Verkehr
Eine der relevantesten Lärmquellen ist der Straßenverkehr, an dem die meisten Menschen fast täglich teilnehmen. In diesem Bereich bestehen relativ große Lärmminderungspotentiale. Durch die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen im Verkehrsbereich besteht die Möglichkeit, sich aktiv am Lärmschutz zu beteiligen.
Wer einen merklichen Beitrag zum Lärmschutz leisten möchte, sollte prüfen, ob ein Verzicht auf bestimmte Pkw-Fahrten möglich ist. Häufig bestehen Alternativen in Form von öffentlichen Personennahverkehr oder durch einen Umstieg auf das Fahrrad. Dies hat weitere positive Nebeneffekte wie eine Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens und die Reduzierung der Luftschadstoffbelastung.
Nicht alle Pkw-Fahrten können allerdings ersetzt werden. Auch durch eine bewusstere Pkw-Nutzung können Lärmbelastungen reduziert werden. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten unbedingt eingehalten werden, denn die Fahrzeuggeschwindigkeit ist ein wichtiger Faktor für die Entstehung von Kfz-bedingten Lärms. Für Pkw ist der Lärmpegel (Mittelungspegel) bei 30 km/h um etwa drei dB(A) niedriger als bei 50 km/h.
Darüber hinaus kann durch die Vermeidung hoher Drehzahlen ein deutlicher Beitrag zum Lärmschutz geleistet werden. Die Antriebsgeräusche sind unter anderem durch die Gangwahl bedingt. Hochtouriges Fahren und starkes Beschleunigen sollten vermieden werden. Viel besser ist dagegen eine niedrige Motorzahl und die genaue Beobachtung des laufenden Verkehrs, um ein „vorrausschauendes Gleiten“ zu erreichen. Das hat auch ökonomische und ökologische Vorteile, da kraft- und schadstoffärmer agiert wird. Dies gilt in gleicher Weise für Motorräder. Insgesamt ist es möglich, durch die Verstetigung des Verkehrsflusses eine Lärmminderung von 1 bis 2 dB(A) zu erreichen.
Hupen sollte nicht aus Spaß oder Unachtsamkeit geschehen, sondern nur, wenn dies die Verkehrssituation unbedingt erfordert.
Viele Ortschaften können durch Umgehungsstraßen oder Entlastungsstraßen umfahren werden. Auch wenn dies nicht immer die kürzeste Wegstrecke ist, sollte aus Rücksicht auf die Anwohner innerhalb der Ortschaften auf Abkürzungen durch den Ort verzichtet werden.
Ein nicht unwesentlicher Teil des Verkehrs entfällt auf den Güterverkehr bzw. auf Paketdienste. Insbesondere der letzte Transportschritt vom Lager zum Endverbraucher sowie die Vielzahl an Retoursendungen verursacht zusätzlichen Verkehr und damit auch zusätzliche Lärmbelastungen. Durch ein bewusstes Einkaufsverhalten, das durch eine Minimierung des Lieferverkehrs geprägt ist, kann jeder die Lärmbelastung durch Lieferverkehr positiv beeinflussen.
Ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms kann somit durch „weniger, langsamer und gleichmäßiger“ geleistet werden.
Neben den Antriebsgeräuschen des Motors sind, mit zunehmender Geschwindigkeit, auch Rollgeräusche hörbar. Moderne Reifen unterscheiden sich u. a. in Rollgeräusch, Rollwiderstand und Gewicht. Geräuschoptimierte Reifen können die Abrollgeräusche mit bis zu drei dB(A) deutlich reduzieren. Neben Angaben zur Kraftstoffeffizienz und zur Nasshaftung finden Sie auf den Labeln der Reifen auch Angaben zum externen Rollgeräusch.
Ein schwarzer Streifen: Das externe Rollgeräusch des Reifens unterschreitet die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB.
Zwei schwarze Streifen: Das externe Rollgeräusch des Reifens entspricht den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten oder unterschreitet diese um bis zu 3 dB.
Drei schwarzen Streifen: Das externe Rollgeräusch des Reifens entspricht den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten.
Achten Sie also beim nächsten Reifenkauf auf möglichst geräuscharme Reifen mit nur einem schwarzen Streifen im Label.
Übrigens gibt es auch für einige Rutschautos „Flüsterreifen“.
Weiter Informationen zum Straßenverkehrslärm finden Sie z. B auch hier:
https://www.hlnug.de/themen/laerm/strassenverkehrslaerm.html
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm
http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=111&p2=7.1.5