Lärmminderung
Bei der Veranstaltungstechnik kann die Lautstärke der Lautsprecher mit geeigneten Begrenzern limitiert werden. Diese sind auf die entsprechenden Immissionsrichtwerte "Außen“ abzustellen. Mit mehreren Lautsprechern kleinerer Leistung können unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber einem Lautsprecher großer Leistung die Immissionen vermindert werden, indem man die Flächen gezielt beschallt.
Weiterhin können durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte sichergestellt werden, indem die geräuschintensiven Anlagen von der Wohnbebauung am entferntesten aufgestellt werden.
Die An- und Abfahrtswege und Parkplätze sind von dem Betreiber so zu gestalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dabei kann z.B. auch ein „Park-and-Ride-System“ mit einem von der Wohnbebauung entfernt liegenden Parkplatz in Erwägung gezogen werden.