Umgebungslärmkartierung - Hintergründe
Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung stellen die Grundlage für die anschließende Lärmaktionsplanung dar. Die wesentlichen Vorgaben hierzu sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie und in der 34. BImSchV verankert.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie ist für die landesweite Kartierung des Umgebungslärms gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zuständig. Diese Aufgabe beinhaltet die Lärmkartierung entlang der Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und die Lärmkartierung der wesentlichen Lärmquellen innerhalb von Ballungsräumen sowie die Lärmkartierung des Großflughafens Frankfurt am Main. Nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sind auf der HLNUG-Seite "Umgebungslärm" zu finden.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für die Ausarbeitung von Lärmkarten an den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes zuständig. Nähere Information hierzu finden Sie auf der Internetseite des EBA .
Das HLNUG hat die erste Umgebungslärmkartierung im Jahr 2007 vorgelegt. Danach wurden die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierungen für die Jahre 2012 und 2017 veröffentlicht. Die aktuellen Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 wurden mit Ausnahme der Fluglärmergebnisse im November 2022 veröffentlicht. Die Kartierungsergebnisse sind im Lärmviewer Hessen verfügbar.
In der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind ein Zeitplan sowie Anforderungen zur Umgebungslärmkartierung und zu den Lärmaktionsplänen vorgegeben. Der Zeitplan schreibt eine erste Umgebungslärmkartierung für das Jahr 2007 vor. Die Lärmkarten werden anschließend mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet.
Die Kartierungsergebnisse dienen als Grundlage für die anschließende Lärmaktionsplanung durch die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Die Anforderungen an die Umgebungslärmkartierung sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
1. Stufe | ab 2. Stufe (danach alle 5 Jahre) | |
Frist | 30.06.2007 | 30.06.2012 |
Lärmkartierung außerhalb von Ballungsräumen | ||
Hauptverkehrsstraße Haupteisenbahnstrecke1 | > 6 Mio. Kfz pro Jahr | > 3 Mio. Kfz pro Jahr |
> 60.000 Züge pro Jahr | > 30.000 Züge pro Jahr | |
Großflughafen | > 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr | |
Lärmkartierung innerhalb von Ballungsräumen | ||
Ballungsraum | > 250.000 Einwohner | > 100.000 Einwohner |
Straßenverkehrslärm | Hauptverkehrsstraßen + sonstige Straßen2 | |
Eisenbahnlärm | Haupteisenbahnstrecken1 + sonstige Schienenwege2 | |
Fluglärm | Großflughäfen + sonstige zivile Flugplätze2 | |
Industrie- und Gewerbelärm | IVU-Anlagen u. Häfen2,3 |
1 Für die Bahnstrecken im Bundesbesitz ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.
2 „ ... soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.“, § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV.
3 Richtlinie IED 2010/75/EU
Die Umgebungslärmkartierung nach den o. g. Anforderungen bzw. die Kartierung ab den in der Tabelle dargestellten Verkehrsmengen hat den Nachteil, dass an vielen Stellen, z. B. an Straßenabschnitten mit einer Verkehrsbelastung von unter 3 Mio. Kfz pro Jahr, keine Informationen zur Lärmbelastung ermittelt und ausgewiesen werden. Eine kleinräumige Betrachtung – wie sie z. B. bei der Lärmaktionsplanung erforderlich ist – ist dann für diese Straßenabschnitte auf der Grundlage der Umgebungslärmkartierung nicht möglich. Je mehr Quellen kartiert werden, umso größer werden Aussagekraft und Anwendungsbereich einer Lärmkarte.
Im Rahmen der Umgebungslärmkartierung 2017 wurden daher vom HLNUG freiwillig und ergänzend zur verpflichtenden Kartierung nach der EU-Richtlinie erstmalig eine weitere Kartierung mit deutlich mehr Straßenabschnitten auch unterhalb der Schwellenwerte der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchgeführt. Diese Ergebnisse sind im Lärmviewer Hessen mit dem Zusatz PLUS versehen.
Die Darstellung der aktuellen Umgebungslärmkartierung 2022 im Lärmviewer differenziert nicht mehr zwischen EU- und PLUS-Kartierung, sondern beinhaltet grundsätzlich alle kartierten Straßenabschnitte unabhängig von den Schwellenwerten der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Für die Straßen mit fehlenden Verkehrsmengen wurden aus den Einwohnerzahlen im Rahmen der Kartierung Verkehrsmengen generiert.
Das Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist eine EU-weit harmonisierte Erhebung der Umgebungslärmbelastung und somit ein harmonisiertes Bewertungsverfahren zu erreichen. Für die Umgebungslärmkartierungen 2007 bis 2017 wurden in Deutschland noch die folgenden nationalen vorläufigen Berechnungsverfahren verwendet:
- Straßenverkehrslärm: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)
- Schienenverkehrslärm: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSCH)
- Industrie- und Gewerbelärm: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI)
- Fluglärm: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)
- Ermittlung von Belasteten: Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)
Die Europäische Kommission hat inzwischen mit CNOSSOS-EU (Common NOise aSSessment MethOdS) und der Berichtigung vom Januar 2018 eine für alle Mitgliedstaaten einheitliche Lärmberechnungsmethode für alle relevanten Quellenarten erarbeitet. CNOSSOS-EU musste bis spätestens zum 31.12.2018 durch alle Mitgliedsstaaten realisiert werden. Die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland wurde zunächst im Dezember 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Oktober 2021 nochmals aktualisiert.
Im Einzelnen werden die Berechnungsmethoden, die für die Umgebungslärmkartierung 2022 erstmals eingesetzt wurden, wie folgt festgelegt:
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF)
- Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB)
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB-D)
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF-D)
Die neuen Berechnungsverfahren unterscheiden sich methodisch z. T. erheblich von den bisher eingesetzten vorläufigen Rechenverfahren. Dies ist beim Vergleich der Ergebnisse der Umgebungslärmkartierungen 2007 bis 2017 mit den Ergebnissen der Umgebungslärmkartierung 2022 zu beachten.
Für die Bewertung der Belastung durch Umgebungslärm sind zwei Lärmindizes zu Grunde zu legen:
- ein über den gesamten Tag gemittelter Beurteilungspegel LDEN (Tag-Abend-Nacht-Pegel),
- ein über die Nachtstunden gemittelter Beurteilungspegel LNight (8 Stunden von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens).
Der Beurteilungszeitraum für beide Lärmpegel ist ein gesamtes Jahr. Die Lärmindizes werden in dB(A) bewertet. Die Berechnung erfolgt für jede der vier Lärmarten (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbeanlagen) getrennt.