Erschütterungen
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind keine konkreten Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte und Orientierungswerte zur Beurteilung von Erschütterungen genannt. Auch in den untergesetzlichen Regelwerken sind solche Werte nicht definiert.
In der DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“ sind sowohl Anforderungen zum Schutz der Menschen in Gebäuden als auch Anforderungen zur Vermeidung von Gebäudeschäden beschrieben.
Anforderungen zum Schutz der Menschen in Gebäuden
Die Anforderungen an den Erschütterungsschutz, bei deren Einhaltung eine erhebliche Belästigung von Menschen in Gebäuden ausgeschlossen werden kann, sind in DIN 4150 Teil 2 „Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden“ genannt. In ihrem Anwendungsbereich werden die Anhaltswerte als Schwelle zwischen schädlichen und nicht schädlichen Umwelteinwirkungen gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist keine scharfe Grenze, sondern eine geeignete Grundlage für eine Immissionsbeurteilung, die auch besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
Anforderungen zur Vermeidung von Gebäudeschäden
Anhaltswerte für die Schwinggeschwindigkeit zur Beurteilung der Wirkung von Kurzzeit- und Dauererschütterungen auf Gebäuden sind in der DIN 4150 Teil 3 „Einwirkungen auf bauliche Anlagen" zu finden. Bei der Einhaltung dieser Anhaltswerte, treten nach den bisherigen Erfahrungen keine Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes, deren Ursachen auf Erschütterungen zurückzuführen wären, auf. Werden trotz Einhaltung der Anhaltswerte Schäden an Gebäuden beobachtet, ist davon auszugehen, dass andere Ursachen für die Schäden an den Gebäuden maßgebend sind. Bei Überschreitung der Anhaltswerte muss nicht zwingend mit Schäden an den Gebäuden gerechnet werden.
Die konkreten Anhaltswerte inklusive Erläuterungen zum Ermittlungsverfahren sind in den Berichten zu den Erschütterungsmessungen zu finden.
Literatur:
- DIN 4150-1 „Erschütterungen im Bauwesen, Teil 1: Vorermittlung von Schwingungsgrößen“, 2001
- DIN 4150-2 „Erschütterungen im Bauwesen, Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäu-den“, 1999
- DIN 4150-3 „Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen“, 1999
- DIN-Taschenbuch 289 „Schwingungsfragen im Bauwesen“, 2014
- Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen (Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000)