Rechtliche Grundlagen
Das deutsche Rechts- und Verordnungssystem zum Thema Lärm ist durch eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen geprägt. Diese gesetzlichen Vorgaben und Regelungen orientieren sich im Wesentlichen nach den Verursachern von Lärm bzw. nach den Lärmarten.
Darüber hinaus existieren je nach Anwendungsgebiet z. T. auch unterschiedliche Verfahren zu Ermittlung von Lärmpegeln und z. T. unterschiedliche Beurteilungswerte in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung.
Weiterhin haben die Beurteilungswerte unterschiedliche rechtliche Bindungswirkungen.
Immissionsgrenzwerte sind rechtsverbindlich, d. h. bei einer Überschreitung von Immissionsgrenzwerten sind Maßnahmen, die zur Minderung der Belastungen führen, zu ergreifen.
Bei den Immissionsrichtwerten macht die Bezeichnung „Richtwerte“ deutlich, dass bei besonderen Umständen Abweichungen nach oben oder unten zulässig und geboten sein können.
Orientierungswerte sind bei Planung von Neubaugebieten lediglich zu berücksichtigen.
Eine wesentliche europäische Vorgabe zum Lärmschutz ist die so genannte Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG), die durch die Änderung des § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImschG) in das deutsche Recht übernommen wurde. Mit der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wird die Kartierung von Umgebungslärm geregelt sowie die Anforderungen an die Lärmkarten nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) konkretisiert.
Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) ist das zentrale deutsche Immissionsschutzgesetz. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Die im Folgenden textlich und tabellarisch beschriebenen rechtlichen Vorgaben enthalten neben allgemeinen und konkreten Anforderungen an den Lärmschutz u. a. Angaben zur rechtlichen Bindung.
Die konkreten Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte und Orientierungswerte zu den jeweiligen Lärmarten sind am Ende dieses Abschnittes in Form einer Übersichtstabelle zu finden.
Neben diesen Vorgaben existieren noch eine Vielzahl weiterer Regulierungen, z. B. LAI-Richtlinien und Hinweise, sowie DIN- und VDI-Vorschriften mit Lärmschutzcharakter, die lediglich aufgelistet werden. Da insbesondere viele DIN-Normen und VDI-Richtlinien nicht frei im Internet verfügbar sind, können für diese Dokumente keine Downloads zur Verfügung gestellt werden.