Monitoring und Berichtspflicht
Rot, Gelb, Grün - was bedeutet die Ampel im Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie?
Mit der Ausweisung der FFH-Gebiete ist auch die Verpflichtung verbunden, die für einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen (LRT) und Arten erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen langfristig zu gewährleisten. Nach Art. 17 der FFH-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten alle 6 Jahre über die getroffenen Erhaltungsmaßnahmen, die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf den Erhaltungszustand und die Überwachung des Erhaltungszustandes berichten (auch Art. 11). Damit einher geht ein allgemeines Monitoring des Erhaltungszustandes aller Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse.
Der vierte Nationale Bericht der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Berichtszeitraum 2013 - 2018. Alle Bundesländer haben dazu einen Beitrag geleistet, jeweils bezogen auf ihren Anteil an der jeweiligen biogeographischen Region und auf der Grundlage des aktuell vorhandenen Wissens. Die von den Ländern gelieferten Daten wurden vom Bundesamt für Naturschutz in einem Berichts-Entwurf zusammengestellt und für die kontinentale biogeographische Region auf einer nationalen Bewertungskonferenz im März 2019 mit allen Beteiligten abgestimmt. Der Gesamtbericht für Deutschland wurde im August 2019 an die Europäische Kommission übermittelt.
Rahmenbedingungen und Grundlagen des Berichts sind im sogenannten Doc Hab 17-05-02 der Europäischen Kommission vom 10.04.2017 festgelegt. Einer der Kernpunkte des Dokuments ist, dass über alle Lebensräume des Anhanges I der FFH-Richtline und alle Arten der Anhänge II, IV und V innerhalb und außerhalb der FFH-Gebiete zu berichten ist.
Die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes erfolgt anhand von 4 Parametern:
- Aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet: Beurteilung des Trends und im Vergleich zum günstigen Verbreitungsgebiet
- Aktuelle Population der Arten bzw. Lebensraumtyp-Fläche: Beurteilung des Trends und im Vergleich zur günstigen Population bzw. günstigen Fläche
- Bewertung der geeigneten Habitatfläche für die Art bzw. der spezifischen Strukturen und Funktionen des Lebensraumtyps
- Zukünftige Aussichten
Auf der Grundlage der Grunddatenerhebungen, der landesweiten Artgutachten, der Hessischen Biotopkartierung (HB), der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK), der Forsteinrichtungsdaten, des Bundes-Stichprobenmonitorings, des Monitorings der Agrarumweltmaßnahmen, der Untersuchungen zum High-Nature-Value-Farmland-Indikator und des Höhlenkatasters (Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Hessen e.V.) hat die Abteilung Naturschutz des HLNUG diese Bewertung für 45 LRT des Anhanges I sowie 96 Arten und 3 Artengruppen der Anhänge II, IV und V vorgenommen und nachvollziehbar dokumentiert. Als zusammenfassendes Ergebnis ergibt sich für den Erhaltungszustand eine von der EU-Kommission vorgegebene Ampelbewertung mit den Stufen "günstig" (grün), "ungünstig - unzureichend" (gelb) und "ungünstig - schlecht" (rot). Wenn kein ausreichendes Wissen vorhanden ist, wird "unbekannt" angegeben.
Ergebnis der Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen (LRT) im hessischen Beitrag zum Nationalen Bericht 2019 gemäß FFH-Richtlinie
Was bedeutet das Ampelergebnis nun in der hessischen Praxis?
Rechtlich relevant ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen Region. Unter https://www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht.html sind die Ergebnisse für den deutschen Anteil an der kontinentalen Region hier verfügbar. Die gesamten europaweiten Ergebnisse 2019 werden nach Abgabe der Nationalen Berichte von der Kommission erstellt und sollen zur Bewertung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020-Ziele bis August 2020 vorliegen.
Die Diskussion, welches Bundesland besondere Verantwortung für die Verbesserung des Erhaltungszustandes eines LRT oder einer Art in der jeweiligen biogeographischen Region hat, hat begonnen. Gleichwohl sind die hessischen Ergebnisse bereits seit der ersten Bewertung des Erhaltungszustandes 2007 bei der Konzeption der landesweiten Artenhilfskonzepte und auch im Rahmen der Maßnahmenplanung berücksichtigt worden.
Unter aktiver hessischer Beteiligung ist die Konzeption des Monitorings als Grundlage für die Berichte ab 2013 auf Bundesebene erfolgt. Das Stichprobenmonitoring für häufige Lebensraumtypen und Arten sowie der Totalzensus für seltene Arten und Lebensraumtypen wurden durch die LANA beschlossen. In der Berichtsperiode 2007-2012 fanden die Auswahl der langfristig zu monitorenden Untersuchungsflächen sowie eine Dokumentation des Ausgangszustandes statt. In der Berichtsperiode 2013-2018 wurden anhand von Wiederholungsuntersuchungen Veränderungen dokumentiert und analysiert. Damit und durch die Erfassung, Bewertung und Bereitstellung von Daten zu Gesamtbeständen und landesweiter Verbreitung von Lebensraumtypen und Arten wird die Berichtspflicht nach Art. 17 auch weiterhin eine zentrale Aufgabe der Abteilung Naturschutz des HLNUG bleiben.