Lärmaktionsplanung
Auf der Basis der Umgebungslärmkartierung werden von den für die Lärmaktionsplanung zuständigen Regierungspräsidien und dem Eisenbahnbundesamt (seit 15.01.15 für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes) in Hessen Lärmaktionspläne erstellt. Dazu werden zunächst die Brennpunkte ("hot-spots") der Lärmbelastung identifiziert. Die eigentliche Aktionsplanung an diesen Lärmbrennpunkten und vor allen Dingen eine gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmenplanung bedarf einer detaillierteren Analyse der jeweiligen Situation. Die in den Lärmaktionsplänen genannten Lärmminderungsmaßnahmen sind von den zuständigen Fachbehörden umzusetzen.
Neben der Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen sollen die Lärmaktionspläne auch dazu dienen, ruhige Gebiete festzulegen und gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. In Hessen steht hierfür der Leifaden "Ruhige Gebiete und innerstädtische Erholungsflächen" für die Kommunen zur Verfügung. Darin sind u.a. Gebietsarten und Kriterien zur Festlegung eines ruhigen Gebietes beschrieben.
Auf den Internetseiten der Regierungspräsidien und des Eisenbahnbundesamtes sind weitere Informationen zum Lärmaktionsplan Hessen und zum Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken der Eisenbahnen des Bundes außerhalb von Ballungsräumen eingestellt (siehe Links).