Emittentengruppe Industrie
Erhebungsmethode
Im Rahmen der Emittentengruppe Industrie werden Emissionen von Anlagen erfasst, die nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig sind und deren Betreiber nach der 11. BImSchV verpflichtet sind, eine Emissionserklärung abzugeben. Wesentlicher Inhalt der Emissionserklärung sind Angaben zum Standort des Werkes, zu dessen Anlagen und Nebeneinrichtungen, zu den in diesen Anlagen gehandhabten Stoffen, den emissionsverursachenden Betriebsvorgängen und den daraus resultierenden Emissionen sowie Angaben zu den Quellen, über welche die Emissionen in die Atmosphäre abgeleitet werden. Für das Jahr 2020 wurden in Hessen Emissionserklärungen zu 921 Betriebsstätten bzw. 1.252 Anlagen abgegeben.
Die von den Anlagenbetreibern abzugebenden Emissionserklärungen werden vom jeweils zuständigen Staatlichen Umweltamt (Regierungspräsidien) entgegengenommen und nach einer maschinellen Plausibilitätsprüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden die Daten dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie für Auswertungen zur Verfügung gestellt. Der gesamte Ablauf der Datenerhebung und –prüfung erfolgt über das im Internet zur Verfügung stehende System "Betriebliche Umweltdatenberichterstattung - BUBE-online"
Die genehmigungsbedürftigen Anlagen werden entsprechend dem Anhang zur 4. BImSchV in die folgenden zehn Bereiche eingeteilt:
- Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
- Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
- Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
- Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
- Holz, Zellstoff
- Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
- Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
- Sonstige Anlagen (Motorenprüfstände, Textilveredelung etc.)
Landesweite, anlagenbezogene Emissionsdaten für das Teilkataster Industrie liegen für die Jahre 1992, 1994, 1996, 2000, 2004, 2008, 2012, 2016 sowie für 2020 vor (davor sind die Emissionen nur in vier Untersuchungsgebieten erhoben worden).
Das Teilkataster Industrie umfasst Emissionen von anorganischen und organischen Gasen sowie von Stäuben. In der folgenden Tabelle sind die für 2000, 2004, 2008, 2012, 2016 und 2020 erhobenen Industrie-Jahresemissionen aufgeführt.
Die Tabelle ist auch als verfügbar.
Jahresemissionen der Industrie in Hessen (2000 bis 2020) (Stand: Februar 2024):
Komponenten | Emissionen [t/a] | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
2000 | 2004 | 2008 | 2012 | 2016 | 2020 | |
Anorganische Gase | ||||||
Kohlendioxid (CO2) | 15.538.000 | 14.013.000 | 13.271.000 | 12.263.000 | 12.667.000 | 10.809.000 |
Kohlenmonoxid (CO) | 10.306 | 10.318 | 9.193 | 6.888,3 | 5.687,7 | 4.092,9 |
Stickstoffoxide (angegeben als NO2) | 16.358 | 15.485 | 11.637 | 11.991 | 11.834 | 9.464,1 |
Schwefeldioxid (SO2) | 4.721,1 | 3.808,2 | 2.924,9 | 2.649,5 | 2.177,3 | 1.437,3 |
Ammoniak (NH3) 2) | 86,8 | 86,1 | 81,8 | 51,7 | 80,9 | 58,2 |
Lachgas (N2O) | 593,04 | 381,9 | 246,7 | 207,57 | 217,57 | 198,35 |
weitere Gase | 513,68 | 451,1 | 525,27 | 407,98 | 345,82 | 445,34 |
Organische Gase | ||||||
NMVOC1) | 5.032,1 | 4.474,3 | 4.151,4 | 3.333,1 | 3.059,2 | 2.235,9 |
Methan (CH4) 2) | 693,47 | 382,02 | 453,39 | 715,05 | 1.141,6 | 1.397,4 |
Stäube | ||||||
Staub und Staubinhaltsstoffe | 3.388,6 | 2.669,8 | 2.097,3 | 1.895,9 | 1.814,2 | 1.974,5 |
davon Feinstaub PM10 | 2.226,7 | 1.549,6 | 1.172,7 | 930,86 | 921,98 | 880,6 |
davon Feinstaub PM2,5 | 659,03 | 452,84 | 462,54 | 379,79 |
1) flüchtige organische Verbindungen ohne Methan: Wert enthält geringen Methananteil
2) Emissionen aus Massentierhaltung sind nicht enthalten
Das Emissionskataster Industrie ist das Teilkataster, welches die größte Anzahl verschiedener Stoffe enthält. Die Liste der für die Emissionserklärung verfügbaren Stoffe enthält aktuell ca. 3000 Einzelstoffe und Stoffgruppen. Das Teilkataster Industrie (2020) enthält 400 verschiedene Stoffe bzw. Stoffgruppen, die von den Betrieben emittiert werden. Von diesen 400 Stoffen sind ca. 55% den organischen Gasen, ca. 13,5% den Stäuben und ca. 31,5% den anorganischen Gasen zuzuordnen.
Die industriellen Schadstoffemissionen sind in den achtziger und neunziger Jahren stark gesunken. Besonders wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang waren die Entschwefelung und Entstickung bei Großfeuerungsanlagen sowie generell die Modernisierung von Produktionsverfahren und Fortschritte bei der Abluftreinigung.
In den letzten Jahrzehnten erfolgten weitere emissionsmindernde Maßnahmen aufgrund von verschärften Verordnungen und Verwaltungsvorschriften wie die
- Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV)
- Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
- Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).
- EU-BVT-Schlussfolgerungen (Best verfügbare Techniken), die als Ergänzung der TA Luft als weitere allgemeine Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden
Wie in der Tabelle zu sehen ist, gab es bei der Mehrheit der emittierten Stoffe seit 2000 deutliche Emissionsminderungen. So sind die Emissionen gegenüber 2020 z. B. bei Kohlendioxid um 30 %, bei Stickstoffdioxid um 42 % und bei Feinstaub (PM10) um 60% deutlich reduziert. Für die meisten anderen Emissionen gibt es ähnliche Trends, außer beim Methan. Hier haben sich die Emissionen von 2000 gegenüber 2020 verdoppelt. Bei Ammoniak, Lachgas, Stickstoffdioxid (hier nur bis 2016), Staub und Feinstaub (PM10) stagnieren die Emissionen seit 2008. Die Feinstaubemissionen (PM2,5) sind hingegen gesunken.