Qualitätssicherung von Messstellen nach §29b BImSchG
Die Zuständigkeiten des Dezernats I3 im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung von §29b BImSchG-Messstellen erstrecken sich auf:
- die Bekanntgabe von Emissionsmessstellen und Prüfständen
- die Prüfung von Emissionsmessungen und Funktionsprüfungen/Kalibrierungen von automatischen Messeinrichtungen (AMS)
- die fachliche Beratung der zuständigen hessischen Überwachungsbehörden in emissionsmesstechnischen Belangen, z. B. über das Verfahrenshandbuch zur Prüfung von Messberichten
- die Definition der länderspezifischen Regelungen für Hessen
Für die Bekanntgabe von Sachverständigen im Sinne von §29a BImSchG ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.