Öko-Regelung 5
Artenreichtum im Grünland wird belohnt!
Aktualisiert! Kompaktwissen zur Bestimmung von Kennarten der Öko-Regelung 5
Landwirtschaftsbetriebe, die bunte Blumenwiesen erhalten, leisten einen wertvollen Beitrag für die Biodiversität und zur Gesunderhaltung unserer Umwelt. Dieser Einsatz wird seit letztem Jahr durch die Öko-Regelung 5 belohnt.
Die Honorierung erfolgt ergebnisorientiert: Betriebe bekommen eine Förderprämie für diejenigen Flächen ausgezahlt, auf denen sie mindestens vier repräsentative Arten des Extensivgrünlands nachweisen können.
Für diese sogenannten „Kennarten“ liegt nun die überarbeitete und aktualisierte 2. Auflage des bildreichen Kompaktwissens vor, welches Landwirtinnen und Landwirte bei der Fördermittelbeantragung unterstützt. Es dient nicht nur als Bestimmungshilfe, sondern erläutert auch die Abgrenzung zu ähnlich aussehenden Pflanzen, welche die Förderkriterien nicht erfüllen. Zusätzlich finden sich Hinweise zur korrekten Erfassung und Dokumentation gemäß den aktuellen Fördervoraussetzungen.
Das Kompaktwissen mit dem Titel „Kennart? Erkenn ich! – Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“ wurde in Kooperation des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ der Universität Kassel erarbeitet.
Die digitale Version der neuen 2. Fassung kann bereits ab sofort im Downloadbereich rechts heruntergeladen werden. Kostenlose Druckexemplare der neuen 2. Fassung sind voraussichtlich ab der Kalenderwoche 18 bei den zuständigen Bewilligungsstellen der Landkreise, den Landschaftspflegeverbänden und bei den regionalen Dienststellen des LLH erhältlich. Von Vorbestellungen oder Reservierungen bitten wir abzusehen.