Lärmminderung
Zur Lärmminderung können Lautsprecheranlagen und ähnlichen Einrichtungen durch technische Maßnahmen, wie dezentrale Aufstellung von Lautsprechern oder dem Einbau von Schallpegelbegrenzern realisiert werden.
Zusätzlich können technische und bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie die Verwendung lärmgeminderter oder lärmmindernder Ballfangzäune, Bodenbeläge, Schallschutzwände und -wälle, zur Reduktion der Schallimmissionen führen.
Bei Sportveranstaltungen sind durch den Veranstalter Vorkehrungen zu treffen, dass Zuschauer keine übermäßig lärmerzeugenden Instrumente wie pyrotechnische Gegenstände oder druckgasbetriebene Lärmfanfaren verwenden.
An- und Abfahrtswege und Parkplätze sind durch betriebliche und organisatorische Maßnahmen, so zu gestalten, dass die schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche beschränkt werden.