Fragen und Antworten
Vogelfütterung und Nistkästen
Nur bei wirklich kaltem Wetter sollte Futter angeboten werden. Bei strengem Frost mit Nachttemperaturen unter -5°C, geschlossener Schneedecke, Eis oder Raureif. Im Spätherbst und im frühen Winter finden Vögel ihre Nahrung in Form von Samen aller Art, Beeren und Insekten, die als Puppen, Larven oder Eier überwintern. Damit tragen sie zum natürlichen Gleichgewicht der Arten bei. Bei der Auswahl von Futterhäuschen oder Futtergeräten ist v.a. auf Hygiene zu achten. Das Futter soll trocken bleiben, da es sonst verdirbt. Futterhäuser oder Futtersilos müssen deshalb so gebaut und angebracht sein, dass ihr Futter nicht von Schnee oder Regen durchnässt werden kann.
Ebenso sind Vogelhäuschen vorzuziehen, wo die Vögel nicht in das dargebotene Futter koten können. Der Handel bietet Körner-Fett-Gemische wie Meisenringe, -glocken und -knödel an, die einfach an Baumästen im Garten oder am Fenster aufgehängt werden können. Sie haben gegenüber Futterhäuschen den Vorteil, dass keine Nahrungsreste entstehen. Das Fett schützt zudem die Körner oder Flocken der Mischung vor Nässe. Für Bodenvögel wird eine Mischung in flache Schalen oder Blumentopfuntersetzer gestrichen und an wettergeschützten Futterplätzen aufgestellt. Wasser darf den Vögeln im Winter nicht gereicht werden. Die Gefahr, dass ihr Gefieder durchnässt wird, ist viel größer als der Durst, den Vögel leicht durch Raureif, Schnee oder Tau stillen.
Biologisch betrachtet, macht das Füttern der Vögel im Winter wenig Sinn. Alle bei uns überwinternden Vogelarten sind an die kalte Jahreszeit angepasst. Das Füttern an bestimmten Orten hat zudem ein unnatürlich gehäuftes Auftreten von Vögeln auf engem Raum zur Folge. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass ansteckende Krankheiten leichter übertragen werden. Im übrigen ist längst bewiesen, dass die Winterfütterung auf das Überleben und die Häufigkeit von Vogelarten praktisch keinen Einfluss hat. Auch eine ausgewogene Futtermischung kann das tierische Eiweiß in Form von überwinternden Insekten(larven) nicht ersetzen, das Vögel für ihr Wohlbefinden und das erfolgreiche Brutgeschäft im folgenden Frühjahr benötigen.
Daher bedeutet Winterfütterung weder eine echte Überlebenshilfe, noch auf den ersten Blick besondere Naturschutzleistung. Wenn wir bei der Winterfütterung aber unsere Freude an den Gefiederten oder die Möglichkeit eines Zugangs zur Natur für alte Menschen und Kinder im Auge haben, macht das maßvolle Füttern dennoch einen Sinn.
Obwohl sehr beliebt bei Jung und Alt, ist das Füttern von halbzahmen Wasservögeln an Park- und Stadtgewässern besonders problematisch. Überfütterte und falsch ernährte Tiere werden leicht krank. Und in unseren dicht bevölkerten Teichen breiten sich Krankheiten schnell aus. Wie wir zum Leben Sauerstoff in der Atemluft benötigen, brauchen Fische und andere Wassertiere im See den Sauerstoff, der zudem mit Erwärmung des Gewässers darin immer weniger gespeichert wird. Dazu kommt ein weiteres Problem vieler Seen und Teiche in der Stadt: zu viele Nährstoffe im Wasser - und damit noch weniger "Luft" zum Atmen. Diese Nährstoffe werden als Futter für Enten und Fische - meist Brotreste - ins Wasser geworfen. Vieles davon wird gefressen - aber ein großer Teil bleibt übrig. Es wird von Bakterien im Wasser abgebaut, die dabei wieder den ohnehin knappen Sauerstoff verbrauchen. Algen entwickeln sich üppig in solchen "überdüngten" Gewässern, auch sie werden später abgebaut - wieder unter Sauerstoffverbrauch.
Zuerst wird es dann für Fische und andere Wassertiere gefährlich: Sie ersticken, wenn der See "umkippt". Im schlimmsten Fall, wenn der Sauerstoff verbraucht ist und immer noch zuviel Futter vorhanden ist, beginnt es im Schlamm und im Wasser zu faulen. Dabei können sich Gifte bilden, an denen sogar Wasservögel sterben. Zum Beispiel an "Botulismus". Auch um das Risiko der Ausbreitung der Vogelgrippe zu minimieren, sollte grundsätzlich auf das Füttern von Wasservögeln verzichtet werden. Die Freude am Beobachten der oft bunten Wasservogelschar bleibt uns dagegen unbenommen!
Wie kann man Wasser anbieten?
Während anhaltender großer Hitze und Trockenheit trocknen natürliche Wasserquellen wie Pfützen und Gräben oft aus. Um Vögeln, aber auch anderen Tieren wie kleinen Säugetieren und Insekten in dieser Zeit zu helfen, kann man Vogeltränken mit frischem Wasser aufstellen. Vogelbäder und -tränken sind im Fach- und Gartenhandel erhältlich, jedoch sind eine flache Schüssel, ein Blumentopf-Untersetzer oder ein Suppenteller völlig ausreichend. Die Vogeltränke sollte am Rand flach und generell nicht zu tief sein, damit sich Vögel und andere Tiere dem Wasser nähern können. Wenn Unsicherheit besteht, kann man in die Tränke auch einen Stein oder Ast legen, um den Zugang zum Wasser zu erleichtern. Zudem ist es wichtig, dass der Untergrund der Tränke rau ist, damit die Tiere Halt haben und nicht abrutschen.
Beim Aufstellen der Tränke ist es wichtig, dass sie an einem sicheren Ort platziert wird. Dieser sollte für Vögel gut einsehbar sein und nicht direkt neben Büschen liegen, damit sich Katzen und andere Räuber nicht unbemerkt anschleichen können. Nahegelegene Büsche und Bäume sind jedoch wichtig, damit die Vögel die Tränke sicher anfliegen und bei Bedrohung schnell Schutz suchen können.
Hat man eine geeignete Tränke und einen sicheren Ort gefunden, gibt es noch einen entscheidenden Punkt zu beachten: die Sauberkeit. Vor allem bei großer Hitze muss das Wasser unbedingt täglich gereinigt und gewechselt werden, da kleine Wasserstellen sonst zu einer Brutstätte von Krankheitserregern werden können. Jedes Jahr infizieren sich zahlreiche Vögel mit dem tödlichen Trichomonaden, einem Parasiten, der sich leicht in warmem Wasser ausbreiten kann. Besonders bekannt ist er durch das in den vergangenen Jahren immer wieder auftretende massenhafte Grünfinkensterben.
Zur Reinigung dürfen auf keinen Fall Chemikalien verwendet werden. Die Tränken sollten lediglich mit einer Bürste und kochendem Wasser gereinigt werden. Als Alternative können auch zwei Wasserschalen abwechselnd benutzt werden, wobei eine über 24 Stunden in der Sonne getrocknet werden muss, damit mögliche Parasiten absterben.
Ganze Generationen von Vogelschützern beschäftigten sich mit der Entwicklung von künstlichen Nisthilfen, die den speziellen Bedürfnissen der einzelnen Vogelarten gerecht werden sollten. Die ersten Nistkästen entstanden bereits Ende des 19. Jahrhunderts. Bekannt wurde vor allem die 1897 entwickelte "v. Berlep'sche Höhle", die man den Spechthöhlen nachempfunden hatte und die aus einem ausgehöhlten Holzstamm mit relativ kleinem Innenraum bestand. Der später entwickelte Kasten aus Holzbrettern hatte einen wesentlich größeren Innenraum und wurde von den meisten Höhlenbrütern vorgezogen. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die sehr witterungsbeständigen Holzbeton-Nisthöhlen entwickelt, die es heute in ganz unterschiedlichen Ausführungen auf dem Markt gibt. Aber auch selbstgebaute Nistkästen aus Holz erfreuen sich noch großer Beliebtheit. Dafür gibt es zahlreiche Bauanleitungen für jeden Geschmack und fast jede Situation. Niststeine, die ins Mauerwerk eingebaut werden, haben sich ebenfalls als Brutplätze für verschiedene höhlen- und halbhöhlenbrütende Vogelarten bewährt (Blaumeise bis Hausrotschwanz).
Ein Kasten sollte so konstruiert sein, dass die Vorderseite zur Kontrolle und Reinigung leicht geöffnet werden kann. Durch kleinere Fluglöcher lassen sich größere Konkurrenten fern halten. Kästen mit Fluglochdurchmesser von 26 mm können nur von kleineren Vögeln wie Blau-, Tannen- oder Sumpfmeisen besetzt werden. Kohlmeisen und Kleiber benötigen einen Fluglochdurchmesser von mindestens 32 mm, Stare einen von 45 mm. Es gibt Kästen mit großen Öffnungen oder mehreren Öffnungen für Halbhöhlen- und Nischenbrüter, Kästen mit seitlichem Einflugloch für Baumläufer und besonders große Kästen für Eulen und Hohltauben. Um sicher zu sein, dass das Nistgerät auch wirklich für die Jungenaufzucht geeignet ist, sollte man beim Kauf auf das Prüfzeichen achten, das durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft vergeben wird. Durch die Prüfung, bei der z.B. die Wärmeleitung und die Wasseraufnahmefähigkeit des Werkstoffs getest werden, sollen unbrauchbare Geräte vom Markt gehalten werden, etwa solche aus glattem Plastikmaterial ohne Poren.
Nisthilfen sollten nur dort angebracht werden, wo Vögel genügend natürliche Nahrung für ihren Nachwuchs finden und wo sie einigermaßen störungsfrei brüten können. Nistkästen können bei günstiger Umgebung durchaus in Siedlungsgebieten aufgehängt werden. Man sollte jedoch auch auf eine naturnahe Gestaltung des Hausumfeldes und des Gartens achten und auf Insektizide und andere Umweltgifte im Garten verzichten. Eigentlich können Nistgeräte zu jeder Jahreszeit angebracht werden. Da viele Vögel ihren späteren Brutplatz schon im Herbst oder Winter festlegen und einige Arten (z.B. Meisen) dann auch schon in den Höhlen nächtigen, ist es besonders Erfolg versprechend, Nistkästen im Herbst anzubringen. Auf Grundstücken, die nicht allgemein zugänglich sind, können die Nistkästen zwecks leichterem Kontrollieren und Reinigen in Augenhöhe aufgehängt werden.
An Bäumen werden Nistkästen entweder über einen Ast mit einem Bügel gehängt, oder mit einem Aluminiumnagel am Stamm befestigt. Das Flugloch eines Nistkastens sollte nicht zur Wetterseite weisen. Eine sorgfältige Ausrichtung nach Südosten ist nicht unbedingt nötig. Der Kasten sollte aber weder ganztägig im Schatten hängen, noch von der prallen Mittagssonne getroffen werden. Damit keine Niederschläge ins Innere gelangen können, muss der Kasten entweder gerade oder leicht nach vorn geneigt aufgehängt werden.
Jungvögel und Fundtiere
In der Brutzeit bringt man uns, den Tierschutzvereinen oder den Vogelpflegestationen junge Vögel, die angeblich aus dem Nest gefallen oder von den Eltern verlassen sein sollen. Tatsächlich vermittelt so ein hilflos erscheinender, scheinbar kläglich herumsitzender, gerade flügge gewordener Jungvogel leicht den Eindruck, dass er ohne unsere Hilfe verloren ist. Oft wird das Vögelchen mit nach Hause genommen und erst nach fehlgeschlagenen Fütterungsversuchen sachkundiger Rat gesucht. Tatsächlich ist in den meisten Fällen der am Boden sitzende Jungvogel gar nicht elternlos. Sein jämmerlich erscheinendes, oft länger anhaltendes Rufen ist nichts anderes als ein Bettellaut, der die akustische Verbindung zu dem in der Nähe nach Futter suchenden Altvogel herstellt. Der Altvogel wird sich dem Jungen aber nur dann nähern, wenn keine Gefahr für ihn besteht. Der in der Nähe des Jungvogels stehende Mensch stellt aus Altvogel-Sicht ein erhöhtes Risiko dar. Deshalb wird sich der Altvogel mit dem Futter im Schnabel solange versteckt aufhalten, bis wir uns entfernen. Schnell wird danach das nach Nahrung rufende Junge gefüttert und durch entsprechende Laute in ein nahes Versteck gelockt.
Sitzt der Jungvogel jedoch auf einer befahrenen Straße oder einem Radweg, dann sollte man ihn aufnehmen und in ein nahe gelegenes Gebüsch bringen, auf einen Ast, ein Garagendach oder eine Wiese setzen. Unser Anfassen schadet entgegen landläufiger Meinung überhaupt nicht. Die meisten Vogelarten haben gegenüber den Säugetieren einen ausgesprochen schlechten Geruchssinn, so dass ein Anfassen nicht zum Verstoßen führt. Ist man sich unsicher, ob Altvögel in der Nähe sind, sollte man den Jungvogel noch einige Zeit aus der Entfernung beobachten. In der Regel kehren Elternvögel innerhalb einer Stunde zu ihrem Jungen zurück. Für den Fall, dass die Altvögel aus irgend einem Grund nicht mehr füttern, sollte man bei uns um fachlichen Rat suchen und den Kleinen in einer behördlich genehmigten Vogelauffang- und Pflegestation abgeben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Wildvogelhilfe - Aufzucht Jungvögel
Immer wieder kommt es vor, dass sich Vögel verletzen und von besorgten Bürgern aufgenommen werden, die dann nicht wissen, was sie mit dem Tier tun sollen. Hier einige Tipps:
- Wenn ein Vogel gegen eine Scheibe geflogen ist und benommen am Boden sitzt, genügt es oftmals, ihn in einen kleinen dunklen Pappkarton zu setzen und abzuwarten. Schon nach einigen Stunden entscheidet es sich, ob der Vogel wieder gesund wird oder so stark geschädigt war, dass er stirbt. Hier kann in der Regel auch kein Tierarzt helfen. Wenn er die Nacht überlebt, ist er am nächsten Morgen meist so fit, dass er dann schon wieder frei gelassen werden kann.
- Wenn ein Vogel Opfer des Straßenverkehrs geworden ist, sind meist Brüche auszukurieren. Hier empfiehlt sich die Abgabe an eine staatlich anerkannte Auffang- oder Pflegestation, die meist von einem Tier- oder Naturschutzverband betrieben wird. Die Vogelschutzwarte hat - in Rücksprache mit den Oberen Naturschutzbehörden des Landes Hessen - ein Merkblatt erarbeitet, das - neben Hinweisen zur Beantragung und zum Betrieb von Auffang- und Pflegestationen und einer Muster-Bauanleitung - auch eine Übersicht über die derzeit anerkannten Stationen in Hessen beinhaltet
- Matte oder apathisch herumsitzende Vögel können entweder stark abgemagert sein (z. B. infolge Nahrungsmangel, Parasiten, Krankheiten) oder Vergiftungserscheinungen aufweisen. Auch diese Vögel müssen behandelt werden und gehören zum Tierarzt oder in eine anerkannte Auffang- oder Pflegestation. Diesen Tieren sollte man durchaus gutgemeinte, aber meist erfolglose eigene "Experimente" ersparen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Wildvogelhilfe - Altvögel richtig pflegen
Ganz gleich, ob Sie Brieftaubenzucht und Wettflüge für tierschutzgerecht halten oder nicht. Es kommt vor, dass erschöpfte Brieftauben auf Ihrem Balkon oder in Ihrem Garten notlanden. Diese Tauben sind als Brieftauben an ihren Ringen zu erkennen. Sie tragen einen geschlossenen Metallring, farbig kunststoffummantelt, z.B. grün, 527/DV87/79 (Nr. des Vereins, Nr. der Taube, Geburtsjahr). Am anderen Bein befindet sich bei Wettflügen ein zweiter schwarzer Kunststoffring (TIPES 353). Was ist zutun? Zunächst Wasser anbieten und ggf. auch füttern, z.B. mit Getreidekörnern oder käuflichem Taubenfutter. Oft reichen aber schon Wassergaben, dass sich das Tier schnell erholt. Dann kann die Taube wieder entlassen werden und zu ihrem Taubenschlag zurückfliegen.
Fliegt die Taube nicht ab, können Sie unter der Seite des Verbandes deutscher Brieftaubenzüchter e.V. (VDB) www.brieftaube.de Vertrauensleute oder Halter ermitteln. Falls Sie keinen Erfolg haben, können sich auch mit uns in Verbindung setzen und die Ringnummer durchgeben. Wir sorgen dafür, dass die Tauben zum jeweiligen Halter zurückvermittelt werden. Verletzte Brieftauben gehören zum Tierarzt und nicht in Wildvogel-Pflegestationen.
Hierbei ist zunächst zu klären, ob es sich um einen geschlossenen oder offenen Ring handelt. Geschlossene Ringe werden von Züchtern schon jungen Vögeln über den Fuß gestreift. Offene Ringe werden im Rahmen der wissenschaftlichen Vogelberingung verwendet und mittels einer Ringzange an den Beinen von Wildvögeln angebracht.
Bitte machen Sie zu Ihrem Fund folgende Angaben:
- Vollständige Aufschrift auf dem Ring
- Vogelart
- Fundort (Gemeinde - Ortsteil, Kreis, Bundesland)
- Funddatum
- Fundumstände (Ist der Vogel lebend, verletzt oder tot? Wie umgekommen? Nur Ring gefunden etc.)
Wenn sie den Ring einsenden wollen: Bitte flach drücken und mit Tesafilm auf festes Papier kleben. Lose eingesandte Ringe drücken sich meist durch den Umschlag und gehen leicht verloren.
Ansprechpartner für die wissenschaftliche Vogelberingung sind die deutschen Beringungszentralen
Für Norddeutschland (inkl. Hessen):
Institut für Vogelforschung
"Vogelwarte Helgoland"
An der Vogelwarte 21
D-26386 Wilhelmshaven
Tel.: +49 4421 9689 0
Fax: +49 4421 9689 55
Email: ring@ifv-vogelwarte.de
Homepage: http://www.ifv-vogelwarte.de/das-institut.html
Für Süddeutschland (inkl. Rheinland-Pfalz und Saarland):
Max-Planck-Institut für Ornithologie
Vogelwarte Radolfzell
Schlossallee 2
D-78315 Radolfzell-Möggingen
Tel.: +49 (0)7732 1501 - 0
Fax.:+49 (0)7732 1501 - 69
E-mail: fiedler@vowa.ornithol.mpg.de
Homepage: www.orn.mpg.de
Für Ostdeutschland:
"Beringungszentrale Hiddensee"
An der Mühle 4
17493 Greifswald
Tel.: (03834) 88766-13
Fax: (03843) 7779259
Email: beringungszentrale@lung.mv-regierung.de
Homepage: www.beringungszentrale-hiddensee.de
Auf dieser Seite www.euring.org können Sie sich Ringtypen anschauen und auch gleich entsprechende Meldungen im Rahmen eines "online-Formulars" abgeben. Auch Ringe ausländischer Beringungszentralen können über die o.g. Adressen gemeldet werden. Jeder Ringfundmelder erhält automatisch Auskunft über die Herkunft des von ihm gefundenen Rings (Vogelart, Datum und Ort der Beringung, zurückgelegte Entfernung, Alter des Vogels). Sie können sich auch gerne an unser Sekretariat wenden (Ansprechpartnerin: Frau Holzenthal, Tel. 069/ 420105-0; info@vswffm.de). Wir leiten gerne die entsprechenden Funddaten an die Beringungszentralen weiter.
Die Verwendung von Farbmarken in der Ornithologie ist eine recht neue Technik, die sich seit mehreren Jahren wachsender Beliebtheit erfreut.
Mehrere Möglichkeiten der Markierung werden verwendet:
- ein oder mehrere Farbringe an einem Bein oder beiden Beinen
- einem farbigen Halsring
- einer farbigen Rückenmarke
- einer oder zwei farbigen Flügelmarken (jeweils mit oder ohne große, gut lesbare Ziffern oder Buchstaben)
- Farbe auf den Feder
Farbmarkierungen bieten, mit der normalen Beringung verglichen, mehrere Vorteile:
- der Vogel braucht nur einmal gefangen zu werden, die Ablesung kann aber beliebig oft erfolgen
- die Kontrollrate ist viel höher als bei Aluminiumringen. Dadurch ist es möglich, einen 'Lebenslauf' des gekennzeichneten Vogels zu erstellen.
- diese Technik macht es möglich, noch weitgehend unbekannte Details der Ornithologie erkennbar zu machen, Zugrouten, Verwandtschaftsbeziehungen usw.
Sollten Sie Farbringe oder andere Formen von Farbmarkierungen (z.B. Flügelmarken) beobachtet oder abgelesen haben, können Sie diese entweder an die Vogelwarten weiterleiten, oder sich auf der englischsprachigen Seite http://www.cr-birding.org über alle europäischen Farbmarkierungsprogramme an Vögeln informieren und Ihre Beobachtungen an die Projektleiter weitergeben.
Dazu müssen Sie die Beobachtungsumstände möglichst genau schildern:
- Vogelart, genaue Ortsbezeichnung, Datum
- Farbenzeichen mit ihren Details: Beinring, Halsring, Rücken- oder Flügelmarke
- genaue Farben, ihre Kombinationen
- Position: links/rechts, Fußwurzel/Schienbein
- Aufschrift: Buchstabe und/oder Ziffer
- Zeichen: horizontale oder vertikale Linien
- Extrainformationen sind willkommen: Alter und Geschlecht des Vogels, Verhalten, Status usw.
Sie müssen sich beim Ablesen nicht 200 % sicher sein, denn jeder Vogel hat seinen individuellen Code. Anfangs werden Sie möglicherweise noch unsicher sein, aber bald werden Sie sehen, dass es sehr leicht ist, wenn Sie wissen, auf was Sie achten müssen.
Artenschutzrechtliche Konflikte im Alltag
Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gestaltung von Bäumen.
Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen, egal wo sie stehen, in dieser Zeit nicht abgeschnitten oder auf Stock gesetzt werden (§39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG).
Darüber hinaus können Gehölze im Außenbereich gesetzlich geschützt sein. Eine Fällung dieser ist in der Regel nicht erlaubt, Pflegeschnitte jedoch erwünscht.
Als „gärtnerisch genutzte Flächen“ gelten Areale, die durch eine gärtnerische Gestaltung, Herrichtung und Pflege geprägt sind. Hierzu zählen Haus- und Kleingärten, Friedhöfe und Grünanlagen. Zulässig sind weiterhin der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Bäume und Gehölze.
Ganz unabhängig von diesen Fristen gelten wie bisher die artenschutzrechtlichen Vorschriften: Das bedeutet, dass generell Fäll- und auch Schnittmaßnahmen verboten sind, wenn beispielsweise Vögel ein Nest bauen oder brüten. Dies gilt auch wenn Baumhöhlen von Tieren genutzt werden. Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn unmittelbare Gefahr gegeben ist oder andere zwingende Gründe dies rechtfertigen. Sie sind bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.
Aufgrund dieser komplexen Rechtsvorschriften und um „Ärger“ zu vermeiden, ist es ratsam alle planbaren Fällungen und Rückschnitte im Zeitraum 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen oder bei Unklarheiten sich vorher bei den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden zu erkundigen.
Herkunft
Heute gilt als gesichert, dass die im Mittelmeerraum vorkommende Felsentaube die Stammform unserer Haustauben und auch der verwilderten Haustauben, der Stadttauben, ist. Der Weg von der Felsen- zur Stadttaube ist jedoch nicht eindeutig belegt. Eine Hypothese, die Synanthropiehypothese geht davon aus, dass sich Felsentauben als Kulturfolger freiwillig dem Menschen anschlossen, von dessen Getreide gefressen und in/an seinen Gebäuden gebrütet haben. Die Verwilderungshypothese dagegen geht davon aus, dass die Stadttauben aus entflogenen und/oder vernachlässigten Haustauben entstanden sind. Möglicherweise kommen beide Wege in Frage, wobei für unsere Region mehr für die Verwilderungshypothese spricht. Den stärksten Anteil am Zuflug zu Stadttaubenschwärmen haben heute entflogene Brieftauben, deren Zahl pro Jahr auf über 100.000 geschätzt wird!
Lebensweise
Aufgrund ihrer Abstammung von der Felsentaube nehmen Stadttauben alle möglichen Nischen an und in Gebäuden als Ersatzfelsen zum Ruhen, Schlafen und Nisten an. Stadttauben bilden Brut- und Fressschwärme, deren Aktionsradius bei ausreichender Futtergrundlage sich im Innenstadtbereich auf wenige hundert Meter beschränken kann. Auch wenn Kultur- und Wildpflanzensamen, Regenwurmkokons und kleine Schnecken zu ihrem Speiseplan zählen, kommt der größte Futteranteil der Stadttauben vom Menschen, aktiv durch Fütterung oder passiv durch liegengebliebene Nahrungsreste. Als Folge ihrer Domestikation sind Stadttauben ganzjährig fortpflanzungsbereit. Sie leben in Einehe, Männchen und Weibchen teilen sich das Brutgeschäft. Aus 3-7 Bruten mit je zwei Eiern fliegen durchschnittlich fünf Jungtauben aus. Als natürliche Feinde gelten Wanderfalke, Habicht und sperberweibchen. Daneben spielen Krähen, Dohlen, Elstern, Steinmarder, Iltis, Ratten und Mäuse als Nesträuber eine Rolle.
Ursachen des Stadttaubenproblems
Mit steigendem Wohlstand der Bevölkerung in den Industrienationen hat die Zahl der Stadttauben zugenommen. Erst mit dem Wegwerfen von Lebensmitteln und dem Ausbringen von Taubenfutter mussten die Stadttauben nicht mehr gefährliche Landausflüge auf Felder unternehmen und konnten sich so dem Einfluss durch Beutegreifer entziehen. Domestikationsmerkmale wie Senkung der Territorialität und Erhöhung der Fruchtbarkeit, ziehen das teilweise Nisten auf engstem Raum nach sich. Ferner tragen wohl die Erwärmung und das Kunstlicht im Stadtbereich dazu bei, dass Stadttauben heute unter Bedingungen leben, die einer Massentierhaltung entsprechen. Das Stadttaubenproblem hat aber auch soziokulturelle Ursachen: Solange Menschen aus verschiedensten Gründen (von Einsamkeit bis "Tierliebe") Tauben füttern, tragen sie zur Verstärkung des Problems bei oder sind sogar lokal die Verursacher.
Schäden
Jede Stadttaube produziert pro Jahr ca. 10-12 kg Nasskot. Verschmutzungen von Gebäuden und Denkmälern mit agressiver Harnsäure verursachen hohe hohe Reinigungs- und Renovierungskosten. Mineral- und Vitaminmangel in der Tauben-Grundnahrung führen zur artuntypischen Aufnahme von Knospen, Blättern und Keimlingen mit Schäden in öffentlichen Grünanlagen. Maschinen und technisches Gerät in Werks- und Flugzeughallen können geschädigt, der Luftverkehr kann durch Taubenschwärme beeinträchtigt werden.
Tierschutz
Das Taubenproblem ist vor allem aber ein Problem der Taube. Die "slumartigen" Lebensbedingungen mit geringen Überlebensraten von Jungtieren im ersten Lebensjahr (im Stadtbereich bei nur 10% gegenüber 60% im Stadtrandbereich!) stellen ein echtes Tierschutzproblem dar.
Rechtliche Stellung der Stadttaube
Stadttauben sind wie alle Wirbeltiere durch das Tierschutzgesetz geschützt. Sie gelten als herrenlos (§ 960 Abs. 3 BGB). Naturschutz- und Jagdrecht finden keine Anwendung.. Nach § 960 Abs. 3 BGB lässt sich durch regelmäßige Füttern von Tauben eine Inbesitznahme ableiten, die während des Freifluges nicht endet (§ 856 Abs. 2 BGB). Durch eine solche Inbesitznahme ergeben sich Verpflichtungen aus dem Eigentumsrecht. Nach dem Verursacherprinzip kann sich daraus eine Verpflichtung zu Schadensersatz (§ 823 BGB) ergeben. Dies sollten alle (gutmeinenden) Taubenfütterer beachten! Verwilderte Haustauben kann man nicht generell als Schädlinge i.S. des Bundesseuchengesetzes erklären. Es können jedoch Bekämpfungsmaßnahmen nach § 13 Abs.1 BSeuchG angeordnet werden, wenn von den Tieren gesundheitliche Gefahren für Stadtbewohner ausgehen. In vielen deutschen Städten gelten deshalb auf öffentlichen Flächen Fütterungsverbote für Stadttauben, die i.d.R. auf Ortssatzungen oder Polizeiverordnungen basieren und juristisch unanfechtbar sowie verfassungsgemäß sind.
Gesundheitsrisiken
Zur Bewertung der Gesundheitsgefährdung durch Tauben gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Realistisch ist eine Gefährdung durch Tauben nicht größer einzuschätzen als durch andere Zier- und Wildvögel, Nutz- und Liebhabertiere. Grundsätzlich können Stadttauben Träger von Krankheitserregern und Parasiten sein, die Mensch und Tier gefährden können.
Abwehrmaßnahmen
Zum Schutz einzelner Gebäude und zur Redfuzierung von Stadttaubenschwärmen wurden eine ganze Reihe von Maßnahmen entwickelt. Zu unterscheiden sind die reine Abwehr mit chemischen und physikalischen Mitteln, das Töten, sowie die hormonelle Beeinflussung der Reproduktion der Taube. Mechanische Barrieren wie gespannte Drähte, Kunststoffreiter und insbesondere regelmäßig gewartete, straff gespannte Drähte, können Objekte wirksam schützen und sind überdies tierschutzgerecht. Vergrämungspasten sind effektiv, aber wegen der Gefahr der Verklebung des Gefieders und des Schnabels oder des Steckenbleibens kleiner Vogelarten nicht tierschutzgerecht. Alle Methoden wie Abschuss, Vergiftung und Fang sind langfristig als wenig erfolgreich zu bewerten, wenn die Futtergrundlage nicht entsprechend eingeschränkt wird, da sonst getötete bzw. entfernte Tiere durch Zuflug oder Nachzucht ersetzt werden.
Gesamtkonzepte erforderlich
Bei der Suche nach der besten Lösungsmöglichkeit des Taubenproblems können nur verschiednen, zusammen angewendete Maßnahmen dem Ziel einer wirksamen, tierschutzgerechten Reduzierung der Tauben näher kommen. Dazu zählen:
- Aufklärende Maßnahmen zur konsequenten Durchsetzung eines Fütterungsverbotes
- Bau und Betreuung öffentlicher Taubenschläge/-türme
- Gelegekontrollen (Entnahme, Austausch gegen Gipseier)
- Kontrollierte Fütterung
- Applikation von Hormondepotpillen
- Lokale Abwehr
- Langfristige Populationsüberwachung
Seit einigen Jahren mehren sich Meldungen über Probleme mit Spechten an Gebäuden. Ganz unterschiedliche Gebäude, vom Gartenhäuschen bis zum Mehrfamilienhaus können dabei betroffen sein. Als "Problemvögel" sind bis jetzt Bunt-, Grün- und Schwarzspecht aufgefallen, wobei der häufige Buntspecht für die meisten Specht-Problemfälle im Siedlungsbereich sorgt. Als Resonanzkörper für seine Trommelwirbel wählt er Holzmasten, hölzerne Fassadenverkleidungen, Styroporisolierung und Dämmputze - und das vom Ortsrand bis ins innerstädtische Grün. Oft hält er sehr beständig an einem einmal gewählten Gebäudeteil fest. Typischerweise treten die Schadstellen in einer Entfernung von bis zu maximal einem Meter von der jeweiligen Hausecke auf, die der Specht als vertikales Orientierungselement (im Sinne eines Baumstammes) offensichtlich bevorzugt. Scheuchen aus Metallfolien, Plastikbändern, Wimpeln oder reflektierenden Scheiben in der Nähe der Schadstellen können bereits Erfolge erzielen. Bei besonders hartnäckigen "Fassadenspechten" empfiehlt sich als kurzfristige Maßnahme das Anbringen von Kaninchendraht im Bereich der Schadstellen. Dies verleidet dem Specht i.d.R. sehr schnell den "Spaß" an der Fassade - und nach einiger Zeit kann der Draht auch wieder an der Hausecke entfernt werden, da nicht unbedingt davon ausgegangen werden kann, dass diese Verhaltensweise auf andere Spechte tradiert wird.
Die wirksame Abspannung der Gebäude mit Netzen scheidet oft wegen den hohen Kosten, aber meist auch aus ästhetischen Gründen aus. Sinnvoll wäre eine Wandbegrünung (auch mit Rankhilfen, die zusätzlich die Spechte von der Hauswand abhalten können). Eine vorbeugende Maßnahme ist sicher die Wahl des Baumaterials. Wenig "klangattraktive" Verputzarten tragen zur Lösung bei. Zu empfehlen sind an Hauswänden, welche an alte Baumbestände angrenzen, die klassischen Mineralputze, die allerdings nicht die hohe Wärmedämmung der modernen Baustoffe aufweisen. Der Verzicht auf raue Oberflächen verhindert, dass sich Spechte an der Gebäudewand ankrallen. Sind Spechtschäden aufgetreten, sollte man die Zeit der Balz und Vorbalz mit ihrer lebhaften Trommelaktivität und Höhlenbautätigkeit verstreichen lassen, bevor man die vorhandenen Spechtlöcher schließt, da die mühevollen Ausbesserungen mitunter wieder weg gehackt werden. Das Wegfangen oder Töten einzelner Individuen ist, abgesehen von naturschutzfachlichen Bedenken, kein probates Mittel. Für Spechte geeignete Strukturen Ressourcen in der Hausumgebung (alte Baumbestände), würden neue Spechtindividuen zu den problematischen Gebäuden führen.
Jährlich kehren die Schlagzeilen "Jogger von Bussard attackiert" wieder und oft wird in diesem Zusammenhang der Hitchcock-Thriller "Die Vögel" in Erinnerung gerufen. Es gibt diese Fälle tatsächlich - aber es handelt sich dabei um äußerst seltene Einzelereignisse.
Bei den attackierenden Vögeln handelt es sich ausschließlich um Mäusebussarde. Die Attacken erfolgen immer in der Brutzeit der Vögel, im Zeitraum zwischen Mai bis Juli, wenn junge Mäusebussarde kurz vor dem Ausfliegen stehen oder gerade ausgeflogen sind. In der Regel finden die Angriffe in der unmittelbaren Nestumgebung statt. Nähert sich ein Mensch in schneller Bewegung - z.B. eben ein zufällig vorbei kommender Jogger - sehen die Altvögel darin eine Gefahr. Sie versuchen den vermeintlichen Feind durch Flugattacken zu vertreiben. Die Attacken erfolgen typischerweise von hinten und nur auf joggende Personen, in sehr seltenen Fällen auch auf Radfahrer. Spaziergänger bleiben unbehelligt. Meist begnügt sich der Altvogel mit Scheinattacken. In einzelnen Fällen haben die Attacken kleine Kratzwunden zur Folge, wenn der Altvogel mit hängenden Beinen flach über den Kopf der Jogger fliegt. Größere Verletzungen durch dieses Verhalten sind bisher nicht bekannt geworden. Doch auch bei kleineren Verletzungen sollte man seinen Hausarzt aufsuchen und gegebenenfalls den Tetanus-Impfschutz auffrischen lassen. Tollwut gibt es bei Vögeln nicht und kann daher als mögliche Ursache der Attacke mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Wir empfehlen Joggern Waldwege, wo ein solches Verhalten bekannt wurde, während des Zeitraums Mai bis Juni zu meiden oder in den relevanten 100-200 Metern eine Gehpause einzulegen. In Einzelfällen haben auch Hinweisschilder des Forstamts bzw. kurzzeitiges Sperren einzelner Forstwege zur Entspannung der Situation beigetragen. Obwohl der Mäusebussard mit 67.000-110.000 Brutpaaren in Deutschland der häufigste Greifvogel ist, zeigen immer nur einzelne Individuen (z.T. in mehreren Jahren nacheinander) dieses Verhalten. In unserem Geschäftsbereich werden pro Jahr nur rund ein Dutzend dieser Fälle bekannt.
Eier und Jungvögel gehören zwar zur Nahrung, keinesfalls aber zur Vorzugsbeute vieler Rabenvögel. Nur örtlich und zeitlich begrenzt auf Situationen mit großem, leicht erreichbaren Angebot steigt deren jeweiliger Anteil an der Gesamtnahrung. Der Nachweis steht aus, dass Rabenvögel hierbei einen essentiellen Beitrag zu Gefährdung oder gar Ausrottung anderer Arten leisten. Bei gleichwohl großem Forschungsbedarf für Einzelheiten weisen alle synökologisch orientierten Studien und der bisherige Erkenntnisstand darauf hin, dass in den Singvogelgemeinschaften des Siedlungsraumes die Anwesenheit auch hoher Elsternbestände, selbst bei teilweise hoher Prädationsrate, keine "Schädigung" der Kleinvogelbestände im ökologischen Sinne von Bestandsrückgang oder gar Bestandsbedrohung eintritt. Vielmehr partizipieren die synanthropen Rabenvögel, offensichtlich besonders die Elster, vom erhöhten "Angebot" in bestimmten Siedlungsarealen zu bestimmten Zeiten, z.B. von frühen Amselbruten vor dem Laubaustrieb.
Verringert der Usutu-Virus die Amselpopulation?
Bei der Krankheit handelt es sich um ein tropisches Virus, das erstmals in Europa 1996 in Italien zu einem Amselsterben führte. Seit 2010 ist es in Deutschland nachgewiesen. Bereits 2011 und 2012 kam es hier zu einem Sterben von Vögeln, insbesondere bei Amseln. Bei den ersten Ausbrüchen der Krankheiten hat das Virus lokal in einigen Regionen (z.B. Rhein-Neckar-Raum) zu mehr oder weniger vollständigem Verschwinden der Amseln geführt. Offensichtlich haben danach einige Amselindividuen eine Immunität gegenüber dem Virus erworben und die lokalen Bestandsverluste konnten z.T. wieder kompensiert werden. Nach einigen Jahren ohne größere Ausbrüche ist das Usutu-Virus im Jahr 2016 und 2017 erneut aufgetreten. Neuere Untersuchungen des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin, des NABU kommen zu dem Ergebnis, dass die Amselpopulation in den betroffenen deutschen Gebieten von 2011 bis 2016 im Durchschnitt um 16% stärker zurückgegangen ist als im Rest Deutschlands. Bisher konnten bei 30 Vogelarten ein tödlicher Verlauf der Infektion nachgewiesen werden. Jedoch konnte nur für die Amsel eine statistisch signifikante Auswirkung des Usutu-Virus auf die Population nachgewiesen werden (Lühken, R. et al. 2017).
Übertragung durch Stechmücken -Symptome
Das Usutu-Virus wird durch Stechmücken übertragen. Es stammt ursprünglich aus Afrika, der Name leitet sich vom Fluss Usutu in Swasiland ab. Neusten Erkenntnissen zufolge gelangten infizierte exotische Stechmücken mit Warentransporten nach Deutschland. Offenbar wird die nach Norden gerichtete Ausbreitung dieser tropischen Stechmückenart durch die Klimaerwärmung begünstigt. Durch das Virus verursachte Todesfälle unter Vögeln treten jeweils während der Mückensaison von Mai bis November auf. Das Immunsystem von Amseln scheint besonders sensibel für die Krankheit. Betroffene Vogelindividuen wirken oft apathisch, zeigen ein „struppiges Erscheinungsbild“ – und sterben häufig innerhalb von wenigen Tagen. Die Usutu-Erkrankungen von Vögeln kann man weder verhindern noch behandeln.
Wie melde ich einen Usutu-Verdachtsfall?
Auf der Website des NABU befindet sich eine aktuelle Karte mit Verdachtsfällen und Nachweisen der Krankheit sowie eine Anleitung, wie mit zur Einsendung von Verdachtsfällen an das Bernhard-Nocht-Institut oder Veterinär-Untersuchungsämter umgegangen werden soll (vgl. https://www.nabu.de/news/2017/09/23022.html ).
Usutu-Fälle im Geschäftsbereich der Vogelschutzwarte
Im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland liegen nur einzelne definitive Usutu-Befunde aus dem Frankfurter und Kasseler Raum vor. Aus dem Saarland waren bis Mitte August sechs Verdachtsfälle gemeldet.
Der weitere Verlauf des Auftretens von Usutu-Erkrankungen ist nur schwer vorhersagbar. Wahrscheinlich ist, dass sich das Virus räumlich weiter verbreiten wird. In den bekannten Ausbruchsgebieten dürften die Vögel zunehmend eine individuelle Immunität gegen die neue Krankheit erwerben. Hier dürfte es allerdings in gewissen Zyklen wieder zu Ausbrüchen der Krankheit kommen, sobald eine Amsel-Generation mit erworbener Immunität von der nächsten Generation abgelöst wird. Von einer längerfristigen Bedrohung der heimischen Amselpopulationen durch das Virus ist allerdings nicht auszugehen.
Zur möglichen Übertragbarkeit auf den Menschen und Haustiere
Nach derzeitigem Wissen verbreitet sich das Virus ausschließlich über Mückenstiche. Der Kontakt mit toten Vögeln ist daher ohne Gefährdung möglich. Trotzdem sollte man hier natürlich die üblichen Hygieneregeln beachten (z.B. Einmalhandschuhe tragen, gründliches Händewaschen mit Seife). Nach Angaben auf der Website des NABU-Bundesverbandes geht von den Kadavern keine Gefahr z.B. für Hunde und Katzen aus. Die Übertragung durch Mückenstiche auf Säugetiere und Menschen ist theoretisch möglich, allerdings bisher nur äußerst selten beobachtet worden. Auf Menschen sind die Usutu-Viren durch Mückenstiche bislang äußerst selten übertragen worden. Dass eine erworbene Erkrankung einen schweren Verlauf genommen hat, blieb bis heute die absolute Ausnahme. Unter normalen Bedingungen ist sie mit einem einfachen grippalen Infekt zu vergleichen. Für zwei Menschen ging bisher eine größere Gefahr von der Ansteckung aus. Es handelte sich nach Berichten von Ärzten um zwei immungeschwächte Personen in Italien. Sie sollen sich im Jahr 2009 angesteckt haben und erkrankten anschließend an einer Gehirnhautentzündung. Beide blieben am Leben. Auch eine Person in Kroatien soll klinisch im Zusammenhang mit einer Usutu-Infektion behandelt worden sein. In Deutschland wurde im Jahr 2012 bei einem Patienten die virale Ansteckung nachgewiesen. Es zeigten sich jedoch in der Folge keine Symptome einer Erkrankung. Der Mann war als Blutspender in Hessen erfasst, weshalb die Antikörper gegen das Usutu-Virus in seinem Blut gefunden worden waren. (Quelle: http://symptomat.de/Usutu-Virus )
Glas ist eine doppelte Gefahrenquelle
- Es reflektiert die Umgebung: Bäume und Himmel spiegeln sich und täuschen dem Vogel einen Lebensraum vor.
- Es ist durchsichtig: Der Vogel sieht nur eine Pflanze hinter dem Glas und nimmt das Hindernis davor nicht wahr.
Schutzmaßnahmen vor dem Baubeginn
Bevor Glas an Stellen geplant ist, an denen es eine Gefahr für Vögel bilden könnte, sind folgende Überlegungen anzustellen:
- Muss es wirklich durchsichtiges Glas sein?
- Muss es eine transparente Konstruktion an exponierter Lage sein?
- Kann die Glasfläche reduziert werden?
- Würde auch eine mobile Vorrichtung, die nur im Bedarfsfall aufgestellt wird (z.B. Windschutz), reichen?
- Wo wird die Kollisionsgefahr am größten, und wie kann man ihr vorbeugen?
Folgende Alternativen sind zu nutzen:
- Vogelschutzglas
- Geripptes, geriffeltes, mattiertes, sandgestrahltes oder geätztes Glas
- Milchglas, Kathetralglas, Glasbausteine
- Mit Sprossen unterteilte Fenster
- Andere, undurchsichtige Materialien
- Oberlicht statt seitlicher Fenster
- Fenster neigen statt im rechten Winkel anbringe
Nachträgliche Schutzmaßnahmen bei bestehenden Gefahrenquellen
- Nur eine flächige, sich möglichst von der Umgebung abhebende Markierung bringt den nötigen Schutz
- Am besten bewährt haben sich senkrechte Streifen, die etwa 2 cm breit sind und im Abstand von höchstens 10 cm zueinander angebracht werden (sog. "Bird stripes" scotch magic tape 810, auch einfache schwarze oder weiße PVC-Klebebänder)
Einfach aber wirkungsvoll
- Gardinen, Jalousien, Dekorationen, Firmensignale etc.
- Möglichst fassadenahe, dichte Begrünung
- Rote bzw. gelbe Kunststoff-Reflektoren (Wildreflektoren, Durchmesser 6 cm) frei vor Fenster gehängt, so dass sie sich drehen, können Glasanflüge wirksam reduzieren
- Futterhäuschen und Nistkästen möglichst nicht in Fensternähe anbringen
Um Kollisionen weitgehend zu vermeiden, müssten Scheiben flächig markiert oder durch alternative Materialien ersetzt werden. Völlige Transparenz und Vogelschutz sind leider unvermeidbar.
Weitere Informationen auf unserer Homepage unter "Vogelschutz an Glasfassaden" und auf der Homepage unserer Schweizer Kollegen unter www.vogelwarte.ch/de/projekte/konflikte/voegel-und-glas.
Merkblatt gegen Vogeltod an Scheiben
Jeder kennt das Problem, aber es ist viel schlimmer als vermutet. Täglich fliegen in Europa mindestens 250.000 Vögel an Scheiben und ähnlichen Hindernissen in den Tod. Die wenigsten Kollisionen werden bemerkt und die Opfer dann sehr schnell von Beutegreifern geholt. Viele verunglückte Vögel sterben erst später an ihren inneren Verletzungen. Mindestens 70 Vogelarten sind bei uns betroffen, von Amsel und Eisvogel über Sperber bis Zaunkönig. Häufig geht auch noch die Brut zugrunde.
Leider nützen die bekannten schwarzen Silhouetten von Greifvögeln nichts. Vögel sehen unbewegte Silhouetten nicht als Gefahr, sondern nur als Hindernis. Sie knallen daneben an die Scheibe. Wenn die Silhouette innen hängt und die Scheibe spiegelt, ist sie noch nicht einmal als Hindernis erkennbar. Die Vögel prallen sogar da auf, wo die Silhouette innen hängt.
Einen völlig neuen Weg hat Dr. Friedrich Buer zusammen mit Martin Regner vorgeschlagen ("Vogel und Umwelt", Band 13, Heft l, S. 31-41, Aug. 2002). Sie wollen Scheiben mit Mustern markieren, die Vögel warnen, für Menschen jedoch unsichtbar sind. Das sollte mit Mustern gelingen, die nur im UV-Licht erkennbar sind und nur für Vögel sichtbar wären, weil sie im Gegensatz zu uns UV-Licht sehen können (Näheres bei www.spinnennetz-effekt.de). Leider sind die notwendigen Forschungsarbeiten schwierig und langwierig.
Glücklicherweise gibt es eine simple Methode, die sehr wirksam den Vogeltod an Scheiben stoppt: Einfach Scheiben außen nicht mehr putzen und wenn doch, dann anschließend mit Lichtschutzlotion betupfen. Staub und Lichtschutzlotion schlucken UV-Licht, saubere Teile der Scheiben dagegen reflektieren UV-Licht. Da Vögel sehr gut UV-Licht sehen können, werden sie durch ein auffälliges, vermutlich sogar farbiges Muster gewarnt.
Uns bleibt das Muster verborgen, weil wir UV-Licht nicht sehen können. Aber der Dreck und die Tupfen auf der Scheibe? Dazu ein kleiner Versuch, den Sie gleich jetzt ausprobieren können: Bitte sehen Sie aus dem Fenster auf irgendein Objekt, z. B. die Hausnummer eines Nachbarn, und prägen sich das Bild ein. Dann verschmieren Sie die Fensterscheibe mit einem fettig gemachten Finger und zwar so, daß einige Stellen sauber bleiben. Jetzt blicken Sie wieder auf die Hausnummer Ihres Nachbarn: Sie sehen sie genau so wie vorher, obwohl Sie durch eine verdreckte Scheibe sehen. Warum?
Das Auge bildet auf seiner Netzhaut alles ab, was vor ihm liegt. Aus dieser Datenflut wählt unser Gehirn aber nur das aus, was es sehen will, in unserem Versuch die Hausnummer. Das Geschmiere und der Dreck auf der Scheibe werden ausgeblendet. Deshalb sehen wir die Hausnummer, aber nicht den Dreck. Erst wenn wir direkt auf die Scheibe sehen, erkennen wir den Dreck, aber dann nicht mehr die Hausnummer. Selbst durch eine Gardine, die die Sicht absichtlich versperrt, bleibt die Hausnummer sichtbar. Wir sind nur deshalb Weltmeister im Fensterputzen, weil uns ständig eingeredet wird, wir müßten auf und nicht durch Scheiben sehen. Außerdem: Erst putzen und dann eine Gardine vorziehen - was soll das?
Was also tun? Scheiben außen nicht putzen, das bricht die Spiegelungen und warnt die Vögel. Etwas Lichtschutzlotion Faktor 30 in die hohle Hand gehen und mit der Fingerspitze die Scheibe außen im Abstand einer Handspanne ganz dünn betupfen. Sollten Sie doch einmal wieder putzen wollen, anschließend die Scheibe erneut betupfen. Seit Dr. Buer das so macht, findet er keine verunglückten Vögel mehr! - Den Vögeln zu Liebe weniger Fensterputzen!
Gerne verweisen wir auf das beispielhafte Umwelt-Schulprojekt der Burgwaldschule in Frankenberg:
"Glasproblematik" - Anflug/Verunfallungen von Vögeln an Scheiben
Nähere Informationen erhalten Sie über die dortige Homepage:
http://www.burgwaldschule.de/schulprojekte/ag-umweltschutz/
Alle europäischen Vogelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG) besonders geschützte Tierarten. Einige Vogelarten unterliegen noch strengeren Vorgaben - sie sind "streng geschützt". Die Vorschriften für besonders geschützte und streng geschützte Tierarten sind dem § 42 BNatSchG zu entnehmen. Der Schutzstatus der einzelnen in Deutschland vorkommenden Vogelarten kann mittels der Artenschutz-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de überprüft werden. Hier erhalten Sie auch schnelle Antwort, ob eine andere Tierart oder Pflanze nach den in Deutschland geltenden Artenschutzregelungen geschützt ist.
Daneben unterliegen eine Reihe von Vogelarten zusätzlich dem Jagdrecht; so z.B. alle Greifvogelarten und viele Wasservögel (vgl. § 2 Bundesjagdgesetz BJagdG und Bundeswildschutzverordnung BWildSchV, Anl. 1). Als "europäisch" im Sinne von Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie gelten alle Arten, die im Gebiet der Mitgliedstaaten natürlicherweise wild lebend vorkommen (§10 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG). Eine Referenzliste dieser Arten wurde von der EU-Kommission mit Stand Februar 2005 unter der Adresse europa.eu.int im Internet veröffentlicht.