Industrie- und Gewerbeanlagen
Mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) werden der im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgegebene Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche konkretisiert.
Die TA Lärm gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, mit Ausnahme einiger Anlagentypen, die im Anwendungsbereich der TA Lärm aufgelistet sind.
Mit der TA Lärm werden im Wesentlichen Grundsätze für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sowie Immissionsrichtwerte festgesetzt.
- Vierte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
- Gaststättengesetz (GastG)
- DIN 45680 „Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen“, 2013
- Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten