die durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und die Freizeitlärmrichtlinie vorgegeben werden, berücksichtigt werden.
Im Folgenden sind die Ruhe- und Nachtzeiten dieser Vorgaben nochmals aufgeführt: