Beurteilung
Immissionsrichtwerte
Die gemessenen oder prognostizierten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der Freizeitlärmrichtlinie verglichen.
Die Immissionsrichtwerte "Außen" betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden:
in Industriegebieten
tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 70 dB (A)
tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 70 dB (A)
nachts: 70 dB(A)
in Gewerbegebieten
tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 65 dB (A)
tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 60 dB(A)
nachts: 50 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 60 dB (A)
tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 55 dB (A)
nachts: 45 dB(A)
in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 55 dB (A)
tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 50 dB(A)
nachts: 40 dB(A)
in reinen Wohngebieten
tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 50 dB (A)
tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB(A)
nachts: 35 dB(A)
in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 45 dB (A)
tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB (A)
nachts: 35 dB (A)
Bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden und bei Körperschallübertragung betragen die Richtwerte für Wohnräume unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der oben genannten Gebiete:
- tags 35 dB(A)
- nachts 25 dB(A).
Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte "Außen" tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB (A) überschreiten. Ferner sollen einzelne Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte "Innen" um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.
Immissionsrichtwerte für seltene Veranstaltungen
Es gibt Sonderregelungen für Veranstaltungen mit Standortgebundenheit und hoher sozialer Adäquanz und Akzeptanz. Dies sind zum Beispiel Großveranstaltungen wie der Hessentag oder Feste mit kommunaler Bedeutung wie eine Kirmes. Wie dieser Sonderfall zu bewerten ist, kann unter Nr. 4.4 der Freizeitlärmrichtlinie entnommen werden.
Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse
Bei seltenen Ereignissen an maximal 18 Kalendertagen im Jahr gelten für Ausnahmen, beispielsweise Bundesligaspiele, die nachfolgenden Immissionsrichtwerte:
tags (außerhalb der Ruhezeiten): 70 dB(A),
tags (innerhalb der Ruhezeiten): 65 dB(A),
nachts: 55 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.