Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV
Am 20. Juni 2019 ist die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (44. BImSchV) in Kraft getreten.
Sie dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) in deutsches Recht.
Mit der 44. BImSchV werden die folgenden Punkte geregelt:
- Neue und teilweise verschärfte Emissionsgrenzwerte
- Verkürzung der Messintervalle
- Neue Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten
- Erstellung eines Registers der Feuerungsanlagen durch die zuständigen Überwachungsbehörden
Das oben genannte Register muss der Öffentlichkeit auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.
Bei Anzeigen nach § 6 der 44. BImSchV ist das unter "Downloads" verlinkte Anzeigeformular zu verwenden.
Mit dem Anzeigeformular werden die Anlageninformationen übermittelt, die gemäß Anlage 1 der 44. BImSchV zur Registrierung der Anlagen benötigt werden. Nach Überprüfung übernimmt die Behörde die vorliegenden Anlageninformationen in ein Anlagenregister. Das Anlagenregister wird monatlich aktualisiert und kann als pdf-Datei unter „Downloads“ abgerufen werden.
Die für den jeweiligen Anlagenstandort fachlich zuständige Behörde kann aus der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
Abteilung: Umwelt Darmstadt
Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Darmstadt, Kreis Bergstraße, Kreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Groß-Gerau, Kreis Offenbach, Odenwaldkreis
Kontakt:
E-Mail
Tel.: 06151/12-6849
Abteilung: Umwelt Frankfurt
Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Frankfurt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach, Wetteraukreis
Kontakt:
E-Mail
Tel.: 069/2714-5990
Abteilung: Umwelt Wiesbaden
Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis
Bergaufsicht für den RP Darmstadt
Kontakt:
E-Mail
Tel.: 0611/3309-2435
Abteilung: Umwelt
Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Land-Dill-Kreis, Kreis Gießen, Kreis Limburg-Weilburg, Kreis Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis
Kontakt:
E-Mail
Tel.: 0641/303-4429
Abteilung: Umweltschutz; Standort Kassel
Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Kassel, Kreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Kreis Waldeck-Frankenberg
Kontakt:
E-Mail
Tel.: 0561/106-0
Abteilung: Umweltschutz; Standort Bad Hersfeld
Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Kreis Fulda, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis
Kontakt:
E-Mail
Tel.: 0561/106-0