Vogelschutzgebiete in Hessen
In Hessen wurden seit dem Jahr 1991 bis heute insgesamt 60 EU - Vogelschutzgebiete ausgewiesen, die 14,7 % der Gesamtfläche Hessens ausmachen.
Für jedes EU-Vogelschutzgebiet existiert in Hessen eine sogenannte Grunddatenerfassung, die den Status Quo des NATURA 2000-Schutzgebietes kurz nach der Ausweisung umschreibt. Die Grunddatenerfassungen sind in Hessen über die Regierungspräsidien beauftragt worden. Im Rahmen des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete werden die Erhaltungszustände der für das jeweilige EU-Vogelschutzgebiet (SPA) maßgeblichen Vogelarten* in regelmäßigem Rhythmus überprüft. Dabei werden auch Daten weiterer Monitoring-Module (insbesondere Monitoring seltener Brutvögel) integriert.
*maßgebliche Vogelarten sind solche, die durch ihre Gefährdung eine hohe Bedeutung entweder national oder sogar international für die Gesamtpopulation besitzen
Regierungspräsidium Gießen
Das Vogelschutzgebiet im Hohen Westerwald ist ein artenreicher Teil der extensiv genutzten Kulturlandschaft. Es gilt als bedeutendes Brut- und Rastgebiet für Vogelarten des Offenlandes, Wälder und Gewässer. Besondere Erwähnung finden Arten wie Braunkehlchen, Wiesenpieper, Raubwürger, Schwarzkehlchen, Neuntöter, Haselhuhn, Fischadler, Rotmilan und Schwarzstorch.
Die Avifauna ist durch verschiedene Gefährdungen betroffen, darunter Windkraftanlagen, Verkehrs- und Energietrassen, Freizeitbetrieb an Talsperren, Aufgabe oder Intensivierung der Grünlandwirtschaft und Ausweitung des Nadelholzanbaus. Die Erhaltungszustandbewertung bleibt mittel, und die Entwicklungsziele umfassen den Schutz vor weiteren Beeinträchtigungen sowie die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für die relevanten Vogelarten.
Das EU-VSG 5018-401 "Burgwald" ist ein großer geschlossener Mischwald mit bedeutender Flora und Fauna, darunter zahlreiche seltene und gefährdete Vogelarten. Das Gebiet erstreckt sich über 14.971 Hektar und weist Beziehungen zu verschiedenen FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und dem Landschaftsschutzgebiet "Burgwald" auf. Es ist besonders schutzwürdig, dient als bestes Brutgebiet in Hessen für Sperlings- und Raufußkauz sowie als gutes Schwarzstorchgebiet.
Das Untersuchungsgebiet unterliegt einer militärischen Nutzung, jedoch sind wesentliche Beeinträchtigungen durch die Gebietsmeldung untersagt. Es ist gefährdet durch geplante Straßen, Straßenausbau, Windkraftanlagen, Endnutzung der Buchenhölzer und Freizeitbetrieb.
Die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung der großräumigen Unzerschnittenheit des Waldgebiets, die Sicherung der naturnahen Ausstattung und die Erhöhung des Anteils an Buchenalthölzern.
Das EU-VSG 5115-401 "Hauberge bei Haiger" liegt in einem stark gegliederten, höheren Mittelgebirge mit verschiedenen Waldtypen, traditionellen Haubergen, Quellfluren, beerkrautreichen Lichtungen, vernässten Wiesenzügen und Offenlandbereichen. Es wurde ausgewählt aufgrund seiner historischen Bedeutung als Brutgebiet für das Haselhuhn, ehemals besten Brutgebiet für Raufußkauz, Heidelerche und Ziegenmelker, sowie für zahlreiche andere Brutvogelarten und Zugvögel.
Gefährdungen umfassen die Verschlechterung der Haselhuhn-Biotope durch den Rückgang der Haubergswirtschaft, Forstwegebau, hohe Wildbestände und den Einfluss von Windkraftanlagen. Die Braunkehlchen-Biotope leiden unter Verbrachung und Verbuschung von Feuchtwiesen. Die Gesamtbewertung ist jedoch gut, und die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung und Wiederherstellung günstiger Habitate für die charakteristischen Vogelarten. Notwendige Maßnahmen schließen die Erhaltung der Unzerschnittenheit der Bergwälder und Bachtäler, den Verzicht auf Großprojekte und Windkraftanlagen, die Fortführung der traditionellen Haubergswirtschaft und Strukturverbesserungen in den Wäldern ein.
Das EU-VSG 5218-401 "Lahntal zwischen Marburg und Gießen", ein breites Flusstal im Hügelland, beherbergt trotz intensiver Landwirtschaft bedeutsame Vogelarten. Frühere Annahmen über Eisvogel, Blaukehlchen, Zwergdommel, Merlin und Ortolan wurden korrigiert. Aktuell beherbergt das Gebiet eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Eisvögel und Blaukehlchen mit jeweils drei Revieren sowie sporadische Durchzügler wie Merlin und Ortolan. Es fungiert als wichtiges Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für diverse Wasservögel, Feuchtgebiets- und Offenlandvogelarten. Die Schutzwürdigkeit basiert nun auf der Gesamtheit der Arten. Gefährdungen durch intensive Landwirtschaft, bauliche Erschließung und Freizeitaktivitäten erfordern Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Biotopqualität, gemäß den vorläufigen Entwicklungszielen.
SPA-Monitoringbericht "Lahntal zwischen Marburg und Gießen", 2015
SPA-Monitoringbericht "Lahntal zwischen Marburg und Gießen", 2021
Das "Amöneburger Becken" ist ein etwa 1325 Hektar großes EU-Vogelschutzgebiet im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Es besteht aus zwei Teilgebieten von etwa 700 und 620 Hektar, die westlich bzw. südlich des Basalt-Kegels der Amöneburg liegen. Die Kleinstadt Amöneburg befindet sich auf der Kuppe des Vulkans zwischen den beiden Schutzgebieten. Das Gebiet, gelegen etwa 11 Kilometer östlich von Marburg, umfasst einen steil aufragenden Basaltkegel und ist von Ackerflächen umgeben. Das Amöneburger Becken liegt zwischen 192 und 210 Metern über NN und trennt die Amöneburg von verschiedenen Höhenzügen, darunter der Burgwald im Nordwesten, die Oberhessische Schwelle im Norden bis Südosten, das Lumba-Plateau (Vorderer Vogelsberg) im Süden und die Lahnberge im Westen.
Das Vogelschutzgebiet EU-VSG 5316-401 "Wiesentäler um Hohenahr und die Aartalsperre" besteht aus feuchten bis nassen Wiesentälern, hügeliger Ackerflur, Wacholderheiden und Laubwaldkuppen. Es beherbergt eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Wasservögel und Wiesenbrüter, und dient als bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet. Gefährdungen umfassen den Rückgang von Braunkehlchen-Biotopen durch intensive Grünlandnutzung, schädigende Stoffeinträge aus der Ackerflur und potenzielle Bauvorhaben. Der Erhaltungszustand wird als gut bewertet, aber es gibt Entwicklungsziele wie die Verbesserung der Lebensbedingungen für relevante Vögel und die Erhaltung der Grünlandbewirtschaftung. Schutzmaßnahmen umfassen die Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung, die Belassung von Hochstaudensäumen und die Vermeidung von baulicher Erschließung und Windkraftanlagen. Störungen durch Freizeitaktivitäten sollen ebenfalls begrenzt werden.
SPA-Monitoringbericht "Wiesentäler um Hohenahr und die Aartalsperre", 2017
Das EU-VSG "Hörre bei Herborn und Lemptal" im Lahn-Dill-Kreis wurde gemäß der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen. Das Gebiet erstreckt sich über 5.066 Hektar und liegt in den MTBs 5216 Oberscheld, 5315 Herborn und 5316 Ballersbach. Es beherbergt eine Vielzahl bedeutender Vogelarten, darunter der Mittelspecht, Rotmilan, Wespenbussard, Grauspecht, Schwarzspecht und Eisvogel. Auch der Wendehals, Dohle, Baumfalke, Baumpieper, Waldschnepfe und Hohltaube sind hier vertreten. Das Gebiet liegt im Naturraum Westerwald und Gladenbacher Bergland, mit einer Höhe von 238 bis 445 Meter über NN. Die Geologie umfasst holozäne Auenlehme, pleistozänen Solifluktionsschutt aus Lößlehm und Gesteinsschutt, Diabas, Tonschiefer, Grauwacke und Quarzporphyr.
Das Vogelschutzgebiet besteht aus einem großflächigen, offenen Auenraum mit wechselfeuchten Wiesen und Schilfröhrichten, inklusive einem Kleinflugplatz und randlichen Gewerbegebieten. Ein Teil des Gebiets wurde früher militärisch genutzt und ist durch einen Zaun geschützt. Das Gebiet wurde aufgrund seiner Bedeutung als eines der besten Brutgebiete für den Wachtelkönig in Hessen sowie für andere Sumpf- und Wiesenvogelarten ausgewählt. Aktuelle Gefährdungen umfassen die Verschlechterung der Lebensräume durch intensivere Grünlandnutzung und ungünstige Mahdtermine, Störungen durch das urbane Umfeld, freilaufende Hunde und bauliche Entwicklungen. Die Bewertung zeigt einen aktuellen mittleren bis guten Erhaltungszustand. Vorläufige Entwicklungsziele sind die Erhaltung und Wiederherstellung günstiger Habitate für die charakteristischen Vogelarten. Erforderliche Maßnahmen umfassen Entwicklungsmaßnahmen für die Arten der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere auch den Schutz des ehemals militärisch genutzten Bereichs vor Störungen.
Das Vogelschutzgebiet EU-VSG 5414-450 "Steinbrüche in Mittelhessen" umfasst neun stillgelegte und sechs im Abbau befindliche Steinbrüche in einer halboffenen Kulturlandschaft. Es wurde aufgrund seiner Bedeutung als bedeutendes Brutgebiet für den Uhu ausgewählt und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand. Die Hauptgefahren für die Vogelwelt sind Störungen am Brutplatz durch Freizeit- und Abbaubetrieb, Jagdgefährdung durch Stromleitungen und Straßenverkehr außerhalb der Teilflächen sowie Beeinträchtigungen des Jagdbiotops durch intensivierte Landwirtschaft und den Bau von Windenergieanlagen. Vorläufige Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung der Brutfelsen mit einer ausreichend großen, störungsfreien Pufferzone. Notwendige Schutz- und Pflegemaßnahmen beinhalten die Erhaltung und Förderung naturnaher Laub- und Mischwälder um die Brutfelsen, Besucherlenkung, Horstkontrollen, Absicherung von Strommasten im Umfeld (Jagdgebiete), Förderung extensiver Landwirtschaft sowie die Minimierung von Straßenneubau und Verzicht auf Windkraftanlagen.
Das 161,7 Hektar große EU-Vogelschutzgebiet "Weinberg bei Wetzlar" im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis erstreckt sich zwischen Wetzlar, Steindorf und Nauborn. Ursprünglich ein Truppenübungsplatz, ist das Gebiet nun Teil des Nationalen Naturerbes der NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe. Es umfasst den Weinberg, den Höhenrücken südlich von "Magdalenenhausen" bis zur ehemaligen Grube Amanda. Mit Höhen zwischen 188 und 288 Metern bietet das Gelände eine vielseitige Landschaft, darunter magere Weideflächen, Wiesen, Felsgrasfluren, Wasserläufe, Streuobstflächen und naturnahe Waldbestände. Das Gebiet, auch ein FFH-Gebiet, ist ein bedeutendes Brutgebiet für Vogelarten des Offenlandes und der Waldsäume sowie ein wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet. Es ist durch geplante Bauprojekte, Störungen durch Freizeitaktivitäten und die Gefahr der Verbrachung/Verbuschung gefährdet. Vorläufige Entwicklungsziele beinhalten die Erhaltung und Förderung der Lebensbedingungen für die relevanten Vogelarten durch angepasste Nutzung und die Umsetzung eines Besucherlenkungskonzepts.
Das Vogelschutzgebiet EU-VSG 5417-301 "Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen" in der Lahnaue zwischen Gießen und Wetzlar erstreckt sich über großflächige Auenbereiche mit Feuchtwiesen, Abgrabungsflächen und Flachwasserteichen. Es ist ein bedeutendes Brut- und Rastgebiet für verschiedene Vogelarten und umfasst Lebensräume wie feuchte Wiesen, Röhrichte und Weichholzauenwälder. Gefährdungen durch landwirtschaftliche Intensivierung, Eutrophierung und Freizeitaktivitäten bestehen, aber das Gebiet ist derzeit in einem mittleren bis guten Erhaltungszustand. Entwicklungsziele umfassen den Erhalt und die Förderung der Lebensbedingungen für die Vogelarten sowie die Erhaltung der Auen- und Wasserflächen. Schutz- und Pflegemaßnahmen beinhalten die Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung und die Schaffung von Überschwemmungsflächen und Flachwasserzonen.
SPA-Monitoringbericht "Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen", 2016
SPA-Monitoringbericht "Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen", 2022
Das Vogelschutzgebiet ist ein offener, strukturarmer Höhenrücken mit vorwiegendem Ackerbau und vereinzelten Gehölzen. Es wurde aufgrund seiner exponierten Lage am Westrand der hessischen Vogelzugschneise ausgewählt und gilt als eines der besten hessischen Gebiete für den Mornellregenpfeifer, den Brachpieper und Arten gemäß Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie. Gefährdungen durch Intensivierung der Landwirtschaft, Bau von Windkraftanlagen, Starkstromleitungen und einer geplanten Umgehungsstraße sind potenziell vorhanden. Die Bewertung des Erhaltungszustands ist befriedigend, und die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für durchziehende und überwinternde Vogelarten. Schutzmaßnahmen schließen die Fortführung extensiver Landwirtschaft, ökologische Verbesserungen durch Programme zur Extensivierung, Minimierung baulicher Erschließungen (insbesondere Windkraftanlagen) und eine wirksame Besucherlenkung während des Vogelzugs ein.
SPA-Monitoringbericht "Feldflur bei Hüttenberg und Schöffengrund", 2021
Das VSG liegt in einer typischen Mittelgebirgslandschaft auf einem Basaltschild. Es besteht hauptsächlich aus großen, geschlossenen Wäldern, vorwiegend naturnahen Buchenwäldern, sowie Bergwiesen, Bergweiden, Vermoorungen, Quellfluren, Bächen und Flachteichen. Die Bedeutung des VSG liegt in seinem Status als bestes hessisches Brutgebiet für Vogelarten der bewaldeten Mittelgebirge, darunter Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Grau- und Schwarzspecht, Neuntöter, Raubwürger und Wiesenpieper. Es ist auch ein wichtiges Brutgebiet für Wasser- und Wiesenvögel sowie ein Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasser- und Watvögel. Hauptgefährdungen sind die Errichtung von Windkraftanlagen, der potenzielle Bau von Starkstromleitungen, intensive forstliche Nutzung, landwirtschaftliche Intensivierung, Freizeitbetrieb, Jagd und verschiedene Störungen. Die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung und Förderung der Lebensbedingungen für die Brutvögel in Laubwäldern, extensiv genutztem Grünland und Fließgewässern sowie für Wasser- und Wiesenvogelarten an den Teichen.
Das EU-VSG 5614-401 "Feldflur bei Limburg" ist durch offene Feldfluren mit vorherrschendem Ackerbau in einer milden Klimazone geprägt. Es wurde aufgrund seiner Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten des Offenlandes, insbesondere Goldregenpfeifer, Kornweihe, Kranich, Mornellregenpfeifer und Kiebitz, ausgewählt. Die Avifauna ist durch Gefährdungen wie Intensivierung der Landwirtschaft, Bau von Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileitungen, Umgehungsstraßen, bauliche Erschließung und Störungen durch Freizeitbetrieb beeinträchtigt. Der Erhaltungszustand wird als mittel bewertet. Die Entwicklungsziele umfassen die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für durchziehende und überwinternde Vogelarten, sowie stellenweise die ökologische Situation zu verbessern. Schutz- und Pflegemaßnahmen beinhalten die Fortsetzung extensiver Landwirtschaft, den Schutz von Rastplätzen des Mornellregenpfeifers vor bestimmten landwirtschaftlichen Aktivitäten, landwirtschaftliche Extensivierungsprogramme, Minimierung baulicher Erschließungen, insbesondere den Verzicht auf Windkraftanlagen, und eine wirksame Besucherlenkung während des Vogelzuges.
Regierungspräsidium Darmstadt
EU-VSG 5519-401 "Wetterau"
Das EU-VSG 5519-401 "Wetterau" erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 10.690 Hektar, aufgeteilt in 25 Teilflächen unterschiedlicher Größe und Lage. Diese liegen hauptsächlich in den Landkreisen Gießen, Main-Kinzig-Kreis und Wetterau. Die Region zeichnet sich durch eine Vielzahl von Biotopkomplexen aus, darunter Feuchtgrünland, Ackerland, Waldgebiete und Gewässer. Das Klima in der Wetterau ist subkontinental geprägt, mit einer durchschnittlichen Jahrestemperatur von 9-10°C.
Die Landschaftsgeschichte der Wetterau reicht bis ins Jungpaläozoikum vor über 250 Millionen Jahren zurück. Sie ist Teil der nordöstlichen Verlängerung des Oberrheingrabens und wird von mächtigen Sedimentschichten, hauptsächlich Löss, bedeckt, die fruchtbare Böden geschaffen haben. Die Region ist seit Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt, wobei Ackerflächen dominieren. Grünland findet sich vor allem im Norden, während einzelne Waldstücke randlich verteilt sind.
Das VSG "Wetterau" ist ein bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für eine Vielzahl von Vogelarten sowie Lebensraum für andere feuchtgebietsgebundene Arten.
Das Vogelschutzgebiet "Spessart bei Bad Orb" ist ein großflächiges, unzerschnittenes Waldgebiet in Mittelgebirgslage. Es besteht hauptsächlich aus bodensauren Buchenwäldern, Fichten- und Kiefernwäldern sowie Eichenbeständen. Das Tal beherbergt Bacherlenwälder, Weidengebüsche und Feucht- bzw. Nasswiesen. Die Schutzwürdigkeit liegt in seiner Bedeutung als eines der fünf besten Gebiete in Hessen für Raufußkauz und Sperlingskauz, sowie als bedeutendes Brutgebiet für Schwarzstorch, Schwarz- und Grauspecht und weitere Arten des Anhangs I der VSRL. Die Entwicklungsziele umfassen den Erhalt der Unzerschnittenheit und naturnahen Ausstattung des Waldgebietes, die Bewahrung von Buchenaltholz und eines ausreichend naturnahen Nadelwaldanteils sowie die Minimierung der Freizeitstörung. Das Gebiet ist ein wichtiger Brutplatz für verschiedene Waldvogelarten und zählt zu den Top-Brutgebieten für mehrere Eulenarten, Schwarzstorch und andere bedeutende Arten. Es ist auch ein wichtiger Brutplatz für das Tüpfelsumpfhuhn.
Das EU-Vogelschutzgebiet "Main bei Mühlheim und NSG Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben" liegt im Kreis Offenbach, Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Offenbach und umfasst den Schultheisweiher westlich von Rumpenheim sowie den Mainabschnitt zwischen der Fähre Rumpenheim und dem Schlosspark Philippsruhe in Hanau. Es hat eine Gesamtgröße von 115 Hektar und 126,4 Hektar. Das Gebiet beherbergt eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Brutvögel wie der Grauspecht und Gastvögel wie die Moorente, Eisvogel und Rohrdommel. Zu den weiteren Vogelarten gehören Haubentaucher, Kormoran, Flussuferläufer, Gänsesäger, Graugans und viele mehr. Das Gebiet liegt im Naturraum des Oberrheinischen Tieflands (Untermainebene) und liegt auf 96 bis 101 Metern über NN. Die Geologie besteht aus Terrassensanden und Kiesen des Pleistozäns.
SPA-Monitoringbericht "Main bei Mühlheim und NSG Rumpenheimer und Bürgeler Kiesgruben"
Das EU-VSG 5821-450 "Felswände bei Büdingen und Gelnhausen" erstreckt sich über den Main-Kinzig-Kreis und den Wetteraukreis, mit den Hauptlagen in Büdingen, Langenselbold und Bieber. Mit einer Gesamtgröße von rd. 26 Hektar umfasst das Gebiet verschiedene Naturräume, darunter das Oberrheinische Tiefland, das Ronneburger Hügelland, den Büdinger Wald und den Sandsteinspessart. Die Höhenlage variiert zwischen 150 und 250 Metern über dem Meeresspiegel.
Die Geologie wird durch den Unteren Buntsandstein geprägt. Der Biotopkomplex des Gebiets besteht anteilig aus nicht mehr im Abbau befindlichen Großsteinbrüchen mit Felswänden und umgebendem Wald über Talebenen. Die dominierenden Lebensräume sind Laub- und Mischwälder, sowohl schwach als auch mittel dimensioniert, darunter strukturreiche Varianten. Eichen- und Kiefernwald nehmen signifikante Anteile ein. Gehölzreiche Kulturlandschaften, vorwiegend Grünland mit extensiver Nutzung, bilden ebenfalls einen Teil des Gebiets.
Hinsichtlich der Brutvögel beherbergt das Gebiet bedeutende Arten gemäß dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSRL), darunter den Wanderfalken und Uhu.
SPA-Monitoringbericht "Felswände bei Büdingen und Gelnhausen", 2017
Das Vogelschutzgebiet "Weinberge zwischen Rüdesheim und Lorchhausen" befindet sich im Rheingau-Taunus-Kreis, genauer in Rüdesheim und Lorch am Rhein. Die Biotopkomplexe im Gebiet setzen sich aus Weinanbau, Grunland,- Laubwald- und Feldgehölzen-/Vorwaldkomplexen zusammen. Klimatisch ist das Gebiet sehr begünstigt mit subkontinental getöntem Klima. Wesentliche Entwicklungsziele des Vogelschutzgebiets sind der Erhalt und die Förderung der halboffenen Weinbergslandschaft als Lebensraum für wärmeliebende Vogelarten sowie der umliegenden naturnahen Laubmischwälder. Es wird angestrebt, die Störung an den Brutplätzen des Wanderfalken zu minimieren. Gemäß Vogelschutzgebietsmeldung gilt das Gebiet als bestes Brutgebiet für Zipp- und Zaunammer, eines der fünf besten hessischen Brutgebiete für den Steinschmätzer sowie Brutgebiet für Wander- und Baumfalke, Wendehals und Neuntöter.
SPA-Monitoringbericht "Weinberg zwischen Rüdesheim und Lorchhausen", 2016
SPA-Monitoringbericht "Weinberg zwischen Rüdesheim und Lorchhausen", 2022
Das EU-VSG 5914-450 "Inselrhein" erstreckt sich entlang des Rheinstroms zwischen Wiesbaden und Lorch und umfasst verschiedene Inseln mit landwirtschaftlichen Flächen, Auwäldern und Hybridpappelkulturen sowie angrenzende Still- und Flachwasserzonen, Sand- und Schlickbänke und Feuchtgebiete. Die Größe des Gebiets beträgt 1.674 Hektar. Es beherbergt eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Anhang-I-Arten wie Schwarzmilan, Weißstorch, Zwergdommel und Blaukehlchen. Auch weitere wertvolle Vogelarten wie Graugans, Mittelmeermöwe und Orpheusspötter sind hier zu finden. Das Gebiet ist international bedeutend als Rastgebiet für Wasservögel, insbesondere für Arten wie Flussseeschwalbe, Rohrdommel und Trauerseeschwalbe. Es ist Teil des Oberrheinischen Tieflands und liegt zwischen 80 und 82 Metern über dem Meeresspiegel auf Holozänen Auenlehmen über pleistozänen Terrassensanden.
Das Vogelschutzgebiet "Untermainschleusen" liegt im Zentrum des Rhein-Main-Tieflandes und umfasst den Zusammenfluss von Rhein und Main. Die Region zeichnet sich durch sandige Böden und Kalkarmut aus. Das Gebiet gliedert sich in zwei Teilflächen, darunter die durch die Griesheimer und Eddersheimer Schleusen gestauten Wasserzonen und den Mönchwaldsee, entstanden aus einer Kiesabgrabung.
Die Bedeutung des Gebiets liegt in seiner Funktion als Lebensraum, insbesondere als Schlaf- und Rastplatz, für geschützte Vogelarten gemäß EU-VSRL und RL Hessen. Der Schutz vor Störung und die Erhaltung der offenen Wasserflächen und Grünlandbereiche sind als Entwicklungsziele festgelegt. Das Gebiet dient auch als Bruthabitat für Koloniebrüter.
Das Vogelschutzgebiet "Bong’sche Kiesgrube und Mainflinger Mainufer" liegt südlich von Mainflingen in der westlichen Mainaue des Landkreises Offenbach. Mit einer Fläche von 94 Hektar erstreckt es sich auf Terrassensanden und Kiesen des Pleistozäns in einer Höhe von 110-120 Metern über dem Meeresspiegel. Bedeutende Vogelarten, darunter Eisvogel, Grauspecht und Schwarzmilan, machen das Gebiet zu einem wichtigen Brut- und Rastplatz.
SPA-Monitoringbericht "Bong`sche Kiesgrube und Mainflinger Mainufer", 2016
SPA-Monitoringbericht "Bong`sche Kiesgrube und Mainflinger Mainufer", 2022
Das EU-VSG 5920-402 "Ehemalige Tongrube von Mainhausen" zwischen Mainflingen und Stockstadt am linken Mainufer erstreckt sich über 15,517 Hektar und liegt im Bezirk Darmstadt/Offenbach/Mainhausen. Geprägt von Terrassensanden und Kiesen des Pleistozäns in einer Höhe von 105-115 m ü NN, umfasst das Gebiet verschiedene Biotopkomplexe, darunter Binnengewässer, Fels- und Rohbodenkomplexe, Grünlandkomplexe trockener und mittlerer Standorte sowie Ried- und Röhrichtkomplexe.
Die Vogelwelt des VSG ist vielfältig. Zu den maßgeblichen Brutvögeln gemäß Vogelschutzrichtlinie (VSRL) gehören Heidelerche und Neuntöter. Weitere bedeutende Arten, die nach Artikel 4 (2) der VSRL gelistet sind, umfassen Schwarzhalstaucher, Reiherente, Zwergtaucher und Baumpieper. Unter den Rastvögeln finden sich Graugans, Schellente, Stockente und Tafelente.
SPA-Monitoringbericht "Ehemalige Tongrube von Mainhausen", 2016
Das EU-VSG 6019-302 "In den Rödern bei Babenhausen" im Landkreis Darmstadt-Dieburg, erstreckt sich über eine Fläche von 85,7 Hektar am Südostrand von Babenhausen, zwischen dem angrenzenden Wald und dem Verkehrslandeplatz Babenhausen. Das Gebiet zeichnet sich durch seine Bedeutung für verschiedene Brutvögel nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aus, darunter Heidelerche, Neuntöter, Grauspecht und Mittelspecht. Bei Wiederauftreten wäre es auch eines der fünf wichtigsten Gebiete für den Brachpieper. Zudem stellt es ein wichtiges Gebiet für wandernde Arten nach Artikel 4 (2) der Richtlinie dar, wie Schwarzkehlchen, Gartenrotschwanz und Wendehals. Im Falle des Wiederauftretens wäre es auch bedeutend für den Steinschmätzer. Das Gebiet liegt im Naturraum "Oberrheinisches Tiefland" mit einer Höhe von 130-135 m über NN und einer geologischen Beschaffenheit aus pleistozänen Flug- und Terrassensanden.
Das EU-VSG 6177-401 "Griesheimer Sand", westlich von Darmstadt gelegen, erstreckt sich über ein Offenlandgebiet mit kleinen eingestreuten Waldbereichen auf sandigen Böden. Es umfasst eine Fläche von 312 Hektar. Das Gebiet zeichnet sich durch seine Bedeutung für verschiedene Brutvogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aus, darunter Brachpieper, Heidelerche, Neuntöter, Wespenbussard und Ziegenmelker. Es ist zudem eines der bedeutendsten Gebiete in Hessen für Steinschmätzer sowie für Baumfalke, Braunkehlchen, Dohle, Grauammer, Schwarzkehlchen, Wachtel, Wendehals und Wiedehopf gemäß Artikel 4 (2) der Richtlinie. In Bezug auf Rastvögel ist es für den Raubwürger von Bedeutung. Das Gebiet gehört zur naturräumlichen Haupteinheit "Oberrheinisches Tiefland" und zum Naturraum "Hessische Rheinebene" mit einer Höhe von 100-110 m über NN und einer geologischen Beschaffenheit aus pleistozänen Flugsanden.
Das EU-VSG 6016-401 "Mainmündung und Ginsheimer Altrhein" erstreckt sich über 771 Hektar im rechtsrheinischen Abschnitt des Rheinstroms zwischen Rhein-km 487 und der Mainmündung im Landkreis Groß-Gerau. Das Gebiet beherbergt maßgebliche Brutvögel nach Anhang I der VSRL, darunter der Schwarzmilan, Blaukehlchen, Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Rotmilan, Weißstorch und Wespenbussard. Zusätzlich sind Arten nach Artikel 4 (2) der VSRL vertreten, wie Schwarzkehlchen, Baumfalke, Gartenrotschwanz, Grauammer, Graureiher, Haubentaucher, Wendehals und Zwergtaucher.
Das VSG dient auch als bedeutendes Rastgebiet für Wasservögel wie Gänsesäger, Haubentaucher, Kormoran, Krickente, Schnatterente, Zwergtaucher, Fischadler und Lachmöwe. Geologisch besteht das Gebiet aus holozänen Auenlehmen über pleistozänen Terrassensanden, und es liegt in der Naturraumkategorie "Oberrheinisches Tiefland" und "Nördliche Oberrheinniederung" bei einer Höhe von 84-87 m über NN.
SPA-Monitoringbericht "Mainmündung und Ginsheimer Altrhein", 2019
Das EU-Vogelschutzgebiet "Streuobst-Trockenwiesen bei Nauheim und Königstädten" wurde gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen. Es umfasst ein bedeutendes Brutgebiet für verschiedene Vogelarten, darunter Wiedehopf und Heidelerche. Das Gebiet erstreckt sich über 545 Hektar südlich von Rüsselsheim und liegt in der Oberrheinischen Tiefland-Naturräumlichen Haupteinheit.
SPA-Monitoringbericht "Streuobst-Trockenwiesen bei Nauheim und Königstädten", 2022
Das EU-VSG 6217-403 "Hessische Altneckarschlingen" erstreckt sich über viele, teilweise weit voneinander entfernte und linear angeordnete Teilgebiete von Astheim (Kreis Groß-Gerau) bis zur hessischen Landesgrenze südlich von Heppenheim. Die Gesamtgröße des Gebiets beträgt 2.803 Hektar. Das VSG weist eine Vielfalt von Vogelarten auf, darunter einige, die gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie als Brutvögel gelten. Hierzu zählen der Weißstorch, Blaukehlchen, Rohrweihe, Schwarzmilan, Tüpfelsumpfhuhn und potenziell der Wachtelkönig und die Zwergdommel. Ebenso ist das Gebiet eines der besten Brutgebiete für Lachmöwe, Teichrohrsänger, Großer Brachvogel, Pirol, Rohrammer, Schwarzkehlchen und potenziell für weitere Arten wie Bekassine, Beutelmeise, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Knäkente und Schilfrohrsänger. Als Rastgebiet für Gastvögel gemäß Anhang I der Richtlinie zeichnet sich das Gebiet besonders für Kranich, Schwarzstorch, Silberreiher und Weißstorch aus. Es zählt zudem zu den wichtigsten Gebieten für Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Dunkler Wasserläufer, Graugans, Graureiher, Großer Brachvogel, Kiebitz, Knäkente, Löffelente, Reiherente, Spießente und Tafelente in Hessen. Das Vogelschutzgebiet gehört zu verschiedenen naturräumlichen Haupteinheiten, darunter das Oberrheinische Tiefland, die Nördliche Oberrheinniederung, die Hessische Rheinebene und die Untermainebene. Die Höhe über NN liegt zwischen 84 und 86 m, und die Geologie des Gebiets ist durch den verlandenden Verlauf des spätpleistozänen (Alt)Neckars geprägt.
Das EU-VSG 6318-450 "Felswände des Vorderen Odenwaldes" umfasst zwei Teilgebiete mit Steinbrüchen in Fürth-Erlenbach und Heppenheim-Sonderbach. Der Uhu-Bestand ist stabil, während der Wanderfalke durch Habitatverlust und Brutaufgabe gefährdet ist. Im Teilgebiet Fürth-Erlenbach schreitet die Verfüllung der Brutwand voran. Im Teilgebiet Heppenheim-Sonderbach bedroht die geplante Erweiterung des Abbaubereichs den Brutplatz der Uhus. Seit der letzten Bewertung hat sich der Erhaltungszustand nicht verbessert. Maßnahmenvorschläge umfassen die Anpassung der Gebietsgrenzen und Schutzmaßnahmen gegen Beeinträchtigungen.
SPA-Monitoringbericht "Felswände des Vorderen Odenwaldes", 2017
Das EU-VSG 6417-450 "Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene" erstreckt sich im Landkreis Bergstraße und liegt als Waldgebiet zwischen den Städten Bürstadt, Lampertheim, Viernheim und Lorsch. Die Gesamtfläche beläuft sich auf 5.455 Hektar. Das Artinventar ist divers. Darunter sind Baumfalke, Baumpieper, Brachpieper, Dohle, Gartenrotschwanz, Graureiher, Grauspecht, Haubentaucher, Heidelerche, Hohltaube, Kleinspecht, Kormoran, Mittelspecht, Neuntöter, Pirol, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzspecht, Steinschmätzer, Waldlaubsänger, Wanderfalke, Wendehals, Wespenbussard, Wiedehopf, Ziegenmelker und Zwergtaucher. Das VSG liegt innerhalb des Naturraums Oberrheinischen Tiefland, mit einer Höhe über NN von 95-97 Metern und Dünenköpfen bis zu 110 Metern. Die Geologie ist durch Flugsande über pleistozänem Terrassenschotter geprägt.
SPA-Monitoringbericht "Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene", 2016
SPA-Monitoringbericht "Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene", 2022
EU-VSG 6420-450 "Südlicher Odenwald"
Das EU-VSG 6420-450 "Südlicher Odenwald" erstreckt sich über eine Fläche von 8.940 Hektar im Odenwaldkreis, umgeben von den Gemeinden Beerfelden, Erbach, Hesseneck, Michelstadt und Sensbachtal. Es handelt sich größtenteils um zusammenhängende bewaldete Flächen. Die Landschaft ist von einer typischen mitteleuropäischen Mittelgebirgslandschaft geprägt, mit niedrigeren Temperaturen und höheren Niederschlägen. Die mittlere Jahrestemperatur liegt zwischen 7 und 8 °C, während die mittlere Jahresniederschlagsmenge zwischen 550 und 650 mm beträgt.
In Bezug auf die Biotopkomplexe machen Mischwälder den größten Anteil aus, gefolgt von Nadel- und Laubwaldkomplexen sowie Acker- und Grünlandkomplexen. Das VSG beherbergt eine Vielzahl von Waldtypen, darunter bodensaure Buchenwälder sowie große Fichten- und Kiefernmischwälder mit bedeutenden Altbeständen. Randlagen des Gebiets umfassen Wiesen, Felswände und vereinzelte Steinbrüche.
SPA-Monitoringbericht EU-VSG 6420-450 "Südlicher Odenwald", 2018
Regierungspräsidium Kassel
Das EU-VSG 4620-401 "Vorsperre Twistetalsperre" mit einer Fläche von 28 Hektar befindet sich im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg in der Gemeinde Bad Arolsen. Umgeben von intensiv bewirtschaftetem Grünland und Ackerflächen, spielt es eine überregionale Rolle als Brut- und Rastgebiet für die Krickente und andere Wasservogel- und Limikolenarten. Das EU-Vogelschutzgebiet ist ein störungsarmes Stillgewässer mit geeigneten Brut- und Nahrungshabitaten. Das Gewässer verfügt über Flachwasserzonen, Schlammbänke und Röhrichtbestände im südlichen Abschnitt sowie tiefere Wasserzonen im Norden. Terrestrische Gebietsanteile umfassen Ufergehölze, Weichholzauenwald, Feuchtbrachen und Feuchtgrünland. Naturräumlich ist das Gebiet dem Westhessischen Berg- und Senkenland zugeordnet, speziell der Waldecker Tafel mit einer mittleren Höhe von 223 Metern über NN. Die Vogelschutzgebietsmeldung betont die überregionale Bedeutung des Gebiets für seltene Wasservogelarten und seine Gefährdungen durch intensive Landwirtschaft, Änderungen im Wasserregime und Verlandung. Vorläufige Entwicklungsziele umfassen die Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen, teilweise Wiedervernässung von Bachläufen und die Schaffung von Kleingewässern.
Das EU-VSG 4722-401 "Fuldaaue um Kassel" erstreckt sich im Bezirk Kassel, umfasst den Landkreis Kassel sowie die Gemeinden Baunatal, Edermünde, Fuldabrück, Guxhagen, Niestetal und Kassel. Es liegt in der offenen Talaue der Fulda im Kasseler Becken, wobei der Mittelabschnitt urban geprägt ist, jedoch durch großflächige Kiesteiche mit Weidenauwaldarealen abwechslungsreich und naturnah strukturiert ist. Das Gebiet ist ansonsten von Intensivwiesen und Ackerflächen umgeben. Mit einer Größe von rd 830 Hektar erstreckt sich das VSG über verschiedene Naturräume, darunter das Westhessische Bergland und die Westhessische Senke. Die Biotopstruktur setzt sich aus Binnengewässern, Ackerland, intensivem Grünland, Laubwald, anthropogen stark überformten Biotopen und Mischwald zusammen. In Bezug auf Vogelarten sind gemäß der GDE bestimmte Arten besonders relevant. Dazu gehören Brutvögel wie der Eisvogel, Neuntöter, Beutelmeise, Flussregenpfeifer, Graugans, Haubentaucher, Kiebitz, Reiherente, Rohrammer, Wasserralle, Wiesenpieper und Zwergtaucher, die gemäß dem Anhang I der VSRL gelistet sind. Rastvögel, die ebenfalls gemäß der VSRL relevant sind, umfassen Eisvogel, Fischadler, Trauerseeschwalbe und Zwergsäger. Weitere Arten nach Artikel 4 (2) der VSRL sind Bekassine, Bergente, Gänsesäger, Graureiher, Knäkente, Kolbenente, Kormoran, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Rothalstaucher, Schnatterente, Tafelente, Wiesenpieper und Zwergtaucher.
Das EU-VSG 4722-402 "Hirzstein bei Kassel" befindet sich im Naturpark Habichtswald westlich von Kassel, nördlich der Ortschaft Elgershausen. Mit einer Größe von 27 Hektar erstreckt sich das Gebiet im Westhessischen Bergland und liegt auf einer Höhe von 370 bis 502 Metern über NN. Die Geologie des Gebiets besteht hauptsächlich aus Eruptivgestein, darunter Basalte und Tuffgestein. Die Biotopstruktur des VSG setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, darunter Buchenwald, andere Edellaubwälder, Felsfluren, Block- und Schutthalden, Therophytenfluren sowie ausdauernde Ruderalfluren warm-trockener Standorte. Hinsichtlich der Vogelarten im Gebiet sind bestimmte Arten gemäß der GDE maßgeblich. Dazu gehören Brutvögel wie der Uhu, Wanderfalke, Wespenbussard und Rotmilan, die gemäß dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSRL) gelistet sind.
Das EU-VSG 4725-401 "Meißner" erstreckt sich von Trubenhausen bzw. Dudenrode im Norden bis Küchen/Rodebach im Süden, von Velmeden-Laudenbach im Westen bis Frankenhain-Germerode im Osten und umfasst eine Fläche von 3.721 Hektar. Das Vogelschutzgebiet beherbergt verschiedene Brutvogelarten, darunter Raufußkauz, Uhu, Schwarzstorch, Mittelspecht, Schwarzspecht, Wanderfalke, Sperlingskauz, Neuntöter, Rotmilan, Wespenbussard, Grauspecht, Hohltaube, Raubwürger, Waldschnepfe, Baumpieper, Kolkrabe, Waldlaubsänger und weitere. Der Naturraum des Gebiets gehört zum Osthessischen Bergland, Vogelsberg und Rhön mit einer Höhe von 300 bis 754 Metern über NN. Die Geologie umfasst verschiedene Schichten, darunter Zechstein (Dolomit, Gips), Trias (Buntsandstein, Muschelkalk, Keuper), Tertiär/Miozän (Tone, Sande, Braunkohle, Basalt) und Quartär/Pleistozän (Dilluvium, Alluvium, Solifluktionsschutt).
Das EU-VSG 4726-401 "Felsklippen im Werra-Meißner-Kreis" umfasst insgesamt 483 Hektar. Es besteht aus drei Teilflächen mit Felsklippen und Steilhängen im Wald, die sich nördlich, östlich und südlich von Eschwege erstrecken. Die Höhenlage variiert von etwa 230 bis 569 Metern über dem Meeresspiegel. Die Geologie des Gebiets umfasst Unterer bis Oberer Muschelkalk, Oberer Buntsandstein, Unterer Keuper und Löss. Die Biotopkomplexe sind vielfältig und umfassen verschiedene Arten von Laubwäldern, Mischwäldern, Nadelwäldern, Gehölzreichen Kulturlandschaften und Sukzessionsflächen. Das Vogelschutzgebiet ist insbesondere für den Uhu und den Wanderfalken von Bedeutung, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU aufgeführt sind.
SPA-Monitoringbericht "Felsklippen im Werra-Meißner-Kreis", 2022
Das EU-VSG 4819-303 "Ederseeufer bei Herzhausen" im Landkreis Waldeck-Frankenberg, erstreckt sich über eine Fläche von 29 Hektar und befindet sich an der Bucht am Westrand des Edersees, südlich von Herzhausen. Die maßgeblichen Arten im Gebiet umfassen zwei Brutvogelarten (Haubentaucher und Kormoran) sowie 17 Rastvogelarten. Zu den Gastvögeln gehören unter anderem Bruchwasserläufer, Fischadler, Singschwan und Trauerseeschwalbe. Zusätzlich sind weitere Arten nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, darunter Bekassine, Gänsesäger, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Grünschenkel, Kormoran, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente und Tafelente. Das Vogelschutzgebiet gehört zum Naturraum Westhessisches Berg- und Senkenland und liegt auf einer Höhe von 240 Metern über dem Meeresspiegel. Die geologische Beschaffenheit des Gebiets besteht aus Grauwacken (Karbon).
Das EU-VSG 4820-401 "Stausee von Affoldern" im Landkreis Waldeck-Frankenberg, erstreckt sich über eine Fläche von 147 Hektar und liegt westlich von Affoldern in der Nähe des Edersees. Die maßgeblichen Arten im Gebiet umfassen fünf Brutvogelarten (Eisvogel, Gänsesäger, Haubentaucher, Kormoran und Reiherente) sowie 15 Rastvogelarten. Zu den Gastvögeln gehören unter anderem Fischadler, Flussuferläufer, Graureiher, Knäkente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Schellente, Schnatterente, Tafelente und Zwergtaucher. Das Vogelschutzgebiet gehört zum Naturraum Westhessisches Berg- und Senkenland.
Das EU-VSG 4822-402 "Ederaue" erstreckt sich über die Landkreise Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder und umfasst Gemeinden wie Allendorf (Eder), Bad Wildungen, Battenberg (Eder), Burgwald, Edertal, Felsberg, Frankenberg (Eder), Fritzlar, Hatzfeld (Eder), Vöhl und Wabern. Mit einer Größe von 3.095 Hektar beherbergt das VSG sowohl maßgebliche Brutvogelarten als auch Rastvogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Zu den bedeutenden Brutvögeln gehören Weißstorch, Uhu, Schwarzmilan, Rohrweihe, Eisvogel und Blaukehlchen. Unter den maßgeblichen Rastvögeln sind Zwergsäger, Singschwan, Zwergschwan, Fischadler und Seeadler vertreten. Weiterhin sind nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie neun Brutvogelarten und 17 Rastvogelarten von Bedeutung. Dies umfasst unter anderem Flussregenpfeifer, Schlagschwirl, Drosselrohrsänger, Braunkehlchen, Beutelmeise, Zwergtaucher, Haubentaucher, Reiherente, Kiebitz, Kormoran, Graureiher, Krickente, Pfeifente, Löffelente, Schellente, Tafelente, Schnatterente, Gänsesäger, Flussuferläufer, Grünschenkel, Waldwasserläufer und Uferschwalbe. Das Vogelschutzgebiet ist im Naturraum Süderbergland und Westhessisches Berg- und Senkenland angesiedelt und erstreckt sich in Höhenlagen von 150 bis 380 Metern über NN. Die Geologie des Gebiets umfasst alluviale Sedimente wie Kiese, Sande und Lehme.
Das EU-VSG 4919-401 "Altes Feld bei Dainrode" erstreckt sich über 439 Hektar im Landkreis Waldeck-Frankenberg in den Gemeinden Frankenau und Frankenberg. Gelegen zwischen den Dörfern Geismar, Hauben, Ellershausen, Louisendorf, Allendorf und Dainrode, liegt diese Hochfläche auf einer Höhe zwischen 340 und 400 Metern über dem Meeresspiegel. Das Gebiet zeichnet sich hauptsächlich durch Ackerbau und Grünlandnutzung aus, wobei tonhaltige Böden im Frühjahr Wasser ansammeln, was für Rastvogelarten wie den Kiebitz günstige Bedingungen schafft. Die Charakteristik des Gebiets ist eine offene, weitgehend kahle Hochfläche mit Ackerbau und Grünlandnutzung. Das VSG ist ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten des Offenlandes, insbesondere für Goldregenpfeifer und Kiebitz. Die Hauptgefahren für diese Arten sind der Grünlandumbruch und die Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Potentielle Gefährdungen durch Aufforstungen, Windkraftanlagen und bauliche Erschließungen werden ebenfalls genannt. Die vorläufigen Entwicklungsziele betonen die Offenhaltung der Rastflächen, die Fortsetzung der bisherigen Landwirtschaftsform in Teilbereichen sowie die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für durchziehende und überwinternde Vogelarten.
Das EU-VSG 4920-401 "Kellerwald" erstreckt sich über eine Fläche von 26.846 Hektar und befindet sich in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder.
Verschiedene Vogelarten, darunter der Baumfalke, Eisvogel, Rotmilan, Uhu, Wespenbussard und Wanderfalke, sind im Gebiet vertreten. Die Naturräume umfassen das Westhessische Bergland (Ssymank) und den Kellerwald (Klausing), mit Höhen zwischen etwa 200 und 626 Metern über NN. Die Geologie des Gebiets besteht aus Tonschiefer und Grauwacke.
Das EU-VSG 4921-301 "Borkener See" in Form eines künstlich geschaffenen Gewässers, ein Braunkohletagebau südwestlich der Stadt Borken, wird im Westen durch die Ortschaft Trockenerfurth und im Süden durch Nassenerfurth begrenzt. Mit einer Größe von 329,2 Hektar beheimatet das Gebiet eine Vielzahl von Vogelarten. Zu den maßgeblichen Arten nach Anhang I und Artikel 4.2 der Vogelschutzrichtlinie sowie weiteren wertgebenden Arten nach Artikel 3 der Richtlinie gehören beispielsweise der Eisvogel, Flussuferläufer, Graugans, Kormoran, Schellente, Trauerseeschwalbe, Singschwan, Rohrammer, Kranich, Zwergsäger, Gänsesäger, Blaukehlchen, Fischadler und viele weitere. Das Vogelschutzgebiet liegt in den Naturräumen Westhessische Senke und Westhessisches Bergland, in Höhenlagen von 190 bis 223 Metern über NN. Die Geologie des Gebiets ist heterogen und umfasst Basalt, tertiäre Tone, Sande und Löß.
DasEU-VSG 4926-402 "Rendaer Höhe" im Landkreis Werra-Meißner erstreckt sich über 1.397 Hektar und liegt zwischen den Gemeinden Renda und Altefeld im Norden und Röhrda, Netra sowie Lüderbach im Süden. Geographisch reicht es von der Siedlung Grandenborn im Westen bis zur Landesgrenze zu Thüringen im Osten. Die Landschaft, hauptsächlich von Ackerbau und Grünlandnutzung geprägt, liegt in einer Höhe zwischen 360 und 440 Metern über NN im Naturraum Thüringer Becken.
Unter den verschiedenen Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie finden sich unter anderem Kornweihen, Wachtelkönige, Schwarzspechte, Merlin-Falken, Wanderfalken, Kraniche, Neuntöter, Schwarzmilane, Rotmilane, Wespenbussarde und Grauspechte.
Die Vielfalt an Brutpaaren und Exemplaren reicht von bedrohten Arten wie dem Großen Brachvogel bis zu häufigeren wie dem Gartenrotschwanz. Die Erhebung zeigt die Bedeutung des Gebiets als Rast- und Überwinterungsgebiet für verschiedene Vogelarten. Die Schutzwürdigkeit resultiert aus der Offenhaltung der Landschaft und dem Erhalt geeigneter Lebensbedingungen für durchziehende und überwinternde Vögel. Potenzielle Gefährdungen liegen in Grünlandumbruch, Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen, Aufforstungen und Windkraftanlagen. Als vorläufige Entwicklungsziele werden die Offenhaltung der Rastflächen und die Fortsetzung traditioneller Landwirtschaft genannt.
Das EU-VSG 5021-401 "Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula" erstreckt sich über den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und umfasst die Gemeinden Niederaula, Bad Hersfeld, Ludwigsau, Beba und Rotenburg a.d. Fulda, auf einer Fläche von 1713,2 ha.
Im Fokus stehen relevante Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSRL), darunter der Eisvogel als maßgebliche Brutvogelart und sechs maßgebliche Rastvogelarten wie Weißstorch, Schwarzmilan, Rotmilan, Rohrweihe, Fischadler und Bruchwasserläufer.
Zusätzlich werden Vogelarten nach Artikel 4 (2) der VSRL betrachtet, darunter vier maßgebliche Brut- und Rastvogelarten, darunter Haubentaucher, Flussuferläufer, Bekassine und Wiesenpieper, sowie 17 maßgebliche Rastvogelarten wie Zwergtaucher, Kormoran, verschiedene Entenarten, Gänsesäger, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Waldwasserläufer, Uferschwalbe, Braunkehlchen und Steinschmätzer.
Das Vogelschutzgebiet liegt im Naturraum Fulda-Haune-Tafelland und Fulda-Werra-Bergland, mit einer Höhe über NN von 185-215 m. Die Geologie umfasst Aue mit Auenlehmen und Hanglagen mit Mittlerem und Unterem Buntsandstein.
SPA-Monitoringbericht "Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula", 2016
Das EU-VSG 5022-401 "Knüll" umfasst eine Fläche von 26.878 ha und erstreckt sich über die Landkreise Schwalm-Eder-Kreis, Kreis Hersfeld-Rotenburg und Vogelsbergkreis. Das Großflächige Wald-Offenland-Mosaik zwischen Homberg und Alsfeld wird im Westen durch den Raum Frielendorf und im Osten durch die Autobahnen BAB 5 und BAB 7 begrenzt.
Unter den erfassten Vogelarten nach Anhang I und Artikel 4.2 der Vogelschutzrichtlinie finden sich Baumfalke, Baumpieper, Braunkehlchen, Dohle, Eisvogel, Grauspecht, Heidelerche, Hohltaube, Mittelspecht, Neuntöter, Raubwürger, Raufußkauz, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sperlingskauz, Uhu, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, Wanderfalke, Wendehals, Wespenbussard und Wiesenpieper.
Das Gebiet ist Teil der Naturräume Fulda-Haune-Tafelland, Knüll und Homberger Bergland, dem Osthessisches Bergland, Vogelsberg und Rhön.
Das EU-VSG 5026-402 "Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra" besteht aus vier Teilflächen, die Feuchtgebiete, offene Wasserflächen, Röhrichte, Großseggenriede, Weidengebüsche, Nassbrachen, Grünland und naturnahe Auenwiesenlandschaften umfassen. Ein Teilgebiet weist kleinflächige Salzwiesen auf, während ein Wäldchen mit Pappeln und Auwaldcharakter bedeutend für verschiedene Vogelarten wie den Rotmilan, Spechte, Schlagschwirl und Pirol ist.
Die Auswahl des Gebiets als Vogelschutzgebiet beruht auf seiner überregionalen Bedeutung als Brutgebiet für Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie, darunter Weißstorch, Schlagschwirl, Blaukehlchen, sowie für den Rast- und Überwinterungsort von Kranichen, Limikolen und Wasservögeln von hessenweiter Relevanz. Die Entwicklungsziele konzentrieren sich auf die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für Vogelarten des Anhangs I und Artikel 4(2) der Vogelschutz-Richtlinie.
SPA-Monitoringbericht "Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra", 2016
Das EU-VSG 5121-401 "Schwalmniederung bei Schwalmstadt" liegt im südlichen Schwalm-Eder-Kreis im Regierungsbezirk Kassel. Es erstreckt sich über die Schwalmaue zwischen Salmshausen und Allendorf/L., die Antreffaue zwischen Gungelshausen und Loshausen, die Grenffaue südöstlich von Loshausen sowie die Ackerlandschaften von Ziegenhain bis Wasenberg und Willingshausen. Die Gesamtfläche beträgt 2.716 Hektar.
Das Gebiet gehört zur Naturräumlichen Einheit "Westhessische Senke" und zur Haupteinheit "Westhessisches Bergland." Es zeichnet sich durch offene, waldferne Wiesen- und Ackerlandschaften aus, die durch Sande, Lehme, Kiese, und Löss über Buntsandstein geprägt sind. Die Auen im mittleren Schwalmbecken sind durch geringes Gefälle charakterisiert.
Die Nutzung des Gebiets umfasst intensiv genutztes Grünland, extensiv genutzte Feuchtgrünlandflächen, kleine Rieder, Röhrichte, sowie Feld- und Ufergehölze. Die Ackerlandschaften im Südwesten sind intensiv bewirtschaftet und weisen ein deutliches Relief auf. Die höchsten Erhebungen sind der "Bienenberg" nördlich von Wasenberg und der "Wieraer Berg" nordwestlich von Wasenberg.
Das EU-Vogelschutzgebiet ist von großer Bedeutung für den Weißstorch und weitere Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie. Es dient als wichtiges Rast-, Überwinterungs- und Vermehrungsgebiet für Zugvogelarten. Die Gefährdungen umfassen die weitere Intensivierung der Grünlandnutzung, Trockenlegung, Grünlandumbruch, Störungen durch Freizeitbetrieb, freilaufende Hunde, potentielle Starkstromleitungen und weitere bauliche Erschließungen in der Nachbarschaft. Insgesamt sind 35 Vogelarten im Gebiet signifikant vertreten, darunter 7 Brut- und 9 Rastvogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie.
SPA-Monitoringbericht "Schwalmniederung bei Schwalmstadt", 2014
Das EU-VSG 5424-401 "Hessische Rhön" erstreckt sich im Landkreis Fulda und liegt im Osten des Landkreises. Die Grenzen erstrecken sich von Eiterfeld im Norden bis zum "Haderwald" im Truppenübungsplatz Wildflecken im Süden. Die östliche Begrenzung verläuft entlang der Landesgrenze zu Thüringen und Bayern, während im Westen das Gebiet etwa bis an die Linie Hünfeld, Hofbieber, Poppenhausen und Dalherda reicht. Die Gesamtfläche beläuft sich auf rd. 36.000 Hektar.
Im Rahmen des Monitorings wurden verschiedene Vogelarten erfasst, darunter Arten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie wie Raufußkauz, Eisvogel, Uhu, Schwarzstorch, Wachtelkönig, Schwarzspecht, Wanderfalke, Sperlingskauz, Neuntöter, Heidelerche, Rotmilan, Wespenbussard, Grauspecht, Birkhuhn und weitere. Zusätzlich wurden Arten gemäß Artikel 4 (2) der Richtlinie, wie Flussuferläufer, Krickente, Wiesenpieper, Baumfalke, Kornweihe, Wachtel, Grauammer, Baumpieper, Waldlaubsänger und viele andere erfasst. Der Naturraum des Gebiets entspricht dem Osthessischen Bergland, Vogelsberg und Rhön, mit einer Höhe über NN von etwa 280 bis 950 Metern. Die Geologie ist vielfältig und umfasst Trias, Tertiär und Quartär mit verschiedenen Gesteinsformationen wie Buntsandstein, Muschelkalk, Basalt, Löss und Torfe.