Umgebungslärm
Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie liegt seit 2002 ein gesamteuropäischer Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung vor. Der Umgebungslärm setzt sich aus den vier wesentlichen Emittentengruppen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbeanlagen zusammen.
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist der Weg bis zur Umsetzung konkreter Lärmschutzmaßnahmen durch zwei wesentliche Arbeitsschritte geprägt. Im ersten Schritt muss der Umgebungslärm ermittelt werden. Dies geschieht durch Berechnungen des Umgebungslärms (Umgebungslärmkartierungen). Für diesen Arbeitsschritt ist in Hessen das HLNUG zuständig.
Diese Bestandsaufnahme des Umgebungslärms ist die Grundlage für den zweiten Arbeitsschritt, der Lärmaktionsplanung. Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt durch eine aktive Mitwirkung der Öffentlichkeit. In Hessen sind die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel für die Lärmaktionsplanung zuständig.
Weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie und zu der Umgebungslärmkartierung sowie zur Lärmaktionsplanung finden Sie in den folgenden Abschnitten.