Ausbreitungsrechnung nach TA Luft
Ein zentraler Baustein eines Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Immissionsprognose, mit der die Immissionszusatzbelastungen einer geplanten Anlage mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung ermittelt werden. Die wesentlichen Vorgaben einer solchen Ausbreitungsrechnung sind in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft (2021)) beschrieben.
Im Anhang 2 der TA Luft werden neben allgemeinen Vorgaben wie zu dem zu verwendeten Ausbreitungsmodell insbesondere Vorgaben zu den folgenden Punkten gemacht:
- Festlegung der Emissionen,
- Ausbreitungsrechnung für Gase, Stäube und Geruchsstoffe,
- Bodenrauigkeit,
- Abgasfahnenüberhöhung,
- Rechengebiet und Aufpunkt,
- Meteorologische Daten,
- Statistische Unsicherheit,
- Berücksichtigung von Bebauung und Geländeunebenheiten,
- Verwendung einer Häufigkeitsverteilung der stündlcihen Ausbreitungssituationen und
- Ausbreitungsrechnung zur Bestimmung der Schornsteinhöhe.
Das Umweltbundsamt (UBA) stellt mit AUSTAL (Version 3.1.2) eine öffentlich zugängliche Referenzlösung für das in der TA Luft geforderte Partikelmodell nach der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 zur Verfügung. AUSTAL ist das Nachfolgemodell von AUSTAL2000 und bezieht sich auf die TA Luft 2021. Weitere Informationen zu AUSTAL und der Downloadlink sind auf den Seiten des UBA zu finden.
Weitere Hilfestellungen bei Ausbreitungsrechnungen nach TA Luft liefern folgende Veröffentlichungen:
- Richtlinie VDI 3783 Blatt 13: Umweltmeteorologie – Qualitätssicherung in der Immissionsprognose – Anlagenbezogener Immissionsschutz – Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft
- Leitfaden Immissionsprognosen des Landesamtes für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), GMBl Nr. 48-54/2021
Richtlinie VDI 3783 Blatt 13: Umweltmeteorologie – Qualitätssicherung in der Immissionsprognose – Anlagenbezogener Immissionsschutz – Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft
Richtlinie VDI 3945 Blatt 3: Umweltmeteorologie – Atmosphärische Ausbreitungsmodelle – Partikelmodell
Leitfaden zur Prüfung und Erstellung von Ausbreitungsrechnungen nach TA Luft (2002) und der Geruchsimmissions-Richtlinie (2008) mit AUSTAL2000, LANUV-Arbeitsblatt 36, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Recklinghausen 2018