Lärmmessungen
Für jeden Tag und jede Nacht wird sowohl der äquivalente Dauerschallpegel LAeq als auch der maximale Vorbeifahrpegel LAFmax eines Zuges ausgewiesen. Der äquivalente Dauerschallpegel stellt den über den Tag von 6:00 bis 22:00 Uhr und die Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr des Folgetages gemittelten Schallpegel aller vorbeifahrenden Züge in beide Richtungen dar. Beim maximalen Vorbeifahrpegel handelt es sich um den höchsten Pegel eines Zuges in dieser Nacht. Die Wochenenden sind grau unterlegt.
In der Tabelle der Einzelvorbeifahrpegel werden die ausgewerteten Vorbeifahrten mit dem Einzelereignispegel LT0 und dem dazu gehörigen maximalen Vorbeifahrpegel LAFmax abgebildet. Diese Angaben können sich von den Darstellungen der Monatsauswertung unterscheiden, da in der Monatsauswertung nur dann die Werte für die Nacht bzw. den Tag dargestellt werden, wenn es keine Ausfälle gab.
Die Jahresübersicht stellt den energetisch gemittelten äquivalenten Dauerschallpegel (LAeq), den energetisch gemittelten maximalen Vorbeifahrpegel (mittlerer LAFmax) und den absoluten maximalen Vorbeifahrpegel, d. h. den höchsten Einzelwert (LAFmax) sowie die arithmetisch gemittelte Anzahl der erkannten Zugvorbeifahrten jeweils für den Tag und für die Nacht dar.
Die Auswertemethode wurde für die Zugerkennung in Assmannshausen angepasst. Die Auswerteschwelle wurde von 70 dB(A) auf 67 dB(A) rückwirkend ab Januar 2015 abgesenkt und die hier veröffentlichten Auswertungsergebnisse entsprechend geändert. Die als Züge erkannten Geräusche haben sich dadurch um durchschnittlich etwa 10 am Tag und etwa 4 in der Nacht erhöht. Der monatliche äquivalente Dauerschallpegel erfuhr dadurch eine Änderung von <0,5 dB(A).
Mit Inbetriebnahme der Messstation in Assmannshausen 2010 wurde der mittlere Maximalpegel LAmax und ab 2014 der mittlere Maximalpegel mit der Zeitbewertung F ("fast") LAFmax ausgewertet. Der LAmax liegt bis zu 0,5 dB(A) höher als der seit 2014 in den Auswertungen verwendete LAFmax.
Bitte beachten: Seit Januar 2017 wird in Assmannshausen mit einem neuen System gemessen. Vergleichsmessungen und –berechnungen während des zurückliegenden Parallelbetriebes mit dem alten und neuen Messsystem zeigen, dass durch das neue Messsystem von Pegeländerungen auszugehen ist, deren Ursachen nicht auf leisere oder lautere Zugvorbeifahrten zurückzuführen sind. Die im Folgenden beschriebenen Pegeländerungen basieren somit auf der Umstellung auf das neue Messsystem.
Beim monatlichen äquivalenten Dauerschallpegel LAeq ist von einer Pegelerhöhung von bis zu 0,9 dB(A) und beim LAFmax von bis zu 1,5 dB(A) auszugehen. Im Tageszeitraum sind 95% der LAeq -Pegelunterschiede kleiner gleich 1,0 dB(A) und 95% der LAFmax- Pegelunterschiede kleiner gleich 1,5 dB(A). Im Nachtzeitraum sind 95% der LAeq-und LAFmax - Pegelunterschiede kleiner gleich 1,4 dB(A).
Anlässlich der Eröffnung der Lärmmessstation Lorchhausen am 29.04.2015 in Lorch wurden neben der eigentlichen Präsentation der neuen Messstation auch die bisherigen Ergebnisse der ersten fünf Jahre Lärmmessungen in Assmannshausen vorgestellt. Die Folien dieser Präsentation mit den wesentlichen Ergebnissen können hier heruntergeladen werden.(Präsentation vom 29.04.2015 in Lorch)
Die Ergebnisse des ersten Messjahres an der Messstation in Lorchhausen finden Sie hier:
Die Messstation zur Erfassung des Schienenverkehrslärms in Lorchhausen war von Mai 2015 bis Juni 2018 zeitlich parallel zur Messstation Assmannshausen in Betrieb. Die aus den Messungen in Lorchhausen gewonnenen Kenntnisse waren wichtig, lieferten aber keinen weiteren Erkenntnisgewinn, daher wurde die Messstation in Lorchhausen im Juli 2018 abgebaut. Die bisherige und zukünftige Entwicklung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr im Mittelrheintal kann weiterhin über die bereits seit 2010 betriebene Station in Assmannshausen dokumentiert werden.
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